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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.4.4 Prüfung 3 (a) (iv): 30 kg Fallhammerprüfung<br />

13.4.4.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit von festen Stoffen und flüssigen<br />

Stoffen gegenüber dem Schlag eines Fallgewichts zu messen und zu bestimmen, ob der Stoff in<br />

der Form, in der er geprüft wurde, zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> ist.<br />

13.4.4.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Das Prüfgerät und <strong>die</strong> Materialien sind in Einzelheiten in den Abbildungen 13.4.4.1 und<br />

13.4.4.2 dargestellt. Die Stahlschale (Wanddicke ca. 0,4 mm) ist 8 mm tief, 50 mm breit und 150 mm<br />

lang.<br />

13.4.4.3 Prüfverfahren<br />

Die Schale wird bis zu einer Höhe von 8 mm gleichmäßig mit dem Stoff gefüllt. Die<br />

Schale wird so auf dem Amboss platziert, dass das Gewichtsstück auf einem Punkt auftrifft, der<br />

25 mm von einem Ende der Schale entfernt in der Längsachse der Schale liegt (siehe Abbildung<br />

13.4.4.1). Das Gewichtsstück wird aus Höhen von 4,00 m bis 0,25 m in Stufen von 0,25 m ausgelöst.<br />

Von einer Weiterleitung wird gesprochen, wenn explosive Effekte, hauptsächlich eine Deformation der<br />

Schalenwände, in einer Entfernung von mindestens 100 mm - gemessen vom Auftreffpunkt des Gewichtsstücks<br />

- beobachtet werden. Mit jeder Höhe werden drei Einzelversuche durchgeführt. Die<br />

Grenzhöhe ist <strong>die</strong> größte Höhe, bei der in drei Einzelversuchen keine Weiterleitung stattfindet. Wenn<br />

bei einer Höhe von 4,00 m keine Weiterleitung stattfindet, wird eine Grenzhöhe von ≥ 4,00 m aufgeschrieben.<br />

13.4.4.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

94<br />

Die Prüfergebnisse werden auf folgender Grundlage bewertet:<br />

(a) ob es <strong>die</strong> Weiterleitung einer Reaktion gibt; und<br />

(b) <strong>die</strong> Grenzfallhöhe.<br />

Das Prüfergebnis wird „+" bewertet, wenn eine Grenzfallhöhe von weniger als 0,75 m beobachtet wird<br />

und der Stoff wird in der Form, in der er geprüft wurde, als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen.<br />

Das Prüfergebnis wird „-" bewertet, wenn eine Grenzfallhöhe beobachtet wird, <strong>die</strong> größer<br />

als oder gleich 0,75 m ist.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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