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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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Wenn <strong>die</strong> Windgeschwindigkeit 6 m/s überschreitet, ist <strong>die</strong> Prüfung nicht vorzunehmen. Bei höherer<br />

Windgeschwindigkeit müssen zusätzliche Maßnahmen gegen Seitenwinde ergriffen werden zum<br />

Schutz vor Wärmeverlust.<br />

18.7.2.4.5 Der Propangasbrenner kann am Ort oder fernbetätigt gestartet werden und alle<br />

Mitarbeiter haben sich sofort in eine geschützte Position zurückzuziehen. Der Fortschritt der Prüfung<br />

wird verfolgt durch Kontrolle der Thermoelementsignale und Bilder einer Videoüberwachung. Die<br />

Startzeit der Prüfung ist definiert als <strong>die</strong> Zeit, bei der <strong>die</strong> Temperatur des Thermoelements in der<br />

Flamme beginnt anzusteigen.<br />

18.7.2.4.6 Der Gasbehälter muss groß genug sein, um den Stoff zu einer möglichen Reaktion zu<br />

bringen und zu gewährleisten, dass das Feuer über den Zeitpunkt der kompletten Umsetzung des<br />

Stoffes hinaus brennt. Wenn das Rohr nicht aufreißt, soll der Versuchseinrichtung genug Zeit zum<br />

Abkühlen gegeben werden, bevor sie abgebaut und das Rohr geleert wird.<br />

18.7.2.4.7 Die Aussage der Prüfung wird dadurch bestimmt, ob ein Aufreißen des Behälters<br />

beobachtet wird beim Abschluss der Prüfung. Anzeichen <strong>für</strong> einen Abschluss der Prüfung sind:<br />

(a) <strong>die</strong> visuelle und akustische Beobachtung des Aufreißens des Behälters einhergehend<br />

mit dem Abreißen der Temperaturaufzeichnung; oder<br />

(b) <strong>die</strong> visuelle und akustische Beobachtung heftigen Ausblasens einhergehend mit<br />

Spitzen in der Temperaturaufzeichnung der beiden Thermoelemente im Behälter und<br />

dass kein Stoff im Behälter verblieben ist, oder<br />

(c) <strong>die</strong> visuelle Beobachtung verminderten Rauchens nach Spitzen in der<br />

Temperaturaufzeichnung der beiden Thermoelemente im Behälter bei mehr als 300 °C<br />

und dass kein Stoff im Behälter verblieben ist.<br />

Für den Zweck der Ergebnisbewertung schließt der Ausdruck „Aufreißen“ jeglichen Bruch von<br />

Schweißnähten sowie jeglichen Metallriss des Behälters ein.<br />

18.7.2.4.8 Die Prüfung ist dreimal durchzuführen, es sei denn, ein positives Ergebnis wird früher<br />

erhalten.<br />

18.7.2.5 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Das Ergebnis wird „+" bewertet und der Stoff soll nicht in Tanks als <strong>gefährlicher</strong> Stoff<br />

befördert werden, wenn eine Explosion in einer Prüfung beobachtet wird. Anzeichen <strong>für</strong> eine<br />

Explosion ist das Aufreißen des Behälters. Wenn in beiden Prüfungen kein Stoff im Behälter<br />

verblieben ist und kein Aufreißen des Behälters beobachtet wird, wird das Ergebnis „-" bewertet.<br />

18.7.2.6 Ergebnisbeispiele<br />

Stoffe Ergebnis<br />

76,0 Ammoniumnitrat / 17,0 Wasser / 5,6 Paraffinöl / 1,4 PIBSA-Emulgator -<br />

84,0 Ammoniumnitrat / 9,0 Wasser / 5,6 Paraffinöl / 1,4 PIBSA-Emulgator +<br />

67,7 Ammoniumnitrat / 12,2 Natriumnitrat / 14,1 Wasser / 4,8 Paraffinöl / -<br />

1,2 PIBSA-Emulgator<br />

67,4 Ammoniumnitrat / 15,0 Methylaminnitrat / 12,0 Wasser / 5,0 Glykol / -<br />

0,6 Verdickungsmittel<br />

71,4 Ammoniumnitrat / 14,0 Hexaminnitrat / 14,0 Wasser / 0,6 Verdickungsmittel -<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 209

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