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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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360<br />

(a) Messgerät, um zu überprüfen, dass der Abstand der Gasdüse zur Oberkante<br />

der Probenmulde 2,2 mm beträgt (siehe Bild 32.5.2.1);<br />

(b) Thermometer, Quecksilber-Glasthermometer geeignet <strong>für</strong> horizontalen Einbau<br />

mit einer Empfindlichkeit größer als oder gleich 1 mm/°C oder ein anderer<br />

Temperaturfühler mit gleicher Empfindlichkeit, der <strong>die</strong> Temperatur in 0,5 °C-<br />

Intervallen angeben kann. Eingebaut in den Metallblock, soll <strong>die</strong><br />

Thermometerkugel mit Wärmeleitpaste umgeben sein;<br />

(c) Heizplatte, ausgestattet mit einer Temperatur-Regeleinheit. (Zum Heizen des<br />

Metallblockes können auch andere Heizeinrichtungen mit geeigneter<br />

Temperatur-Regeleinheit verwendet werden);<br />

(d) Stoppuhr oder ein anderes geeignetes Zeitmessgerät;<br />

(e) Spritze, Dosiergenauigkeit 2,0 ml ± 0,1 ml;<br />

(f) Brennstoff, Butan.<br />

32.5.2.2.2 Die Probe muss repräsentativ <strong>für</strong> den zu untersuchenden Stoff sein und sie muss vor<br />

der Untersuchung in einem dicht geschlossenen Behälter aufbewahrt und bereitgestellt werden. Um<br />

den Verlust flüchtiger Bestandteile zu vermeiden, ist <strong>die</strong> Behandlung der Probe zur Sicherstellung<br />

ihrer Homogenität auf ein Minimum zu beschränken. Nach jeder Probenentnahme ist der Behälter<br />

sofort wieder dicht zu verschließen, um zu verhindern, dass flüchtige Bestandteile aus dem Behälter<br />

entweichen. War der Behälter nicht ordnungsgemäß verschlossen, so ist eine völlig neue Probe zu<br />

verwenden.<br />

32.5.2.3 Prüfverfahren<br />

32.5.2.3.1 Es ist unbedingt erforderlich, das Gerät in einem absolut zugfreien Raum */ und ohne<br />

helles Licht aufzustellen, um <strong>die</strong> Beobachtung der Entzündung, der Flammen usw. leichter erkennen<br />

zu können.<br />

32.5.2.3.2 Der Metallblock wird auf <strong>die</strong> Heizplatte gestellt oder mit anderen geeigneten<br />

Heizeinrichtungen erwärmt, so dass seine, auf dem Thermometer angezeigte Temperatur mit einer<br />

Toleranz von ± 1 °C zur geforderten Temperatur gehalten werden kann. Die Versuchstemperatur<br />

beträgt 60,5 °C oder 75 °C (s. 32.5.2.3.8). Diese Temperatur ist entsprechend der Differenz des<br />

aktuellen Luftdruckes zum Normaldruck (101,3 kPa) zu korrigieren, indem sie bei höherem Luftdruck<br />

um 1,0 °C pro 4 kPa Abweichung erhöht und bei niedrigerem Luftdruck um 1,0 °C pro 4 kPa<br />

Abweichung erniedrigt wird,. Es ist sicherzustellen, dass <strong>die</strong> obere Fläche des Metallblockes exakt<br />

horizontal ausgerichtet ist. Mit einem Messgerät ist zu überprüfen, dass sich <strong>die</strong> Gasbrennerdüse in<br />

der Prüfposition 2,2 mm über der Oberkante der Probenmulde befindet.<br />

32.5.2.3.3 Die Gasbrennerflamme ist zu entzünden, wenn sich <strong>die</strong> Gasbrennerdüse nicht in der<br />

Prüfposition befindet (z. B. in der „Aus“-Position, der Probenmulde abgewandt). Die Größe der<br />

Prüfflamme ist auf eine Höhe von 8 mm bis 9 mm und eine Breite von ca. 5 mm einzustellen.<br />

32.5.2.3.4 Mit Hilfe der Spritze werden dem Probenbehälter mindestens 2 ml entnommen, schnell<br />

2,0 ml ± 0,1 ml in <strong>die</strong> Probenmulde des Prüfgerätes gefüllt und sofort mit dem Versuch begonnen.<br />

32.5.2.3.5 Nach einer Temperierzeit von 60 s - es wird davon ausgegangen, dass <strong>die</strong> Probe dann<br />

ihre Gleichgewichtstemperatur erreicht hat – und, wenn sich <strong>die</strong> Probe währenddessen nicht<br />

entzündet hat, wird <strong>die</strong> Gasbrennerflamme in <strong>die</strong> Prüfposition am Rand des flüssigen Stoffes<br />

*/ Achtung! Versuche nicht in einem kleinen umschlossenen Bereich (z. B. Glove-Box)<br />

durchführen, da Explosionsgefahr besteht.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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