Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
VII. Familie und Erwerbsarbeit<br />
Aufgaben<br />
freiheitlicher<br />
Demokratien<br />
1. Die gesellschaftliche Bedeutung von<br />
Arbeit für das leben in den Familien<br />
Freiheitliche Demokratien sind der Verwirklichung<br />
sozialer Gerechtigkeit und sozialer<br />
Sicherheit verpflichtet. Sie wollen den Menschen<br />
Lebensbedingungen bieten, die dazu beitragen,<br />
— ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,<br />
— gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung<br />
der Persönlichkeit, insbesondere auch<br />
für junge Menschen, zu schaffen,<br />
— die Familie zu schützen und zu fördern,<br />
— den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine<br />
frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen<br />
und<br />
vermögens voraus (vgl. dazu I.4). Erst auf dieser<br />
Basis kann sich im gesellschaftlichen Raum<br />
Arbeit entfalten — als Nutzung des in entscheidender<br />
Weise im Kontext von Familien entstandenen<br />
Humanvermögens.<br />
Daher sind in den folgenden drei Thesen zentrale<br />
Botschaften des Fünften <strong>Familienbericht</strong>s<br />
enthalten:<br />
— Jede Variante von Arbeit verlangt den Einsatz<br />
von Humanvermögen.<br />
— Jede Gesellschaft ist verpflichtet, mit dem<br />
maßgeblich in den Familien und durch die<br />
Familien geschaffenen und finanzierten Humanvermögen<br />
verantwortlich umzugehen,<br />
es eher in seinem Bestand zu mehren als es<br />
durch Nicht-Verwendung brachliegen zu<br />
lassen oder gar zu dezimieren.<br />
Botschaften<br />
des<br />
<strong>Familienbericht</strong>s<br />
-<br />
Soziale<br />
Rechte<br />
und fami<br />
lialer Le<br />
benszu<br />
sammen<br />
hang<br />
— besondere Belastungen des Lebens, auch<br />
durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden<br />
oder auszugleichen.<br />
Jeder Mensch hat zur Entfaltung seiner Persönlichkeit<br />
ein Recht auf Erziehung, ein Recht auf<br />
eine Ausbildung, die seiner Neigung, Eignung<br />
und Leistung entspricht, ein Recht auf Hilfe zur<br />
Erlangung und Erhaltung eines angemessenen<br />
Arbeitsplatzes, auf wirtschaftliche Sicherung<br />
bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit<br />
des Arbeitgebers sowie ein Recht auf<br />
Zugang zur Sozialversicherung (siehe dazu §§ 1<br />
bis 10 des Sozialgesetzbuches der Bundesrepublik<br />
Deutschland).<br />
Jeder der hier genannten Punkte ist Gegenstand<br />
der Erörterungen dieses Berichts. In bislang<br />
kaum zureichend gewürdigter Weise thematisiert<br />
das Sozialgesetzbuch mit seiner<br />
Charta der sozialen Rechte jenen fundamentalen<br />
gesellschaftlichen Kontext, auf den dieser<br />
<strong>Familienbericht</strong> in seiner Gesamtsystematik<br />
abstellt: die gesellschaftlich zwingende Verknüpfung<br />
von Humanvermögen mit Arbeit im<br />
Lebenszusammenhang der Familien. Die Perspektive<br />
des Fünften <strong>Familienbericht</strong>s ist allerdings<br />
umfassender als die der auf das Individuum<br />
bezogenen Systematik des Sozialgesetzbuchs.<br />
Es wird durchgängig betont, daß die<br />
Schicksale des Einzelnen immer auch familiale<br />
Bezüge aufweisen. Zudem wird darauf insistiert,<br />
daß der Weg des Aufbaus von menschlichem<br />
Handlungspotential, von Humanvermögen,<br />
in der Familie beginnt. Dort nämlich wurde<br />
die Befähigung junger Menschen zur Bewältigung<br />
des Alltagslebens vermittelt. Das setzt den<br />
Aufbau von sozialer Daseinskompetenz (Vital<br />
vermögen) und von Fachkompetenz (Arbeitsvermögen)<br />
als Grundkomponenten des Human<br />
-- Jede Gesellschaft muß daran interessiert<br />
sein, sich dieses Handlungspotentials zu<br />
bedienen, denn die gesellschaftlich sinnvolle<br />
Nutzung von Humanvermögen ist die<br />
Grundlage jeglicher Variante gesellschaftlichen<br />
Wohlstandes.<br />
Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um<br />
das Phänomen der Arbeit erfolgt in miteinander<br />
rivalisierenden Deutungen, die stets wesentlich<br />
durch gegebene soziale Verhältnisse geprägt<br />
sind. Diese beeinflussen die Bewertungen von<br />
Arbeit; sie geben Anlaß dazu, daß Arbeit einmal<br />
als Teil der Selbstverwirklichung, als positiv<br />
und belohnend oder zum anderen als Mühe und<br />
Last, als Fremdbestimmung empfunden wird.<br />
Arbeit steht deshalb zu den Wertvorstellungen<br />
und Verhaltensnormen einer Gesellschaft in<br />
einer besonders engen Beziehung.<br />
Maßgeblich ist die Erkenntnis, daß jede Gesellschaft<br />
über die dem Einzelnen eingeräumte<br />
oder auch vermittelte Position im gesellschaftlichen<br />
Prozeß zugleich dessen Lebenschancen<br />
begründet. Zugang zu und Zugriff auf Ressourcen<br />
der menschlichen Daseinsgestaltung begründen<br />
die Handlungsspielräume für menschliche<br />
Arbeit. Deshalb muß es für jeden Menschen<br />
Handlungsspielräume geben. Jeder<br />
Mensch muß frei sein bezüglich seiner Entscheidung,<br />
gesellschaftlich relevante Arbeit zu<br />
leisten. Soll damit zugleich die gesellschaftliche<br />
Wohlfahrt gefördert werden, müssen die gesellschaftlichen<br />
Vorstellungen über den Wert von<br />
Arbeit deutlich artikuliert sein (vgl. dazu Krüsselberg<br />
1984, S. 205-212).<br />
Aktuell wird diese Einsicht vor dem Hintergrund<br />
der wiederholt in diesem Bericht thematisierten<br />
gegenwärtigen gesellschaftlichen Unterbewertung<br />
der Familienarbeit im Vergleich<br />
Unter<br />
schiedli<br />
che<br />
Aspekte<br />
von Arbeit<br />
Dominanz<br />
der Er<br />
werbs<br />
arbeit