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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

VII. Familie und Erwerbsarbeit<br />

Aufgaben<br />

freiheitlicher<br />

Demokratien<br />

1. Die gesellschaftliche Bedeutung von<br />

Arbeit für das leben in den Familien<br />

Freiheitliche Demokratien sind der Verwirklichung<br />

sozialer Gerechtigkeit und sozialer<br />

Sicherheit verpflichtet. Sie wollen den Menschen<br />

Lebensbedingungen bieten, die dazu beitragen,<br />

— ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,<br />

— gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung<br />

der Persönlichkeit, insbesondere auch<br />

für junge Menschen, zu schaffen,<br />

— die Familie zu schützen und zu fördern,<br />

— den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine<br />

frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen<br />

und<br />

vermögens voraus (vgl. dazu I.4). Erst auf dieser<br />

Basis kann sich im gesellschaftlichen Raum<br />

Arbeit entfalten — als Nutzung des in entscheidender<br />

Weise im Kontext von Familien entstandenen<br />

Humanvermögens.<br />

Daher sind in den folgenden drei Thesen zentrale<br />

Botschaften des Fünften <strong>Familienbericht</strong>s<br />

enthalten:<br />

— Jede Variante von Arbeit verlangt den Einsatz<br />

von Humanvermögen.<br />

— Jede Gesellschaft ist verpflichtet, mit dem<br />

maßgeblich in den Familien und durch die<br />

Familien geschaffenen und finanzierten Humanvermögen<br />

verantwortlich umzugehen,<br />

es eher in seinem Bestand zu mehren als es<br />

durch Nicht-Verwendung brachliegen zu<br />

lassen oder gar zu dezimieren.<br />

Botschaften<br />

des<br />

<strong>Familienbericht</strong>s<br />

-<br />

Soziale<br />

Rechte<br />

und fami<br />

lialer Le<br />

benszu<br />

sammen<br />

hang<br />

— besondere Belastungen des Lebens, auch<br />

durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden<br />

oder auszugleichen.<br />

Jeder Mensch hat zur Entfaltung seiner Persönlichkeit<br />

ein Recht auf Erziehung, ein Recht auf<br />

eine Ausbildung, die seiner Neigung, Eignung<br />

und Leistung entspricht, ein Recht auf Hilfe zur<br />

Erlangung und Erhaltung eines angemessenen<br />

Arbeitsplatzes, auf wirtschaftliche Sicherung<br />

bei Arbeitslosigkeit und bei Zahlungsunfähigkeit<br />

des Arbeitgebers sowie ein Recht auf<br />

Zugang zur Sozialversicherung (siehe dazu §§ 1<br />

bis 10 des Sozialgesetzbuches der Bundesrepublik<br />

Deutschland).<br />

Jeder der hier genannten Punkte ist Gegenstand<br />

der Erörterungen dieses Berichts. In bislang<br />

kaum zureichend gewürdigter Weise thematisiert<br />

das Sozialgesetzbuch mit seiner<br />

Charta der sozialen Rechte jenen fundamentalen<br />

gesellschaftlichen Kontext, auf den dieser<br />

<strong>Familienbericht</strong> in seiner Gesamtsystematik<br />

abstellt: die gesellschaftlich zwingende Verknüpfung<br />

von Humanvermögen mit Arbeit im<br />

Lebenszusammenhang der Familien. Die Perspektive<br />

des Fünften <strong>Familienbericht</strong>s ist allerdings<br />

umfassender als die der auf das Individuum<br />

bezogenen Systematik des Sozialgesetzbuchs.<br />

Es wird durchgängig betont, daß die<br />

Schicksale des Einzelnen immer auch familiale<br />

Bezüge aufweisen. Zudem wird darauf insistiert,<br />

daß der Weg des Aufbaus von menschlichem<br />

Handlungspotential, von Humanvermögen,<br />

in der Familie beginnt. Dort nämlich wurde<br />

die Befähigung junger Menschen zur Bewältigung<br />

des Alltagslebens vermittelt. Das setzt den<br />

Aufbau von sozialer Daseinskompetenz (Vital<br />

vermögen) und von Fachkompetenz (Arbeitsvermögen)<br />

als Grundkomponenten des Human<br />

-- Jede Gesellschaft muß daran interessiert<br />

sein, sich dieses Handlungspotentials zu<br />

bedienen, denn die gesellschaftlich sinnvolle<br />

Nutzung von Humanvermögen ist die<br />

Grundlage jeglicher Variante gesellschaftlichen<br />

Wohlstandes.<br />

Die gesellschaftliche Auseinandersetzung um<br />

das Phänomen der Arbeit erfolgt in miteinander<br />

rivalisierenden Deutungen, die stets wesentlich<br />

durch gegebene soziale Verhältnisse geprägt<br />

sind. Diese beeinflussen die Bewertungen von<br />

Arbeit; sie geben Anlaß dazu, daß Arbeit einmal<br />

als Teil der Selbstverwirklichung, als positiv<br />

und belohnend oder zum anderen als Mühe und<br />

Last, als Fremdbestimmung empfunden wird.<br />

Arbeit steht deshalb zu den Wertvorstellungen<br />

und Verhaltensnormen einer Gesellschaft in<br />

einer besonders engen Beziehung.<br />

Maßgeblich ist die Erkenntnis, daß jede Gesellschaft<br />

über die dem Einzelnen eingeräumte<br />

oder auch vermittelte Position im gesellschaftlichen<br />

Prozeß zugleich dessen Lebenschancen<br />

begründet. Zugang zu und Zugriff auf Ressourcen<br />

der menschlichen Daseinsgestaltung begründen<br />

die Handlungsspielräume für menschliche<br />

Arbeit. Deshalb muß es für jeden Menschen<br />

Handlungsspielräume geben. Jeder<br />

Mensch muß frei sein bezüglich seiner Entscheidung,<br />

gesellschaftlich relevante Arbeit zu<br />

leisten. Soll damit zugleich die gesellschaftliche<br />

Wohlfahrt gefördert werden, müssen die gesellschaftlichen<br />

Vorstellungen über den Wert von<br />

Arbeit deutlich artikuliert sein (vgl. dazu Krüsselberg<br />

1984, S. 205-212).<br />

Aktuell wird diese Einsicht vor dem Hintergrund<br />

der wiederholt in diesem Bericht thematisierten<br />

gegenwärtigen gesellschaftlichen Unterbewertung<br />

der Familienarbeit im Vergleich<br />

Unter<br />

schiedli<br />

che<br />

Aspekte<br />

von Arbeit<br />

Dominanz<br />

der Er<br />

werbs<br />

arbeit

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