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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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15.6 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 5 Prüfart (c)<br />

15.6.1 Prüfung 5 (c): Außenbrandprüfung <strong>für</strong> Unterklasse 1.5<br />

15.6.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um festzustellen, ob ein versandmäßig verpackter,<br />

explosiver Stoff bei Einwirkung eines Brandes explo<strong>die</strong>ren kann.<br />

15.6.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

15.6.1.3 Prüfverfahren<br />

Die folgenden Gegenstände werden benötigt:<br />

(a) Ein Versandstück (oder Versandstücke) mit explosivem Stoff in dem Zustand<br />

und in der Form, wie es zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird. Das Gesamtvolumen<br />

des zu prüfenden Versandstücks (oder der Versandstücke) darf nicht<br />

kleiner sein als 0,15 m 3 ; es braucht jedoch 200 kg der Nettomasse des explosiven<br />

Stoffes nicht zu überschreiten;<br />

(b) Ein Metallrost, der <strong>die</strong> Produkte oberhalb des Brennstoffes trägt und eine angemessene<br />

Erwärmung zulässt. Kommt ein Holzlattenfeuer zur Anwendung,<br />

sollte der Rost 1,0 m oberhalb des Bodens sein; bei einem Ölwannenfeuer<br />

sollte der Rost 0,5 m oberhalb des Bodens sein;<br />

(c) Gurte oder Draht, falls erforderlich, um <strong>die</strong> Versandstücke auf dem Halterost<br />

zusammenzuhalten;<br />

(d) ausreichend Brennstoff, um ein Feuer wenigstens 30 Minuten brennen zu lassen<br />

oder bis der Stoff ganz sicher genügend Zeit hatte, um auf das Feuer zu<br />

reagieren;<br />

(e) geeignete Anzündmittel, um den Brennstoff an wenigstens zwei Seiten zu entzünden,<br />

z. B. bei einem Holzfeuer Kerosin, um das Holz zu durchtränken, und<br />

pyrotechnische Anzünder mit Holzwolle;<br />

(f) Film- oder Videokameras, bevorzugt solche mit Hochgeschwindigkeit und<br />

Normalgeschwindigkeit zur Aufzeichnung der Ereignisse in Farbe.<br />

15.6.1.3.1 Versandstücke in erforderlicher Anzahl werden in dem Zustand und in der Form, wie<br />

sie zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, so nahe wie möglich aneinander auf dem Metallrost angeordnet.<br />

Falls erforderlich, können <strong>die</strong> Versandstücke mit einem Stahlband umreift werden, um sie<br />

während der Prüfung zusammenzuhalten. Der Brennstoff ist so unter den Rost zu legen, dass das<br />

Feuer <strong>die</strong> Versandstücke einhüllt. Zur Vermeidung von Wärmeverlusten können Vorkehrungen gegen<br />

Seitenwinde erforderlich sein. Geeignete Methoden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erwärmung sind ein Holzfeuer unter Verwendung<br />

eines Stapels aus Holzlatten sowie ein Feuer mit flüssigem Brennstoff und ein Propangasbrenner.<br />

15.6.1.3.2 Die empfohlene Methode ist ein Holzfeuer mit einem ausgeglichenen<br />

Luft/Brennstoffverhältnis, wodurch <strong>die</strong> Bildung von zu viel Rauch, der <strong>die</strong> Ereignisse verdecken würde,<br />

vermieden wird, und das mit ausreichender Intensität und Dauer brennt, um viele Arten verpackter<br />

explosiver Stoffe in 10 bis 30 Minuten zur Reaktion zu bringen. Eine geeignete Methode ist <strong>die</strong> Verwendung<br />

von lufttrockenen Holzlatten (Querschnitt ungefähr 50 mm x 50 mm), <strong>die</strong> gitterförmig unter<br />

dem Rost (1 m vom Boden entfernt) und bis zur Basis der Rostplattform, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Versandstücke trägt,<br />

aufgestapelt werden. Das Holz sollte sich über <strong>die</strong> Versandstücke hinaus bis zu einer Entfernung von<br />

wenigstens 1,0 m in jede Richtung ausdehnen und der seitliche Abstand zwischen den Latten sollte<br />

ungefähr 100 mm betragen. Es ist ausreichend Brennstoff zu verwenden, um das Feuer wenigstens<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung<br />

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