Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
ist somit ein Handlungsfeld der örtlichen und<br />
regionalen Familienpolitik, auf dem Kommunen<br />
und Staat Familienförderung unmittelbar gemeinsam<br />
umsetzen können. An dieser Stelle soll<br />
nur kurz angedeutet werden, daß es in den<br />
Städten, Kreisen und Gemeinden eine Reihe<br />
von Möglichkeiten für ein familienfreundliches<br />
Verwaltungshandeln gibt, durch<br />
— Kommunikation und Kooperation zwischen<br />
den Ämtern auf örtlicher und regionaler<br />
Ebene;<br />
Jene Dienststellen, die üblicherweise erstmalige<br />
Anlaufpunkte von Anspruchsberechtigten<br />
sind, sollten nicht nur über die in ihrem<br />
eigenen Handlungsbereich gewährten Leistungen<br />
informieren, sondern darüber hinaus<br />
auch Hinweise auf andere Hilfen und<br />
Leistungen und Ansprechstellen in den<br />
jeweiligen Ämtern anbieten. Voraussetzung<br />
-<br />
ist ein regelmäßiger Informationsaustausch<br />
zwischen Ämtern, z. B. auf der Ebene der<br />
Sachbearbeiter von Sozial-, Wohnungs-,<br />
Arbeits- und Versorgungsämtern, und gemeinsame<br />
Weiterbildung.<br />
Interessante niedrigschwellige Lösungen<br />
zeigen z. B. die als zentrale Anlaufstellen<br />
organisierten Familieninformationszentren<br />
in Dortmund und Würzburg.<br />
— Verwaltungsinterne Organisation und<br />
Handhabung, wie z. B.<br />
— Qualifikation und Schulung der Bediensteten<br />
für den Umgang mit Antragstellern,<br />
— familiengerechte Öffnungszeiten,<br />
— Kinderspielecken, die Eltern ein konzentriertes<br />
Beratungsgespräch ermöglichen,<br />
- Kleinteilige Wartezonen, zeitliche Entzerrung<br />
des Besucherstroms,<br />
— dezentrale Dienststellen (Zweigstellen),<br />
— zugehende Informationsvermittlung, z. B.<br />
Behördenwegweiser für Familien, Hausbesuche.<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
So beeinflussen etwa Leistungen und Rahmensetzungen<br />
des Bundes und der Länder den<br />
örtlichen Alltag der Familien in ganz erheblichem<br />
Maße.<br />
Gerade auf der örtlichen und regionalen Ebene<br />
fehlt es vielerorts an einem eigenständigen<br />
Profil der örtlichen bzw. regionalen Familienpolitik.<br />
Sie vollzieht sich — oft ohne als solche<br />
ins Bewußtsein zu rücken durch das öffentliche<br />
und private Handeln im Siedlungs-, Wohnungs-<br />
und Verkehrswesen ebenso wie im Bildungs-,<br />
Sozial- und Gesundheitswesen oder auf<br />
dem Arbeitsmarkt.<br />
Eine ausgewiesene und akzentuierte familienund<br />
generationenorientierte Kommunalpolitik<br />
bietet, über die engeren Felder der Hilfe in<br />
Notlagen, der Kinderbetreuung usw. hinaus,<br />
zahlreiche Möglichkeiten für eine Gestaltung<br />
der Familienpolitik als örtliche und regionale<br />
Strukturpolitik. Sie kann die Maßnahmen des<br />
Bundes und des Landes auf eine sinnvolle,<br />
notwendige und eigenständige Weise ergänzen<br />
(vgl. BMFuS 1992a).<br />
Kommunen, die Familienpolitik als strukturpolitische<br />
Aufgabe sehen und sich nicht auf die<br />
Bereitstellung von Unterstützungen in Notlagen<br />
beschränken, müssen ihre Moderatorenrolle zur<br />
Einbindung der familienpolitischen Akteure<br />
aktiv ausfüllen. Kommunale Familienpolitik<br />
kann ihre Wirksamkeit noch erhöhen, wenn sie<br />
nicht allein Politik der Kommune bleibt, sondern<br />
alle Beteiligten als partnerschaftlich Einflußnehmende<br />
und Mitgestaltende einbindet. Als<br />
Voraussetzung für die regelmäßige Zusammenarbeit<br />
der Kommunen und aller anderen örtlichen<br />
und regionalen Akteure im Felde der<br />
Familienförderung muß ein organisatorischer<br />
Rahmen gefunden und ein entsprechender Aufgabenzuschnitt<br />
gewählt werden. Dabei sind<br />
drei Ebenen zu unterscheiden:<br />
— der gesellschaftliche Raum,<br />
— die politische Willensbildung und Satzungsgebung,<br />
— die Kommunalverwaltung.<br />
Einbindung<br />
aller<br />
an der<br />
örtlichen<br />
Familienpolitik<br />
Beteiligten<br />
Familien<br />
orientie<br />
rung der<br />
Fach<br />
politiken<br />
auf allen<br />
Ebenen<br />
5.3 Förderung der örtlichen und regionalen<br />
Familienpolitik<br />
Familienpolitik wird gegenwärtig überwiegend<br />
als Ressortpolitik des Bundes und — gegebenenfalls<br />
— der Länder betrachtet und gehandhabt.<br />
Sie gibt einen allgemeinen, weitgehend<br />
lebensraumunabhängigen Rahmen (z. B. Familienlastenausgleich,<br />
Erziehungsgeld, Wohngeld)<br />
für das Leben von Familien. Familienpolitik<br />
erfordert darüber hinaus jedoch eine Zusammenarbeit<br />
der Fachressorts auf allen staatlichen<br />
Ebenen, z. B. in Fragen der Wohnungsbauförderung,<br />
der Gesundheitsversorgung, der Kinderbetreuung,<br />
des Schulwesens. Zwischen den<br />
Ebenen besteht ein Wirkungszusammenhang.<br />
Die Ausgangssituation für die Gestaltung der<br />
Zusammenarbeit ist in jeder Kommune anders.<br />
Sie hängt zum Beispiel ab von<br />
— der Größe der Kommune,<br />
— den bereits bestehenden Arbeitsstrukturen,<br />
— den politischen Gewichten und<br />
— den familienpolitischen Bedarfslagen.<br />
Die Organisationshoheit der Kommunen gibt<br />
ihnen die Freiheit, diejenige Kombination organisatorischer<br />
Strukturen zu wählen, die für eine<br />
partnerschaftliche Zusammenarbeit angesichts<br />
der örtlichen Gegebenheiten wirkungsvoll erscheint.<br />
Eine Stärkung der örtlichen und reqio-