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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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41.3.7 Wechselnde Härte der Prüfmethode <strong>für</strong> ortsbewegliche Tanks mit Rahmenlängen<br />

von 20 Fuß<br />

41.3.7.1 Wenn <strong>die</strong> Konstruktion vom zu prüfenden Tankcontainer signifikant von anderen<br />

Containern, welche erfolgreich <strong>die</strong>ser Prüfung unterzogen wurden, abweicht und deren erhaltene<br />

SRS-Kurven korrekte Merkmale beinhalten, wobei <strong>die</strong>se unter der Minimum-SRS-Kurve lagen, kann<br />

<strong>die</strong> Prüfschärfe akzeptiert werden, wenn drei aufeinanderfolgende Stöße wie folgt durchgeführt<br />

werden:<br />

(a) der erste Stoß mit einer Geschwindigkeit höher als 90 % der kritischen<br />

Geschwindigkeit gemäß 41.3.7.2; und<br />

(b) der zweite und dritte Stoß bei einer Geschwindigkeit höher als 95 % der<br />

kritischen Geschwindigkeit gemäß 41.3.7.2.<br />

41.3.7.2 Die (wechselnde) Prüfmethode, beschrieben in 41.3.7.1, soll nur genutzt werden, wenn<br />

<strong>die</strong> „kritische Geschwindigkeit“ der Plattform vorher bestimmt worden ist. Die kritische<br />

Geschwindigkeit ist <strong>die</strong> Geschwindigkeit, bei der <strong>die</strong> Dämpfungsgeräte der Plattform ihren maximalen<br />

Weg und ihre maximale Energieaufnahmekapazität erreichen, bei der <strong>die</strong> Minimum-SRS-Kurve<br />

normalerweise erreicht oder überschritten ist. Die kritische Geschwindigkeit soll auf Grundlage von<br />

mindestens fünf dokumentierten Prüfungen mit fünf unterschiedlichen Tankcontainern bestimmt<br />

werden. Jede Prüfung soll mit der gleichen Ausrüstung, dem gleichen Messsystem und dem gleichen<br />

Verfahrensablauf durchgeführt werden.<br />

41.3.8 Datenaufzeichnung<br />

Bei der Anwendung des Verfahrens sollen mindestens <strong>die</strong> folgenden Daten<br />

aufgezeichnet werden:<br />

a) Datum, Zeit, Umgebungstemperatur und Prüfort;<br />

b) Container-Tara-Masse, maximale Gesamtmasse, <strong>die</strong> getestete Zuladungs-<br />

masse;<br />

c) Container-Hersteller, Typ, Registriernummer soweit vorhanden, zertifizierter<br />

Baucode bzw. Zulassungen wenn vorhanden;<br />

d) Masse der Prüfplattform;<br />

e) Stoßgeschwindigkeit;<br />

f) Stoßrichtung zum Container und<br />

g) Für jeden Stoß eine Beschleunigungs-Zeit-Kurve <strong>für</strong> jeden<br />

instrumentierten Eckbeschlag.ö<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 431

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