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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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Drucksache 12/7560<br />

ist somit ein Handlungsfeld der örtlichen und<br />

regionalen Familienpolitik, auf dem Kommunen<br />

und Staat Familienförderung unmittelbar gemeinsam<br />

umsetzen können. An dieser Stelle soll<br />

nur kurz angedeutet werden, daß es in den<br />

Städten, Kreisen und Gemeinden eine Reihe<br />

von Möglichkeiten für ein familienfreundliches<br />

Verwaltungshandeln gibt, durch<br />

— Kommunikation und Kooperation zwischen<br />

den Ämtern auf örtlicher und regionaler<br />

Ebene;<br />

Jene Dienststellen, die üblicherweise erstmalige<br />

Anlaufpunkte von Anspruchsberechtigten<br />

sind, sollten nicht nur über die in ihrem<br />

eigenen Handlungsbereich gewährten Leistungen<br />

informieren, sondern darüber hinaus<br />

auch Hinweise auf andere Hilfen und<br />

Leistungen und Ansprechstellen in den<br />

jeweiligen Ämtern anbieten. Voraussetzung<br />

-<br />

ist ein regelmäßiger Informationsaustausch<br />

zwischen Ämtern, z. B. auf der Ebene der<br />

Sachbearbeiter von Sozial-, Wohnungs-,<br />

Arbeits- und Versorgungsämtern, und gemeinsame<br />

Weiterbildung.<br />

Interessante niedrigschwellige Lösungen<br />

zeigen z. B. die als zentrale Anlaufstellen<br />

organisierten Familieninformationszentren<br />

in Dortmund und Würzburg.<br />

— Verwaltungsinterne Organisation und<br />

Handhabung, wie z. B.<br />

— Qualifikation und Schulung der Bediensteten<br />

für den Umgang mit Antragstellern,<br />

— familiengerechte Öffnungszeiten,<br />

— Kinderspielecken, die Eltern ein konzentriertes<br />

Beratungsgespräch ermöglichen,<br />

- Kleinteilige Wartezonen, zeitliche Entzerrung<br />

des Besucherstroms,<br />

— dezentrale Dienststellen (Zweigstellen),<br />

— zugehende Informationsvermittlung, z. B.<br />

Behördenwegweiser für Familien, Hausbesuche.<br />

<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />

So beeinflussen etwa Leistungen und Rahmensetzungen<br />

des Bundes und der Länder den<br />

örtlichen Alltag der Familien in ganz erheblichem<br />

Maße.<br />

Gerade auf der örtlichen und regionalen Ebene<br />

fehlt es vielerorts an einem eigenständigen<br />

Profil der örtlichen bzw. regionalen Familienpolitik.<br />

Sie vollzieht sich — oft ohne als solche<br />

ins Bewußtsein zu rücken durch das öffentliche<br />

und private Handeln im Siedlungs-, Wohnungs-<br />

und Verkehrswesen ebenso wie im Bildungs-,<br />

Sozial- und Gesundheitswesen oder auf<br />

dem Arbeitsmarkt.<br />

Eine ausgewiesene und akzentuierte familienund<br />

generationenorientierte Kommunalpolitik<br />

bietet, über die engeren Felder der Hilfe in<br />

Notlagen, der Kinderbetreuung usw. hinaus,<br />

zahlreiche Möglichkeiten für eine Gestaltung<br />

der Familienpolitik als örtliche und regionale<br />

Strukturpolitik. Sie kann die Maßnahmen des<br />

Bundes und des Landes auf eine sinnvolle,<br />

notwendige und eigenständige Weise ergänzen<br />

(vgl. BMFuS 1992a).<br />

Kommunen, die Familienpolitik als strukturpolitische<br />

Aufgabe sehen und sich nicht auf die<br />

Bereitstellung von Unterstützungen in Notlagen<br />

beschränken, müssen ihre Moderatorenrolle zur<br />

Einbindung der familienpolitischen Akteure<br />

aktiv ausfüllen. Kommunale Familienpolitik<br />

kann ihre Wirksamkeit noch erhöhen, wenn sie<br />

nicht allein Politik der Kommune bleibt, sondern<br />

alle Beteiligten als partnerschaftlich Einflußnehmende<br />

und Mitgestaltende einbindet. Als<br />

Voraussetzung für die regelmäßige Zusammenarbeit<br />

der Kommunen und aller anderen örtlichen<br />

und regionalen Akteure im Felde der<br />

Familienförderung muß ein organisatorischer<br />

Rahmen gefunden und ein entsprechender Aufgabenzuschnitt<br />

gewählt werden. Dabei sind<br />

drei Ebenen zu unterscheiden:<br />

— der gesellschaftliche Raum,<br />

— die politische Willensbildung und Satzungsgebung,<br />

— die Kommunalverwaltung.<br />

Einbindung<br />

aller<br />

an der<br />

örtlichen<br />

Familienpolitik<br />

Beteiligten<br />

Familien<br />

orientie<br />

rung der<br />

Fach<br />

politiken<br />

auf allen<br />

Ebenen<br />

5.3 Förderung der örtlichen und regionalen<br />

Familienpolitik<br />

Familienpolitik wird gegenwärtig überwiegend<br />

als Ressortpolitik des Bundes und — gegebenenfalls<br />

— der Länder betrachtet und gehandhabt.<br />

Sie gibt einen allgemeinen, weitgehend<br />

lebensraumunabhängigen Rahmen (z. B. Familienlastenausgleich,<br />

Erziehungsgeld, Wohngeld)<br />

für das Leben von Familien. Familienpolitik<br />

erfordert darüber hinaus jedoch eine Zusammenarbeit<br />

der Fachressorts auf allen staatlichen<br />

Ebenen, z. B. in Fragen der Wohnungsbauförderung,<br />

der Gesundheitsversorgung, der Kinderbetreuung,<br />

des Schulwesens. Zwischen den<br />

Ebenen besteht ein Wirkungszusammenhang.<br />

Die Ausgangssituation für die Gestaltung der<br />

Zusammenarbeit ist in jeder Kommune anders.<br />

Sie hängt zum Beispiel ab von<br />

— der Größe der Kommune,<br />

— den bereits bestehenden Arbeitsstrukturen,<br />

— den politischen Gewichten und<br />

— den familienpolitischen Bedarfslagen.<br />

Die Organisationshoheit der Kommunen gibt<br />

ihnen die Freiheit, diejenige Kombination organisatorischer<br />

Strukturen zu wählen, die für eine<br />

partnerschaftliche Zusammenarbeit angesichts<br />

der örtlichen Gegebenheiten wirkungsvoll erscheint.<br />

Eine Stärkung der örtlichen und reqio-

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