Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag
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Drucksache 12/7560<br />
Wegezeiten. Die Konzentration der Arbeitsplätze<br />
an Standorten fern von den Wohnplätzen<br />
der Familien mit Kindern erschwert Müttern<br />
und Vätern die Vereinbarkeit von Familien- und<br />
Erwerbstätigkeit. Insbesondere unter Müttern<br />
mit mehreren kleinen Kindern ist der Anteil<br />
derjenigen überraschend hoch, die in Wohnungsnähe<br />
erwerbstätig sind. Nachgewiesen<br />
ist, daß die Nähe des Arbeitsplatzes häufig<br />
größeres Gewicht als Arbeitsplatzsicherheit<br />
oder qualifikationsgerechte Tätigkeit und Entlohnung<br />
hat. Kommunen könnten auch als<br />
Arbeitgeber Schrittmacher der Vereinbarkeit<br />
von Familie und Beruf sein.<br />
Familien Auch die Infrastruktur der familienergänzenden<br />
ergän Betreuung der Kinder erfordert eindeutig einen<br />
zende Be örtlichen Ansatz, da auf die jeweilige Lebenslage<br />
der Familien reagiert werden muß, zum<br />
und Erzie Beispiel variablere Angebote durch Verände-<br />
hung rung der Strukturen:<br />
treuung<br />
-<br />
Familien<br />
bildung<br />
und Bera<br />
tung<br />
— Halbtagskindergärten werden zu Ganztagskindergärten,<br />
— Schulen bieten gemeinsame Mahlzeiten und<br />
Hausaufgabenbetreuung an.<br />
Die Kommunen sind nach dem Kinder- und<br />
Jugendhilfegesetz (KJHG) zur Planung und<br />
Ausgestaltung dieses Aufgabenbereiches verpflichtet.<br />
Städten, Gemeinden und Kreisen<br />
kommt ferner bei der Bereitstellung eines<br />
bedarfsgerechten Angebots an familienergänzender<br />
Betreuung, Erziehung und Bildung eine<br />
besondere Verantwortung zu, denn sie sind es,<br />
die zusammen mit den freien Trägern vor Ort für<br />
die Tagesbetreuung Sorge tragen (vgl. Abschnitt<br />
VIII. 3).<br />
Die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen,<br />
unter denen Kinder heute aufwachsen und<br />
familienergänzende Betreuung und Erziehung<br />
gestaltet werden muß, erfordern auch neue<br />
Organisations- und Gestaltungsformen. Hierzu<br />
gehört auch die Notwendigkeit einer stärkeren<br />
Koordinierung und Vernetzung der Angebote.<br />
Dies ist nicht nur unter Kostengesichtspunkten,<br />
sondern auch inhaltlich zu begründen. Die<br />
nötige und gewünschte Vielfalt und Vielgestaltigkeit<br />
von Angeboten darf nicht zum unübersichtlichen<br />
Überangebot werden. Arbeits- und<br />
Aufgabenteilung ist auch im Bereich der familienergänzenden<br />
Betreuung, Erziehung und<br />
Bildung erforderlich. Die Angebote aus diesem<br />
Bereich müssen sich aufeinander beziehen und<br />
sinnvoll ergänzen.<br />
,Patentrezepte' für Bildungs- und Beratungsangebote<br />
in den Gemeinden und Landkreisen,<br />
oder so etwas wie eine „Grundausstattung"<br />
kann es nicht geben. Zum größten Teil liegt das<br />
daran, daß jeder Ort und jede Region Besonderheiten<br />
in den Familienstrukturen und in den<br />
wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Lebensbedingungen<br />
hat, die es zu berücksichtigen<br />
gilt.<br />
Deshalb müssen die nach § 16 Abs. 2 des<br />
Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) vor<br />
<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode<br />
zusehenden Leistungen zur Förderung der<br />
Erziehung in der Familie durch<br />
— Angebote der Familienbildung, die auf<br />
Bedürfnisse und Interessen sowie auf Erfahrungen<br />
von Familien in unterschiedlichen<br />
Lebenslagen und Erziehungssituationen<br />
eingehen, die Familie zur Mitarbeit in Erziehungseinrichtungen<br />
und in Formen der<br />
Selbst- und Nachbarschaftshilfe besser befähigen<br />
sowie junge Menschen auf Ehe, Partnerschaft<br />
und das Zusammenleben mit Kindern<br />
vorbereiten,<br />
— Angebote der Beratung in allgemeinen Fragen<br />
der Erziehung und Entwicklung junger<br />
Menschen,<br />
— Angebote der Familienfreizeit und der Familienerholung,<br />
insbesondere in belastenden<br />
Familiensituationen, die bei Bedarf die erzieherische<br />
Betreuung der Kinder einschliessen,<br />
auf der Grundlage einer örtlichen Untersuchung<br />
der Handlungsbedarfe und Angebotssituation<br />
ausgestaltet werden. Dabei sind auch<br />
Möglichkeiten nach dem Bundessozialhilfegesetz<br />
(BSHG) einzubeziehen.<br />
Familienpolitik muß aber auch dem Erhalt und<br />
der Stützung der vielen unauffälligen „normalen",<br />
„intakten" Familien dienen, die die Mehrheit<br />
darstellen. Zum Beispiel ist die Einrichtung<br />
von Familienzentren eine zeitgemäße Antwort.<br />
Dort können sich Familien treffen, dort finden<br />
sie Bildungsangebote und Informationen für<br />
ihre Lebenssituation vor. Indem sie ihre Situation<br />
besser in die eigenen Hände nehmen können,<br />
befähigt das Familienzentrum zu Selbsthilf<br />
e.<br />
Familien sind in ihrem Lebensraum angewiesen<br />
auf ein leistungsfähiges Angebot an ambulanten<br />
Diensten, teilstationären und stationären<br />
Einrichtungen, die die betroffenen alten Menschen<br />
sowie die sie Pflegenden in ihrer Lebenssituation<br />
unterstützen. Nur dann sind sie in der<br />
Lage, ihre Leistungen im Bereich der Krankenbetreuung<br />
und in der Gesundheitsvorsorge zu<br />
erbringen (vgl. Abschnitt VIII. 2 und Kapitel X).<br />
Die Familie trägt in besonderer Weise Verantwortung<br />
für die Gesundheit ihrer Mitglieder. In<br />
der Familie werden Lebensweisen (mit)geprägt,<br />
Gesundheitsverhalten erlernt, Gesundheitsbewußtsein<br />
ausgebildet. Sie ist Ort der Prävention.<br />
Diese Aufgaben können — wie auch andere —<br />
nur im Zusammenwirken vieler Akteure erfüllt<br />
werden. Mitwirken müssen das öffentliche<br />
Gesundheitswesen, private Träger — wie die<br />
örtlichen Krankenkassen — und die Familien<br />
selbst. Eine örtliche und trägerübergreifende<br />
Organisation der Weiterbildung für die Gesundheits-<br />
und Sozialpflege könnte u. a. helfen, die<br />
Voraussetzungen für eine engere Zusammenarbeit<br />
und Abstimmung der Träger in der täglichen<br />
Arbeit vor Ort zu verbessern.<br />
In der Familie wird auch Hilfe bei der Krank<br />
heitsbewältigung erfahren. Bei Hilfebedarf we-<br />
Gesund<br />
heitswe<br />
sen und<br />
soziale<br />
Dienste