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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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der Form zu prüfen, wie es befördert wird. Ist <strong>die</strong>s nicht möglich (wenn es beispielsweise zu groß <strong>für</strong><br />

den Ofen ist), ist ein ähnliches, kleineres Versandstück zu verwenden, das mit der größtmöglichen<br />

Anzahl von Gegenständen gefüllt ist.<br />

14.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Für <strong>die</strong>se Prüfung wird ein Ofen benötigt, der mit Ventilator sowie Temperaturregelung<br />

und -kontrolle versehen ist, um <strong>die</strong> Temperatur bei 75 ± 2 °C zu halten. Es ist wünschenswert, dass<br />

der Ofen über zwei Temperaturregler oder einen ähnlichen Schutz gegen Temperaturüberschreitungen<br />

bei Fehlfunktion eines Reglers verfügt. Der Ofen sollte mit einem Thermoelement, das<br />

an ein Temperaturaufzeichnungsgerät zur Messung eines exothermen Temperaturanstiegs angeschlossen<br />

ist, ausgestattet sein.<br />

14.4.1.3 Prüfverfahren<br />

Abhängig von der geprüften Einheit wird das Thermoelement entweder auf der Außenseite<br />

des unverpackten Gegenstandes oder auf der Außenseite eines Gegenstandes, der sich nahe<br />

der Mitte des Versandstücks befindet, platziert. Das Thermoelement wird mit einem Temperaturaufzeichnungsgerät<br />

verbunden. Die zu prüfende Einheit wird zusammen mit dem Thermoelement in den<br />

Ofen gestellt, auf 75 °C aufgeheizt und 48 Stunden bei <strong>die</strong>ser Temperatur belassen. Der Ofen wird<br />

dann abgekühlt und <strong>die</strong> Einheit dem Ofen entnommen, abgekühlt und überprüft. Die Temperaturen<br />

werden registriert und Anzeichen einer Reaktion, einer Beschädigung oder Absonderung vermerkt.<br />

14.4.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Das Prüfergebnis wird „+" bewertet und der Gegenstand oder verpackte Gegenstand<br />

(Gegenstände) als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen, wenn:<br />

130<br />

(a) er explo<strong>die</strong>rt;<br />

(b) er sich entzündet;<br />

(c) er einen Temperaturanstieg von mehr als 3 °C aufweist;<br />

(d) <strong>die</strong> Außenseite des Gegenstandes oder <strong>die</strong> Außenseite des Versandstücks<br />

beschädigt ist; oder<br />

(e) eine gefährliche Absonderung eintritt, d.h. Explosivstoff außerhalb des Gegenstandes<br />

(der Gegenstände) sichtbar ist.<br />

Das Prüfergebnis wird „-" bewertet, wenn keine äußeren Wirkungen und keine Temperaturerhöhung<br />

von mehr als 3 °C auftreten.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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