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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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20.4.4 Prüfarten<br />

(g) Jede Zubereitung organischer Peroxide, <strong>die</strong> bei der Laborprüfung<br />

weder im kavitierten Zustand detoniert noch in irgendeiner Weise<br />

deflagriert und, wenn unter Einschluss erwärmt, keine Wirkung zeigt,<br />

noch irgend eine explosive Kraft besitzt, kann von der Unterklasse<br />

5.2 freigestellt werden, vorausgesetzt <strong>die</strong> Zubereitung ist thermisch<br />

stabil (selbstbeschleunigende Zersetzungstemperatur 60°C oder<br />

höher <strong>für</strong> ein 50-kg-Versandstück) und <strong>für</strong> flüssige Zubereitungen<br />

wird ein Verdünnungsmittel Typ A <strong>für</strong> <strong>die</strong> Desensibilisierung (definiert<br />

als organisches Peroxid Typ G, Ausgang Kästchen G der Abbildung<br />

20.1) verwendet. Wenn <strong>die</strong> Zubereitung thermisch nicht stabil ist oder<br />

ein anderes Verdünnungsmittel als Typ A <strong>für</strong> <strong>die</strong> Desensibilisierung<br />

verwendet wird, ist <strong>die</strong> Zubereitung als organisches Peroxid Typ F zu<br />

definieren.<br />

20.4.4.1 Die Paragraphen 20.4.2 und 20.4.3 beziehen sich nur auf solche Eigenschaften <strong>für</strong><br />

selbstzersetzliche Stoffe und organischer Peroxide, <strong>die</strong> entscheidend <strong>für</strong> ihre Klassifizierung sind.<br />

Diese Eigenschaften sind experimentell zu bestimmen.<br />

20.4.4.2 Die Prüfverfahren zur Bestimmung des Typs des selbstzersetzlichen Stoffes oder<br />

organischen Peroxids werden in acht Prüfserien eingruppiert und mit den Buchstaben A bis H<br />

versehen, und sind so ausgelegt, dass <strong>die</strong> notwendige Information geliefert werden, um <strong>die</strong> Fragen<br />

des Fließdiagramms der Abbildung 20.1 zu beantworten und <strong>die</strong> Grundsätze <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung<br />

anzuwenden.<br />

20.4.4.3 Prüfserie A beinhaltet Laborprüfungen und Kriterien, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Weiterleitung einer<br />

Detonation betreffen, wie in Kästchen 1 des Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.4 Prüfserie B beinhaltet eine Prüfung und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> Weiterleitung einer<br />

Detonation des Stoffes in der <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> vorgesehenen Verpackung, wie in Kästchen 2 des<br />

Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.5 Prüfserie C beinhaltet Laborprüfungen und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> Weiterleitung<br />

einer Deflagration, wie in den Kästchen 3, 4 und 5 des Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.6 Prüfserie D beinhaltet eine Prüfung und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> Weiterleitung einer<br />

schnellen Deflagration des Stoffes in der <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> vorgesehenen Verpackung, wie in<br />

Kästchen 6 des Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.7 Prüfserie E beinhaltet Laborprüfungen und Kriterien in Bezug auf den Effekt bei<br />

Erwärmung unter definiertem Einschluss, wie in den Kästchen 7, 8, ,9 und 13 des Fließdiagramms<br />

abgefragt.<br />

20.4.4.8 Prüfserie F beinhaltet Laborprüfungen und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> explosive Kraft<br />

von Stoffen, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in IBCs oder Tanks vorgesehen sind oder freigestellt werden<br />

sollen (siehe Kästchen 11 des Fließdiagramms), wie in Kästchen 12 des Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.9 Prüfserie G beinhaltet Prüfungen und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> Bestimmung der<br />

Wirkung einer thermischen Explosion des Stoffes in der <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> vorgesehenen<br />

Verpackung, wie in Kästchen 10 des Fließdiagramms abgefragt.<br />

20.4.4.10 Prüfserie H beinhaltet Prüfungen und Kriterien in Bezug auf <strong>die</strong> Bestimmung der<br />

selbstbeschleunigenden Zersetzungstemperatur organischer Peroxide, selbstzersetzlicher oder<br />

potenziell selbstzersetzlicher Stoffe.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 223

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