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Fünfter Familienbericht - Deutscher Bundestag

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<strong>Deutscher</strong> <strong>Bundestag</strong> — 12. Wahlperiode Drucksache 12/7560<br />

Initiativen<br />

zur<br />

weiteren<br />

Rechtsent<br />

wicklung<br />

Die Vielfalt der Reformanstöße hat zu einer<br />

Reihe von Initiativen für die Rechtsentwicklung<br />

geführt. Sie haben nach der deutschen Vereinigung<br />

wesentliche Intensivierung und Erweiterung<br />

erfahren.<br />

Die gemeinsame Verfassungskommission hat<br />

u. a. zu den Artikeln 3 und 6 des Grundgesetzes<br />

beraten und eine öffentliche Anhörung durchgeführt<br />

(Dezember 1992). Dabei standen die<br />

Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit,<br />

der Schutz von Ehe und Familie, eventuell<br />

auch anderer Formen dauerhaften Zusammenlebens<br />

und die grundrechtliche Posi tion der<br />

Kinder im Mittelpunkt, besonders auch ein<br />

Recht des Kindes auf Erziehung und Entwicklung<br />

nicht nur gegenüber den Eltern, sondern<br />

auch gegenüber dem Staat.<br />

Zum Namensrecht für Ehegatten und ihre Kinder<br />

hat die Bundesregierung bereits einen<br />

Gesetzesentwurf verabschiedet. Zur Neugestaltung<br />

des Kindschaftsrechts wurde beim Bundesjustizministerium<br />

eine Kommission eingesetzt.<br />

Der Juristinnenbund hat detaillierte Vorschläge<br />

zum Recht des Kindes auf Kenntnis seiner<br />

Abstammung, der elterlichen Sorge und zum<br />

Unterhalt für minderjährige Kinder und Auszubildende<br />

erarbeitet. Der letzte Deutsche Juristentag<br />

(1992) hat sich in gleicher Breite den<br />

Reformfragen gewidmet. Die <strong>Bundestag</strong>sfraktion<br />

der SPD hat sich der Reform des Kindschaftsrechts,<br />

insbesondere bezogen auf die<br />

Probleme bei Trennung und Scheidung, angenommen,<br />

eine öffentliche Anhörung durchgeführt<br />

(Februar 1992) und im Dezember 1992<br />

einen Gesetzentwurf im <strong>Bundestag</strong> eingebracht.<br />

Die grundsätzlichen Fragen nach den Funktionen,<br />

die der Familie obliegen können (oder<br />

nicht), nach den Leistungen, die die Familie<br />

erbringt und nach den Leistungen, die der Staat<br />

ihr gegenüber zu erbringen hat, wurden im<br />

Ausschuß des <strong>Bundestag</strong>es für Familie und<br />

Senioren beraten und es erfolgte eine Anhörung<br />

(Mai 1992).<br />

Aus den Verfassungen der neuen Bundesländer<br />

ergeben sich sowohl Standpunkte zur, als auch<br />

Erwartungen an die notwendige Rechtsentwicklung,<br />

insbesondere zur Vereinbarkeit von<br />

Familie und Erwerbstätigkeit, zur Schaffung<br />

bzw. zur Erhaltung von Einrichtungen zur<br />

Betreuung der Kinder, zur Stellung der Kinder<br />

im Rechtssystem und zur Verantwortung des<br />

Staates für die Entwicklungsbedingungen der<br />

Familie.<br />

Eine schon vor der Wende entstandene (von der<br />

Thyssenstiftung gestützte) Arbeitsgruppe von<br />

Familienrechtlern aus Ost- und Westdeutschland<br />

hat sich über mehrere Jahre dem Rechtsvergleich<br />

und den Reformfragen im Familienrecht<br />

gewidmet.<br />

Charakteristisch für die Reformdiskussion ist,<br />

daß nahezu alle Fragen hef tig umstritten sind<br />

und daß die Aktivitäten ohne Koordinierung<br />

verlaufen. Offensichtlich kommt dem politischen<br />

Willen zur Reform eine außerordentliche<br />

Bedeutung zu.<br />

4.2 Zu einigen familienpolitischen Ansätzen<br />

für die Rechtsentwicklung und eine<br />

Reform des Familienrechts<br />

Der <strong>Familienbericht</strong> hat weder die Aufgabe<br />

noch die Möglichkeit, konkrete Vorschläge für<br />

künftige rechtliche Regelungen zu formulieren.<br />

Es sollen lediglich in Ableitung aus den Informationen<br />

zur Lage der Familie insgesamt zum<br />

Familienrecht einige Orientierungen dargestellt<br />

werden, die für die Entwicklungsbedingungen<br />

der Familie von besonderer Bedeutung<br />

sind. Es geht um Grundrichtungen, die für die<br />

Familien generell zutreffen und solche, die die<br />

Lage der Familien im Konfliktfall möglichst<br />

verbessern sollen.<br />

Die Kommission möchte feststellen, daß das<br />

Recht die Familie weitaus mehr fördern kann<br />

und sollte, als das gegenwärtig der Fall ist.<br />

Dabei richten sich wesentliche Forderungen an<br />

solche Bereiche des Rechts, die dem Familienrecht<br />

gewissermaßen vorgelagert sind, da sie<br />

die Lebensbedingungen der Familie beeinflussen.<br />

Der Bogen der Regelungen spannt sich vom<br />

Grundgesetz über das Arbeits- und Bildungsrecht,<br />

das Steuerrecht, die Maßnahmen zur<br />

Schwangeren- und Familienhilfe über das Recht<br />

der Jugendhilfe bis zum Unterhaltsvorschußgesetz.<br />

Viele dieser Regelungen werden in den<br />

verschiedenen Teilen des Berichts angesprochen.<br />

Das Grundgesetz stellt die Familie in Artikel 6<br />

Abs. 1 unter den besonderen Schutz der staatlichen<br />

Ordnung. Die Förderung der Familie ist im<br />

Grundgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Dennoch<br />

besteht Übereinstimmung darin, daß der<br />

Schutz der Familie ihre Förderung mit Notwendigkeit<br />

einschließt. Die Förderung ist sogar die<br />

vorrangige Form des Schutzes der Fami lie.<br />

Aus der Gesamtaussage zur Lage der Familie,<br />

zu ihren Leistungen und Problemen leitet sich<br />

nach Ansicht der Kommission die Notwendigkeit<br />

ab, die Familienförderung als Aufgabe des<br />

Staates, die auch im Sozialgesetzbuch verankert<br />

ist, stärker bewußt zu machen. Es h andelt sich<br />

um eine Aufgabe des Bundes, der Länder und<br />

der Gemeinden. Wesentliche Maßnahmen zu<br />

ihrer Umsetzung sind im SGB festgelegt. Doch<br />

kann sich die Realisierung der Förderungsaufgabe<br />

darauf nicht beschränken. Sie bedarf ihrer<br />

Umsetzung in allen Bereichen der Rechtsordnung<br />

je nach Sachzusammenhang, den Bedürfnissen<br />

der Familie und den jeweiligen Möglichkeiten.<br />

Es geht dabei keineswegs nur oder vordergrün<br />

dig um finanzielle Leistungen, sondern um die<br />

Einbeziehung der Familie in die konzeptionelle<br />

Allgemeine<br />

Orientierungen<br />

im<br />

Hinblick<br />

auf eine<br />

Reform<br />

-<br />

des Familienrechts<br />

Pflicht zur<br />

Förderung<br />

der<br />

Familie

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