Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -- 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />
an die Förderungszeit progressiv steigend<br />
rückzahlungspflichtig. Diese degressive<br />
bzw. progressive Ausgestaltung trägt den<br />
im Zeitablauf steigenden Nominaleinkommen<br />
Rechnung.<br />
c) Die steuerlichen Finanzierungshilfen<br />
werden mit dem Ziel, möglichst vielen<br />
jungen Familien zu Wohneigentum zu<br />
verhelfen, durch „Annuitätshilfen" ergänzt.<br />
Für junge Familien mit geringem<br />
Eigenkapital, d. h. hohem Kreditbedarf,<br />
soll damit das Verschuldungsrisiko reduziert<br />
werden. Als Annuitätshilfen sollen<br />
die jährlichen Differenzen zwischen den<br />
zu leistenden Annuitäten und den bei<br />
einem bestimmten Familieneinkommen<br />
für zumutbar erachteten Annuitätsverpflichtungen<br />
gewährt werden. Damit ist<br />
es möglich, eine konsequente Subjektförderung<br />
zu realisieren. Auch diese Hilfen<br />
werden als zinsloses, langfristig rückzahlbares<br />
Darlehen gewährt. Da die Annuitätshilfen<br />
in bezug auf die zumutbare<br />
Eigenbelastung, die Begrenzung der Anfangsverschuldung<br />
und die Länge der<br />
Tilgungsperiode im politischen Entscheidungsprozeß<br />
festgelegt werden können,<br />
da ferner nicht die Annuitätskredite, sondern<br />
nur die Zinssubventionen über den<br />
Staatshaushalt finanziert werden müssen,<br />
und da die Steuermindereinnahmen nach<br />
§ 10e EStG entfallen würden, ist das<br />
Modell der gegenwärtigen Praxis nicht<br />
nur sozialpolitisch, sondern auch fiskalpolitisch<br />
überlegen. Es ist insbesondere auch<br />
für Ostdeutschland zieladäquater, weil<br />
dort die steuerlichen Instrumente wegen<br />
der niedrigeren Einkommen nur begrenzt<br />
„greifen" .<br />
Um die Gefahr des Erwerbs bzw. des<br />
Baues von Familienheimen zu vermeiden,<br />
die auf der Grundlage der voraussichtlichen<br />
Einkommens- und Vermögenssituation<br />
des Erwerbers nicht solide finanzierbar<br />
erscheinen, sollte die Gewährung<br />
von steuerlichen Finanzierungshilfen und<br />
Annuitätshilfen von der Inanspruchnahme<br />
einer seriösen Finanzierungs- und<br />
Schuldnerberatung abhängig gemacht<br />
werden.<br />
3. Anzustreben ist auch eine baldige Anhebung<br />
der seit 1980 nicht mehr an die Einkommensentwicklung<br />
angepaßten Einkommensgrenzen<br />
für die Wohnungsbauförderung im<br />
Rahmen des sozialen Wohnungsbaues sowie<br />
eine massive Förderung des sozialen Wohnungsbaues.<br />
Wohngeld 4. Dringend erforderlich ist auch eine Reform<br />
der Wohngeldgesetzgebung. Eine solche<br />
Reform wurde bereits 1974 vom Wissenschaftlichen<br />
Beirat für Familienfragen vorgeschlagen<br />
(BMJFG 1974) und erneut im<br />
Dritten <strong>Familienbericht</strong> angemahnt. Ziel<br />
sollte es sein, die Höhe des Wohngeldes<br />
besser an die mit steigender Kinderzahl<br />
geminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
der Familien anzupassen.<br />
5. Ein wesentliches Element einer Reform der<br />
Wohnungsbaupolitik liegt in einer Reform<br />
der Baulanderschließung. Die hohen Bodenpreissteigerungen<br />
der letzten Jahrzehnte<br />
belasten die Baukosten mit immer größer<br />
werdenden Anteilen (und lassen bei den<br />
Bodeneigentümern unverhältnismäßig hohe<br />
Wertsteigerungsgewinne entstehen). Diese<br />
Preissteigerungen sind zu einem guten Teil<br />
verursacht durch eine unzureichende Baulanderschließungspolitik<br />
des Staates und insbesondere<br />
der Kommunen. Die durch administratives<br />
und politisches Fehlverhalten verursachte<br />
Bodenknappheit und ihre für die<br />
Vermögensverteilung wie für die Wohnungsversorgung<br />
negativen Konsequenzen sollten<br />
baldmöglichst beseitigt werden (vgl. dazu<br />
auch Oberhauser/Rüsch 1992, S. 55 ff.).<br />
4. Neuorientierung des<br />
Familienlastenausgleichs — Zur<br />
verteilungspolitischen Problematik<br />
des gegenwärtigen<br />
Familienlastenausgleichs<br />
4.1 Zentrale Fragestellungen eines<br />
Familienlastenausgleichs<br />
Die gegenwärtige Diskussion um die Anforderungen<br />
an die Ziele und die Ausgestaltung des<br />
Familienlastenausgleichs leidet unter anderem<br />
darunter, daß erstens umstritten und nicht ausreichend<br />
geklärt ist, was — normativ gesehen —<br />
ein Familienlastenausgleich verteilungspolitisch<br />
leisten soll, d. h. welche Lasten der Familien<br />
als ausgleichsbedürftig anzusehen sind und<br />
in welchem Umfang diese Lasten ausgeglichen<br />
werden sollen, und daß zweitens keine ausreichende<br />
Klarheit besteht, was der praktizierte<br />
Familienlastenausgleich tatsächlich leistet, d. h.<br />
welche Lasten von Familien in welchem<br />
Umfang zwischen verschiedenen sozio-ökonomischen<br />
Gruppen (horizontal zwischen Familien<br />
und Haushalten mit gleichem Einkommen,<br />
jedoch ohne Kinder und mit Kindern bzw. auch<br />
vertikal zwischen Familien unterschiedlichen<br />
Einkommens, unterschiedlichen Vermögens<br />
und unterschiedlicher Größe) tatsächlich ausgeglichen<br />
werden.<br />
Die <strong>Familienbericht</strong>skommission kann aus<br />
naheliegenden Gründen im Rahmen dieses<br />
Berichts den Problemkomplex, der mit der fami-<br />
-<br />
lienpolitischen Kernfrage nach den Zielen und<br />
der Ausgestaltung eines effizienten Familienlastenausgleichs<br />
verbunden ist, nicht annähernd<br />
vollständig ableiten und diskutieren. Sie hält es<br />
aber für notwendig, einige Aspekte dieses Problemkomplexes<br />
zu erörtern, um Mißverständnisse<br />
und Fehlurteile auszuräumen, die in Teilen<br />
der Öffentlichkeit und im politischen Raum<br />
in bezug auf bestimmte Wirkungen des Fami-<br />
Bauland<br />
erschlie<br />
ßung<br />
Unklarheiten<br />
in<br />
der Diskussion<br />
um den<br />
Familien<br />
lastenaus<br />
gleich