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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> -- 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

an die Förderungszeit progressiv steigend<br />

rückzahlungspflichtig. Diese degressive<br />

bzw. progressive Ausgestaltung trägt den<br />

im Zeitablauf steigenden Nominaleinkommen<br />

Rechnung.<br />

c) Die steuerlichen Finanzierungshilfen<br />

werden mit dem Ziel, möglichst vielen<br />

jungen Familien zu Wohneigentum zu<br />

verhelfen, durch „Annuitätshilfen" ergänzt.<br />

Für junge Familien mit geringem<br />

Eigenkapital, d. h. hohem Kreditbedarf,<br />

soll damit das Verschuldungsrisiko reduziert<br />

werden. Als Annuitätshilfen sollen<br />

die jährlichen Differenzen zwischen den<br />

zu leistenden Annuitäten und den bei<br />

einem bestimmten Familieneinkommen<br />

für zumutbar erachteten Annuitätsverpflichtungen<br />

gewährt werden. Damit ist<br />

es möglich, eine konsequente Subjektförderung<br />

zu realisieren. Auch diese Hilfen<br />

werden als zinsloses, langfristig rückzahlbares<br />

Darlehen gewährt. Da die Annuitätshilfen<br />

in bezug auf die zumutbare<br />

Eigenbelastung, die Begrenzung der Anfangsverschuldung<br />

und die Länge der<br />

Tilgungsperiode im politischen Entscheidungsprozeß<br />

festgelegt werden können,<br />

da ferner nicht die Annuitätskredite, sondern<br />

nur die Zinssubventionen über den<br />

Staatshaushalt finanziert werden müssen,<br />

und da die Steuermindereinnahmen nach<br />

§ 10e EStG entfallen würden, ist das<br />

Modell der gegenwärtigen Praxis nicht<br />

nur sozialpolitisch, sondern auch fiskalpolitisch<br />

überlegen. Es ist insbesondere auch<br />

für Ostdeutschland zieladäquater, weil<br />

dort die steuerlichen Instrumente wegen<br />

der niedrigeren Einkommen nur begrenzt<br />

„greifen" .<br />

Um die Gefahr des Erwerbs bzw. des<br />

Baues von Familienheimen zu vermeiden,<br />

die auf der Grundlage der voraussichtlichen<br />

Einkommens- und Vermögenssituation<br />

des Erwerbers nicht solide finanzierbar<br />

erscheinen, sollte die Gewährung<br />

von steuerlichen Finanzierungshilfen und<br />

Annuitätshilfen von der Inanspruchnahme<br />

einer seriösen Finanzierungs- und<br />

Schuldnerberatung abhängig gemacht<br />

werden.<br />

3. Anzustreben ist auch eine baldige Anhebung<br />

der seit 1980 nicht mehr an die Einkommensentwicklung<br />

angepaßten Einkommensgrenzen<br />

für die Wohnungsbauförderung im<br />

Rahmen des sozialen Wohnungsbaues sowie<br />

eine massive Förderung des sozialen Wohnungsbaues.<br />

Wohngeld 4. Dringend erforderlich ist auch eine Reform<br />

der Wohngeldgesetzgebung. Eine solche<br />

Reform wurde bereits 1974 vom Wissenschaftlichen<br />

Beirat für Familienfragen vorgeschlagen<br />

(BMJFG 1974) und erneut im<br />

Dritten <strong>Familienbericht</strong> angemahnt. Ziel<br />

sollte es sein, die Höhe des Wohngeldes<br />

besser an die mit steigender Kinderzahl<br />

geminderte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

der Familien anzupassen.<br />

5. Ein wesentliches Element einer Reform der<br />

Wohnungsbaupolitik liegt in einer Reform<br />

der Baulanderschließung. Die hohen Bodenpreissteigerungen<br />

der letzten Jahrzehnte<br />

belasten die Baukosten mit immer größer<br />

werdenden Anteilen (und lassen bei den<br />

Bodeneigentümern unverhältnismäßig hohe<br />

Wertsteigerungsgewinne entstehen). Diese<br />

Preissteigerungen sind zu einem guten Teil<br />

verursacht durch eine unzureichende Baulanderschließungspolitik<br />

des Staates und insbesondere<br />

der Kommunen. Die durch administratives<br />

und politisches Fehlverhalten verursachte<br />

Bodenknappheit und ihre für die<br />

Vermögensverteilung wie für die Wohnungsversorgung<br />

negativen Konsequenzen sollten<br />

baldmöglichst beseitigt werden (vgl. dazu<br />

auch Oberhauser/Rüsch 1992, S. 55 ff.).<br />

4. Neuorientierung des<br />

Familienlastenausgleichs — Zur<br />

verteilungspolitischen Problematik<br />

des gegenwärtigen<br />

Familienlastenausgleichs<br />

4.1 Zentrale Fragestellungen eines<br />

Familienlastenausgleichs<br />

Die gegenwärtige Diskussion um die Anforderungen<br />

an die Ziele und die Ausgestaltung des<br />

Familienlastenausgleichs leidet unter anderem<br />

darunter, daß erstens umstritten und nicht ausreichend<br />

geklärt ist, was — normativ gesehen —<br />

ein Familienlastenausgleich verteilungspolitisch<br />

leisten soll, d. h. welche Lasten der Familien<br />

als ausgleichsbedürftig anzusehen sind und<br />

in welchem Umfang diese Lasten ausgeglichen<br />

werden sollen, und daß zweitens keine ausreichende<br />

Klarheit besteht, was der praktizierte<br />

Familienlastenausgleich tatsächlich leistet, d. h.<br />

welche Lasten von Familien in welchem<br />

Umfang zwischen verschiedenen sozio-ökonomischen<br />

Gruppen (horizontal zwischen Familien<br />

und Haushalten mit gleichem Einkommen,<br />

jedoch ohne Kinder und mit Kindern bzw. auch<br />

vertikal zwischen Familien unterschiedlichen<br />

Einkommens, unterschiedlichen Vermögens<br />

und unterschiedlicher Größe) tatsächlich ausgeglichen<br />

werden.<br />

Die <strong>Familienbericht</strong>skommission kann aus<br />

naheliegenden Gründen im Rahmen dieses<br />

Berichts den Problemkomplex, der mit der fami-<br />

-<br />

lienpolitischen Kernfrage nach den Zielen und<br />

der Ausgestaltung eines effizienten Familienlastenausgleichs<br />

verbunden ist, nicht annähernd<br />

vollständig ableiten und diskutieren. Sie hält es<br />

aber für notwendig, einige Aspekte dieses Problemkomplexes<br />

zu erörtern, um Mißverständnisse<br />

und Fehlurteile auszuräumen, die in Teilen<br />

der Öffentlichkeit und im politischen Raum<br />

in bezug auf bestimmte Wirkungen des Fami-<br />

Bauland<br />

erschlie<br />

ßung<br />

Unklarheiten<br />

in<br />

der Diskussion<br />

um den<br />

Familien<br />

lastenaus<br />

gleich

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