02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

22.4 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie B<br />

22.4.1 Prüfung B.1: Detonationsprüfung im Versandstück<br />

22.4.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Fähigkeit eines Stoffes eine Detonation<br />

weiterzuleiten zu ermitteln, wenn er wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt ist. Sie erfordert, dass der Stoff<br />

in einem Versandstück einem Stoß einer detonierenden Verstärkungsladung ausgesetzt wird. Sie<br />

wird angewendet, um <strong>die</strong> Frage in Kästchen 2 der Abbildung 20.1 zu beantworten.<br />

22.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Ein Detonator, eine Detonationsschnur, Plastiksprengstoff und geeignetes<br />

Verdämmungsmaterial sind erforderlich. Eine Platte aus unlegiertem, weichem Stahl von ungefähr 1<br />

mm Dicke, mit einer in jede Richtung 0,2 m größeren Minimalgröße als <strong>die</strong> der Bodendimensionen<br />

des Versandstückes, <strong>die</strong>nt als Nachweisplatte unterhalb des Versandstückes.<br />

22.4.1.3 Prüfverfahren<br />

Die Prüfung wird auf verpackte Stoffe, in dem Zustand und in der Form, in denen sie<br />

zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, angewendet. Das Versandstück wird auf der Nachweisplatte<br />

aus Stahl platziert, deren Kanten durch Ziegelsteine oder anderes geeignetes Material so gehalten<br />

werden, dass ein ausreichender freier Luftraum unterhalb der Nachweisplatte gewährleistet ist, so<br />

dass ein Durchschlagen nicht behindert wird. Zwei Ladungen des Plastiksprengstoffes (jede maximal<br />

100 g, aber insgesamt nicht mehr als 1 % Masse des Stoffes im Versandstück) werden oben auf dem<br />

Stoff im Versandstück platziert. Für flüssige Stoffe können Metalldrahtstützen benötigt werden, um<br />

sicherzustellen, dass sich <strong>die</strong> beiden explosiven Ladungen korrekt in der Mitte eines jeden der zwei<br />

halbkreisförmigen oder dreieckigen Teile oben auf der Oberfläche befinden (siehe Abbildung<br />

22.4.1.1). Jede Ladung wird mittels einer Detonationsschnur über den Detonator gezündet. Beide<br />

Teile der Detonationsschnur sollten gleich lang sein. Das bevorzugte Verdämmungsverfahren ist<br />

loser Sand, der um das zu prüfende Versandstück herum mit einer zumindest 0,5 m dicken Schicht in<br />

jeder Richtung aufgeschüttet wird. Alternative Verfahren der Verdämmung sind <strong>die</strong> Verwendung von<br />

Kisten, Säcken oder Fässern mit Erde oder Sand gefüllt, <strong>die</strong> um das Versandstück und auf dem<br />

Versandstück mit der gleichen minimalen Abmessung zu platzieren sind. Die Prüfung wird zweimal<br />

durchgeführt, es sei denn, es wird eine Detonation beobachtet. Eine instrumentierte dritte Prüfung<br />

kann notwendig sein, wenn aus den beiden nicht instrumentierten Prüfungen keine Schlüsse gezogen<br />

werden können.<br />

22.4.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

22.4.1.4.1 Die Prüfergebnisse werden auf Basis des Nachweises einer Detonation des zu<br />

prüfenden Stoffes bewertet, durch:<br />

246<br />

(a) Einen Krater am Ort der Prüfung,<br />

(b) Beschädigung der Nachweisplatte unterhalb des Produktes,<br />

(c) Aufreißen und Verstreuung der Hauptmenge des Verdämmungsmaterials, und<br />

(d) wenn verfügbar, <strong>die</strong> gemessene Weiterleitungsrate im Stoff.<br />

22.4.1.4.2 Die Prüfkriterien sind folgende:<br />

„ja": - Bildung eines Kraters am Ort der Prüfung oder eine Perforation der<br />

Nachweisplatte unterhalb des Produktes; beides in Kombination mit einem<br />

Zerreißen und Verstreuung der Hauptmenge des Verdämmungsmaterials; oder<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!