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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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31.4 Flammstrahlprüfung <strong>für</strong> Sprühaerosole<br />

31.4.1 Einleitung<br />

31.4.1.1 Diese Standardprüfmethode beschreibt ein Verfahren zur Bestimmung des Zündabstandes<br />

eines Sprühaerosols zur Bewertung der damit verbundenen Flammenrisiken. Das Aerosol<br />

wird in Richtung einer Zündquelle gesprüht, <strong>die</strong> jeweils in Abstandsinterwallen von 15 cm steht. Es<br />

wird beobachtet, ob sich das Aerosol entzündet und eine anhaltende Flamme entsteht. Eine Zündung<br />

und anhaltende Flamme ist definiert als stabile Flamme, <strong>die</strong> <strong>für</strong> mindestens 5 s besteht. Die Zündquelle<br />

ist ein Gasbrenner mit einer blauen, nicht-lumineszierenden Flamme mit 4 cm - 5 cm Höhe.<br />

31.4.1.2 Diese Prüfung ist anwendbar bei Aerosolen mit einer Sprühweite von 15 cm und mehr.<br />

Aerosolprodukte mit einer Sprühweite von weniger als 15 cm, <strong>die</strong> z.B. Schaum, Mousse, Gel oder<br />

Paste abgeben oder mit Dosierhähnen ausgestattet sind, sind von <strong>die</strong>ser Prüfung ausgenommen.<br />

Aerosolprodukte, <strong>die</strong> Schäume, Mousse, Gels oder Pasten abgeben, werden der Brennbarkeitsprüfung<br />

<strong>für</strong> Schaumaerosole unterzogen.<br />

31.4.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

31.4.2.1 Die folgenden Geräte werden benötigt:<br />

342<br />

Wasserbad mit konstanten 20 °C Genauigkeit ± 1 °C<br />

kalibrierte Laborwiegeeinrichtung (Waage) Genauigkeit ± 0,1 g<br />

Chronometer (Stoppuhr) Genauigkeit ± 0,2 s<br />

skalierte Messeinrichtung mit Halterung Einteilung in cm<br />

Gasbrenner mit Halterung<br />

Thermometer Genauigkeit ± 1 °C<br />

Hygrometer Genauigkeit ± 5 %<br />

Druckmesseinrichtung Genauigkeit ± 0,1 bar<br />

31.4.3 Prüfverfahren<br />

31.4.3.1 Allgemeine Anforderungen<br />

31.4.3.1.1 Vor der Versuchsdurchführung sind <strong>die</strong> Druckgaspackungen zu konditionieren und<br />

anschließend durch Aerosolentnahme <strong>für</strong> ca. 1 s vorzubereiten. Ziel <strong>die</strong>ser Aktion ist <strong>die</strong> Entfernung<br />

nicht-homogenen Materials aus dem Entnahmeventil.<br />

31.4.3.1.2 Die Gebrauchsanweisungen sind strikt einzuhalten, insbesondere, ob <strong>die</strong> Druckgaspackung<br />

in aufrechter oder umgedrehter Position eingesetzt werden soll. Wenn das Schütteln der<br />

Dose gefordert wird, ist <strong>die</strong>ses unmittelbar vor der Prüfung durchzuführen.<br />

31.4.3.1.3 Der Versuch ist in einer zugluftfreien Umgebung mit Lüftung durchzuführen, bei einer<br />

Raumtemperatur von 20 °C ± 5 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 30 – 80 %.<br />

31.4.3.1.4 Jede Druckgaspackung muss geprüft werden:<br />

(a) in vollem Zustand nach dem vollständigen Prüfverfahren mit einem Gasbrenner<br />

in Abständen zwischen 15 cm und 90 cm vom Ventil der Druckgaspackung;<br />

(b) mit einem nominellen Füllgrad von 10 % – 12 % (Gewichtsprozent) mit nur einem<br />

Versuch, entweder mit einem Abstand von 15 cm zum Ventil der Druckgaspackung,<br />

wenn der Sprühstrahl einer vollen Druckgaspackung keine Entzündung<br />

bei allen Abständen ergab, oder bei dem Abstand einer zuvor beobachteten Entzündung<br />

der vollen Druckgaspackung plus 15 cm.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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