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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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16.6.1.3 Prüfverfahren<br />

16.6.1.3.1 Versandstücke oder unverpackte Gegenstände in erforderlicher Anzahl werden in dem<br />

Zustand und in der Form, wie sie zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, so nahe wie möglich aneinander<br />

auf dem Metallrost angeordnet. Die Versandstücke sind so auszurichten, dass eine<br />

maximale Wahrscheinlichkeit gegeben ist, dass <strong>die</strong> Wurfteile <strong>die</strong> Nachweisschirme treffen. Falls erforderlich,<br />

können <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten Gegenstände mit einem Stahlband umreift<br />

werden, um sie während der Prüfung zusammenzuhalten. Der Brennstoff ist so unter den Rost zu<br />

legen, dass das Feuer <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten Gegenstände einhüllt. Zur Vermeidung<br />

von Wärmeverlusten können Vorkehrungen gegen Seitenwinde erforderlich sein. Geeignete<br />

Methoden <strong>für</strong> <strong>die</strong> Erwärmung sind ein Holzfeuer unter Verwendung eines Stapels aus Holzlatten<br />

sowie ein Feuer mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff, das eine Flammentemperatur von<br />

mindestens 800 °C erzeugt.<br />

16.6.1.3.2 Eine Methode ist ein Holzfeuer mit einem ausgeglichen Luft/Brennstoffverhältnis, wodurch<br />

<strong>die</strong> Bildung von zuviel Rauch, der <strong>die</strong> Ereignisse verdecken würde, vermieden wird, und das<br />

mit ausreichender Intensität und Dauer brennt, um viele Arten verpackter explosiver Stoffe in 10 bis<br />

30 Minuten zur Reaktion zu bringen. Eine geeignete Methode ist <strong>die</strong> Verwendung von lufttrockenen<br />

Holzlatten (Querschnitt ungefähr 50 mm x 50 mm), <strong>die</strong> gitterförmig unter dem Rost (1,0 m vom Boden<br />

entfernt) und bis zur Basis der Rostplattform, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten Gegenstände<br />

trägt, gestapelt werden. Die Holzlatten sollten sich über <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten Gegenstände<br />

hinaus bis zu einer Entfernung von wenigstens 1,0 m in jede waagerechte Richtung ausdehnen<br />

und der seitliche Abstand zwischen den Latten sollte ungefähr 100 mm betragen.<br />

16.6.1.3.3 Eine mit geeignetem flüssigen Brennstoff oder einer Kombination aus Holz und flüssigem<br />

Brennstoff gefüllte Wanne können als Alternativen zum Holzstapel verwendet werden, vorausgesetzt,<br />

sie sind von gleicher Heftigkeit. Wird flüssiger Brennstoff verwendet, sollte <strong>die</strong> Wanne bis zu<br />

einem Abstand von mindestens 1,0 m in jede Richtung über <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten<br />

Gegenstände hinausgehen. Der Abstand zwischen der Rostplattform und der Wanne sollte ungefähr<br />

0,5 m betragen. Bevor <strong>die</strong>se Methode angewendet wird, muss überlegt werden, ob zwischen dem<br />

explosiven Gut und dem Brennstoff eine Löschwirkung oder ungünstige Wechselwirkung eintreten<br />

und <strong>die</strong> Ergebnisse in Frage stellen kann.<br />

16.6.1.3.4 Wird ein Gas als Brennstoff verwendet, muss <strong>die</strong> Brandzone bis zu einem Abstand von<br />

mindestens 1,0 m in jede Richtung über <strong>die</strong> Versandstücke oder unverpackten Gegenstände hinausgehen.<br />

Die Gaszufuhr muss so sein, dass sichergestellt ist, dass das Feuer gleichmäßig um <strong>die</strong> Versandstücke<br />

herum brennt. Der Gasbehälter muss groß genug sein, um das Feuer wenigstens<br />

30 Minuten brennen zu lassen. Die Anzündung des Gases geschieht entweder durch ferngesteuert<br />

angezündete Pyrotechnik oder durch ferngesteuertes Ausströmen des Gases, das sich an einer bereits<br />

bestehenden Anzündquelle entzündet.<br />

16.6.1.3.5 In jedem von drei Quadranten wird ein senkrechter Nachweisschirm im Abstand von<br />

4 m von den Kanten der Versandstücke oder unverpackten Gegenstände errichtet. In dem dem Wind<br />

abgewandt liegenden Quadranten wird kein Schirm aufgestellt, weil eine längere Beanspruchung<br />

durch <strong>die</strong> Flammen <strong>die</strong> Widerstandsfähigkeit der Aluminiumschirme gegenüber Wurfteileinwirkung<br />

verändern kann. Die Schirme sind so zu platzieren, dass <strong>die</strong> Mitte auf gleicher Höhe mit der Mitte der<br />

Versandstücke oder unverpackten Gegenstände ist, oder, wenn <strong>die</strong>se weniger als 1,0 m oberhalb des<br />

Bodens ist, in Kontakt mit dem Boden. Im Falle, dass vor der Prüfung Durch- oder Einschläge in den<br />

Nachweisschirmen sind, sind <strong>die</strong>se zu markieren, so dass sie deutlich von denen, <strong>die</strong> während der<br />

Prüfung entstehen, zu unterscheiden sind.<br />

16.6.1.3.6 Das Anzündsystem ist zu platzieren und der Brennstoff wird an zwei Seiten gleichzeitig<br />

angezündet, wobei eine dem Wind zugewandt ist. Wenn <strong>die</strong> Windgeschwindigkeit 6 m/s überschreitet,<br />

ist <strong>die</strong> Prüfung nicht vorzunehmen. Nachdem das Feuer gelöscht ist, ist eine von der<br />

Prüfstelle vorgeschriebene, sichere Wartezeit einzuhalten.<br />

160<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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