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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

in hoher beruflicher Unzufriedenheit bis hin<br />

zur Berufsaufgabe auswirken. Die Folge sind<br />

der Aufbau unnötig umfangreicher Ausbildungskapazitäten<br />

(zum Beispiel bei den<br />

Krankenpflegeschulen). Für Familien ergeben<br />

sich aus langen Wartezeiten, die den<br />

Therapiebeginn verzögern, oftmals erhebliche<br />

Probleme.<br />

Diese und andere Problemlagen spiegeln sich<br />

konkret in der Situation von Ausbildung und<br />

Berufspraxis der Berufe mit familienbezogenen<br />

Dienstleistungen und in der zögerlichen Anerkennung<br />

der Kompetenzen, die durch Familienarbeit<br />

erworben wurden.<br />

Über die Rahmenbedingungen, die die Lage der<br />

Familie bestimmen, über die Struktur und Zielsetzungen<br />

des Aus- und Weiterbildungssystems<br />

-<br />

und über die Arbeitsbedingungen familien<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

orientierter Berufe wird auf Verantwortungs<br />

und Entscheidungsebenen befunden, die überwiegend<br />

von Männern (und Frauen) besetzt<br />

sind, die ihre Ausbildung in Hochschulen erfahren<br />

haben. Beispiele sind Berufe der Rechtspflege,<br />

ärztliche Berufe, Architekten. Die Kommission<br />

beschränkt die Betrachtung der Berufsbildungsprobleme<br />

auf einige ausgewählte, aber<br />

für die Familie wichtige Berufe, die insbesondere<br />

unmittelbar personale Dienstleistungen<br />

erbringen.<br />

Die unter dem Begriff „Gesundheits- und Sozialpflege"<br />

zusammengefaßten Berufe umfassen<br />

ein differenziertes Spektrum in den Leistungsbereichen<br />

Primärversorgung, Pflege und<br />

Rehabilitation (vgl. Abb. IX/34). Art und Intensität<br />

des Umgangs mit Familien sind sehr unterschiedlich.<br />

Sie müssen in der Lage sein, sozial-<br />

Gesundheits-<br />

und<br />

sozialpflegerische<br />

Berufe<br />

Abbildung IX/34<br />

Ausgewählte Gesundheitsberufe in familienorientierten Berufsbereichen<br />

Berufsbereich Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Art der Regelung<br />

Primärversorgung Arzthelferin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Zahnarzthelferin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Rettungsassistentin 2 Jahre Bundesregelung<br />

Pflege Krankenschwester/-pfleger 3 Jahre Bundesregelung<br />

Kinderkrankenschwester/-pfleger 3 Jahre Bundesregelung<br />

Krankenpflegehelferin 1 Jahr Bundesregelung<br />

Hebamme/Entbindungspfleger 3 Jahre Bundesregelung<br />

-<br />

Diätassistentin 2 Jahre Bundesregelung<br />

Altenpflegerin 2 bzw. 3 Jahre Länderregelung<br />

Haus- und Familienpflegerin 2 bzw. 3 Jahre Länderregelung<br />

Dorfhelferin 1 bzw. 2 Jahre Länderregelung<br />

Heilerziehungspflegerin 2 bzw. 3 Jahre Länderregelung<br />

Rehabilitation Masseurin 2 Jahre Bundesregelung<br />

Masseurin und<br />

medizinische Bademeisterin 2,5 Jahre Bundesregelung<br />

Krankengymnastin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Arbeits- und<br />

Beschäftigungstherapeutin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Logopädin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Orthoptistin 3 Jahre Bundesregelung<br />

Neuro-Othologische Assistentin 3 Jahre Länderregelung<br />

Quell e : Expertise Meifort/Becker

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