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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

Abbildung IX/19<br />

Betriebliche Maßnahmen zur Wiedereinstellung der Erziehungsurlauberinnen<br />

Familien<br />

rung der<br />

Weiterbil<br />

Ein strukturell bedeutsames Problem liegt in<br />

den begrenzten Möglichkeiten, die den Kleinund<br />

Mittelbetrieben für betriebliche Maßnahmen<br />

zur Verfügung stehen. Der weitaus überwiegende<br />

Teil der Eltern ist jedoch in derartigen<br />

Unternehmen beschäftigt. Für sie kommt es<br />

entweder darauf an, daß das regionale öffentliche<br />

Weiterbildungssystem geeignete Angebote<br />

macht oder daß Klein- und Mittelbetriebe<br />

gemeinsam Maßnahmen zur Pflege der Qualifikation<br />

ihrer Beschäftigten, die sich im Erziehungsurlaub<br />

befinden, ergreifen. Derartige<br />

Initiativen bestehen bereits als Koordinierungsstellen<br />

zur beruflichen und betrieblichen Förderung<br />

von Frauen in einigen Regionen Niedersachsens<br />

(Niedersächsisches Frauenministerium<br />

1992) und werden in Rheinland-Pfalz vorbereitet.<br />

Die Chancen, sich weiterzubilden, sind je nach<br />

Wohnsitz, Berufstätigkeit, Arbeitsstätte und<br />

— besonders für Mütter — Familiensituation<br />

extrem unterschiedlich. Die Realität des Familien-<br />

und Bildungsalltags von Eltern ist vom Ziel<br />

der Chancengerechtigkeit in vielen Fällen<br />

offenbar weit entfernt. Die Beteiligung an der<br />

Weiterbildung wird in dem Maße zusätzlich<br />

wichtig, in dem die Erstausbildung zeitlich und<br />

inhaltlich gestrafft und dabei mit geregelter<br />

Weiterbildung im Lebenslauf gerechnet wird.<br />

Dafür sind andere rechtliche Rahmenbedingungen<br />

als die gegenwärtigen zu schaffen. Im<br />

gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung sehen<br />

Befürworter die einzige Möglichkeit, eine<br />

Gleichbehandlung im Bereich der Weiterbildung<br />

zu garantieren. Auch die Familienorientierung<br />

der Weiterbildung erhielte dadurch<br />

günstigere Rahmenbedingungen. Aber auch<br />

ohne einen gesetzlichen Anspruch auf Weiterbildung<br />

sind zahlreiche Maßnahmen der Förderung<br />

der Vereinbarkeit von Familie und Weiterbildung<br />

möglich und dringlich.<br />

Durch Weiterbildung aktiviert der Mensch<br />

seine Fähigkeit, auf eine Weise zu lernen, die<br />

Übersicht, Einsicht, selbständiges Urteilen und<br />

Handeln sowie kooperatives Verhalten ermöglicht<br />

und fördert. Wenn diese Fähigkeit geübt<br />

wird, möglichst ohne längere Unterbrechung,<br />

bleibt sie bis in das Alter erhalten. Für Mütter<br />

und Väter ergibt sich daraus, daß sie auch bei<br />

der Beanspruchung durch Familienarbeit längere<br />

Bildungspausen vermeiden sollten, und<br />

zwar sowohl in der betrieblichen als auch in der<br />

freiwilligen Weiterbildung.<br />

Die überdurchschnittliche Weiterbildungsbeteiligung<br />

von Eltern einerseits und die deutlichere<br />

Erschwernis der Beteiligung von Müttern<br />

mit mehreren Kindern andererseits erfordern,<br />

-orientie<br />

-dung<br />

-

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