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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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344<br />

(n) Das Prüfverfahren ist mit dem gleichen Abstand zwischen Brennerflamme und<br />

dem Ventil der Druckgaspackung <strong>für</strong> zwei weitere Druckgaspackungen des gleichen<br />

Produkts zu wiederholen;<br />

(o) Die Schritte (g) bis (n) des Prüfverfahrens sind je nach den Ergebnissen der einzelnen<br />

Versuche bei einem Abstand zwischen der Brennerflamme und dem Ventil<br />

der Druckgaspackung im Bereich von 15 cm bis 90 cm zu wiederholen (siehe<br />

auch 31.4.3.1.4 und 31.4.3.1.5);<br />

(p) Wenn keine Entzündung in einem Abstand von 15 cm zwischen der Brennerflamme<br />

und dem Ventil der Druckgaspackung auftritt, ist das Prüfverfahren <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> vollen Druckgaspackungen beendet. Das Verfahren ist auch beendet, wenn<br />

eine Entzündung oder anhaltende Flamme in einem Abstand von 90 cm beobachtet<br />

wird. Wenn keine Entzündung in 15 cm Abstand möglich ist, ist <strong>die</strong><br />

Nichtzündung zu dokumentieren. Der maximale Abstand zwischen der Brennerflamme<br />

und dem Ventil der Druckgaspackung, bei dem eine Entzündung und anhaltende<br />

Flamme beobachtet werden, ist unter allen Umständen als „Zündabstand“<br />

zu dokumentieren;<br />

(q) Je ein Versuch ist mit drei Druckgaspackungen mit einem Füllgrad von 10 % -<br />

12 % durchzuführen. Diese Packungen sind bei einem Abstand zwischen der<br />

Brennerflamme und dem Ventil der Druckgaspackung von „Zündabstand der vollen<br />

Druckgaspackungen + 15 cm“ zu prüfen;<br />

(r) Die Druckgaspackungen sind bis zu 10 % – 12 % des nominellen Füllgrades<br />

(nach Gewicht) zu entleeren, in dem <strong>für</strong> jeweils maximal 30 s Aerosol entnommen<br />

wird. Zwischen den Entnahmezyklen muss ein Zeitraum von<br />

mindestens 300 s liegen. In <strong>die</strong>ser Zeit sind <strong>die</strong> Druckgaspackungen zur<br />

Konditionierung im Wasserbad zu lagern;<br />

(s) Die Schritte (g) bis (n) sind <strong>für</strong> <strong>die</strong> Druckgaspackungen mit einem Füllgrad von<br />

10 % – 12 % zu wiederholen, wobei <strong>die</strong> Schritte (l) und (m) auszulassen sind.<br />

Diese Versuche werden in nur einer Ausrichtung der Druckgaspackungen durchgeführt,<br />

z. B. aufrecht oder umgedreht, übereinstimmend mit der Ausrichtung, bei<br />

der eine Entzündung der vollen Druckgaspackungen auftrat;<br />

(t) Alle Versuchsergebnisse sind in Tabelle 31.4 wie unten dargestellt zu dokumentieren.<br />

31.4.3.2.1 Alle Versuche sind unter einem Abzug in einem Raum durchzuführen, der ggf. gut belüftet<br />

werden kann. Die Belüftung des Abzugs und des Raumes kann <strong>für</strong> mindestens 3 min nach jedem<br />

Versuch erfolgen. Es sind alle Sicherheitsvorkehrungen zu treffen, um eine Inhalation der Verbrennungsprodukte<br />

zu vermeiden.<br />

31.4.3.2.2 Die Druckgaspackungen mit einem Füllgrad von 10 % – 12 % des nominellen Füllgrades<br />

sind nur einmal zu prüfen. Die Ergebnistabellen fordern nur ein Ergebnis pro Druckgaspackung.<br />

31.4.3.2.3 Wenn der Versuch mit den Druckgaspackungen in der Ausrichtung erfolgte, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong><br />

Anwendung ausgelegt ist, und das Ergebnis negativ war, ist der Versuch in der Ausrichtung zu wiederholen,<br />

in der am ehesten ein positives Ergebnis erzielt wird.<br />

31.4.4 Prüfkriterien und Bewertung der Ergebnisse<br />

31.4.4.1 Alle Ergebnisse sind zu dokumentieren. Tabelle 31.4 zeigt ein Muster einer „Ergebnistabelle“.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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