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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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(a) Die Grever-Ofen Prüfung (VDI Richtlinie 2263, Teil 1, 1990, Untersuchungsmethoden<br />

zur Ermittlung von sicherheitstechnischen Kenngrößen von Stäuben)<br />

mit einer Onset-Temperatur von 80 K über der Referenztemperatur <strong>für</strong><br />

ein Volumen von 1 Liter (33.3.1.6);<br />

(b) Die Bulk Powder Screening Prüfung (Gibson, N. Harper, D. J. Rogers, R. Evaluation<br />

of the fire and explosion risks in drying powders, Plant Operations Progress,<br />

4 (3), 181 - 189, 1985) mit einer Onset-Temperatur von 60 K über der<br />

Referenztemperatur <strong>für</strong> ein Volumen von 1 Liter (33.3.1.6).<br />

5.3 Stoffe <strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln können (Unterklasse<br />

4.3)<br />

Das Klassifizierungsverfahren <strong>für</strong> Stoffe <strong>die</strong> in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln<br />

können, braucht nicht angewendet zu werden, wenn:<br />

(a) Die chemische Struktur des Stoffes kein Metall oder metallähnliche Stoffe enthält;<br />

oder<br />

(b) Die Erfahrung bei der Herstellung oder Handhabung zeigt, dass der Stoff nicht<br />

mit Wasser reagiert, d.h. der Stoff wird in Wasser hergestellt oder mit Wasser<br />

gewaschen; oder<br />

(c) Der Stoff da<strong>für</strong> bekannt ist, dass er in Wasser so löslich ist, eine stabile Mischung<br />

zu bilden.<br />

6. Voruntersuchungen <strong>für</strong> Stoffe, <strong>die</strong> entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende Stoffe und<br />

solche, <strong>die</strong> organische Peroxide sein können (Klasse 5)<br />

6.1 Stoffe <strong>die</strong> entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende Stoffe sein können (Unterklasse 5.1)<br />

6.1.1 Für organische Verbindungen braucht das Klassifizierungsverfahren <strong>für</strong> entzündend<br />

(oxi<strong>die</strong>rend) wirkende Stoffe der Unterklasse 5.1 nicht angewendet zu werden, wenn:<br />

(a) Die Verbindung keinen Sauerstoff, Fluor oder Chlor enthält; oder<br />

(b) Die Verbindung Sauerstoff, Fluor oder Chlor enthält und <strong>die</strong>se Elemente chemisch<br />

nur an Kohlenstoff oder Wasserstoff gebunden sind.<br />

6.1.2 Für anorganische Stoffe braucht das Prüfverfahren in Abschnitt 34 nicht angewendet<br />

zu werden, wenn der Stoff keinerlei Sauerstoff- oder Halogenatome enthält.<br />

6.2 Stoffe <strong>die</strong> organische Peroxide sein können (Unterklasse 5.2)<br />

6.2.1 Organische Peroxide werden definitionsgemäß aufgrund ihrer Struktur und aufgrund<br />

ihres Gehaltes an Aktivsauerstoff und Wasserstoffperoxid eingestuft.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 461

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