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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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24.1. Einleitung<br />

ABSCHNITT 24<br />

PRÜFSERIE D<br />

Die Prüfserie D umfasst eine Prüfung und Kriterien, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Weiterleitung einer<br />

schnellen Deflagration eines Stoffes, wie er <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt wurde, betreffen. Diese<br />

Prüfung wird nur <strong>für</strong> Stoffe gefordert, <strong>die</strong> in einer Prüfung der Prüfserie C schnell deflagrieren.<br />

24.2 Prüfverfahren<br />

24.2.1 Die Frage „Deflagriert er schnell im Versandstück?“ (Kästchen 6 der Abbildung 20.1)<br />

wird auf der Grundlage der Ergebnisse der Prüfverfahren in Tabelle 24.1 beantwortet.<br />

Tabelle 24.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE D<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

D.1 Deflagrationsprüfung im Versandstück a 24.4.1<br />

a Empfohlene Prüfung.<br />

24.2.2 Diese Prüfung ist nur <strong>für</strong> <strong>die</strong> Stoffe erforderlich, <strong>für</strong> welche <strong>die</strong> Antwort aus der Prüfung<br />

der Prüfserie C „ja, schnell“ ist.<br />

24.3 Prüfbedingungen<br />

24.3.1 Die Prüfung der Prüfserie D ist auf Versandstücke (nicht größer als 50 kg) eines<br />

Stoffes, in dem Zustand und in der Form, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden,<br />

anzuwenden.<br />

24.3.2 Das Vorverfahren (siehe Abschnitt 20.3) ist vor Durchführung <strong>die</strong>ser Prüfungen<br />

durchzuführen.<br />

24.4 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie D<br />

24.4.1 Prüfung D.1: Deflagrationsprüfung im Versandstück<br />

24.4.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Fähigkeit eines Stoffes zu messen eine<br />

Deflagration schnell weiterzuleiten, wenn er wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt ist. Sie wird<br />

angewendet, um <strong>die</strong> Frage in Kästchen 6 der Abbildung 20.1 zu beantworten.<br />

24.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Ein Anzünder, gerade ausreichend, um eine Entzündung des Stoffes sicherzustellen<br />

(z. B. ein Anzündstück mit maximal 2 g einer langsam brennenden in Kunststofffolie eingewickelten<br />

pyrotechnischen Zusammensetzung) und geeignetes Verdämmungsmaterial werden benötigt.<br />

24.4.1.3 Prüfverfahren<br />

Diese Prüfung wird auf verpackte Stoffe angewendet, in dem Zustand und in der Form,<br />

in der sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden. Das Versandstück wird auf dem Boden und der<br />

Anzünder in das Zentrum des Stoffes gesetzt. Für flüssige Stoffe kann eine Unterstützung aus<br />

Metalldrähten benötigt werden, um den Anzünder an dem geforderten Platz zu befestigen. Der<br />

Anzünder ist vor dem flüssigen Stoff zu schützen. Die Prüfung wird unter Verdämmung durchgeführt.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 261

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