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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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20.4.5 Anwendung des Prüfverfahrens<br />

20.4.5.1 Die Anordnung der Prüfserien A bis H bezieht sich mehr auf <strong>die</strong> Folgerichtigkeit der<br />

Bewertung der Ergebnisse als auf <strong>die</strong> Reihenfolge, in der <strong>die</strong> Prüfungen durchgeführt werden. Die<br />

empfohlene Folge der Laborstufenprüfung ist Prüfserie E, H, F, C und dann A. Einige Prüfungen<br />

mögen nicht erforderlich sein - siehe Einleitung zu jeder Prüfserie.<br />

20.4.5.2 Die Versandstückprüfungen der Prüfserien B, D und G müssen nur durchgeführt<br />

werden, wenn <strong>die</strong>s durch <strong>die</strong> Ergebnisse der entsprechenden Prüfungen in den Prüfserien A, C und E<br />

angezeigt ist.<br />

20.5 Beispiel eines Prüfberichtes<br />

20.5.1 Beispiele <strong>für</strong> einen Prüfbericht und eine Klassifizierung sind in den Abbildungen 20.2<br />

bzw. 20.3 dargestellt.<br />

20.5.2 Unter Berücksichtigung analytischer Unsicherheiten kann <strong>die</strong> Konzentration des zu<br />

befördernden Stoffes bis zu 2 % höher als <strong>die</strong> des geprüften Stoffes sein. Wenn ein organisches<br />

Peroxid geprüft wird, ist der Gehalt an Aktivsauerstoff in dem Teil des Berichtes mit den Allgemeinen<br />

Daten anzugeben. Gleichermaßen ist, wenn vorhanden, <strong>die</strong> Art des Aktivators und dessen<br />

Konzentration anzugeben.<br />

20.5.3 Wenn <strong>die</strong> Ergebnisse der Vorprüfung darauf hinweisen, dass der Stoff sehr<br />

empfindlich gegenüber Beanspruchungen (z. B. durch Schlag, Reibung oder Funken) ist, sind <strong>die</strong><br />

Ergebnisse in dem Bericht festzuhalten.<br />

224<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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