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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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ABSCHNITT 38<br />

KLASSIFIZIERUNGSVERFAHREN, PRÜFVERFAHREN UND KRITERIEN<br />

IN BEZUG AUF KLASSE 9<br />

38.1 Einleitung<br />

Dieser Abschnitt enthält Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien in Bezug<br />

auf Stoffe und Gegenstände der Klasse 9.<br />

38.2 Ammoniumnitratdüngemittel, <strong>die</strong> fähig sind, sich selbstunterhaltend zu<br />

zersetzen<br />

38.2.1 Ziel<br />

38.2.1.1 Dieser Abschnitt des Prüfhandbuches stellt das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong> Ammoniumnitratdüngemittel<br />

der Klasse 9 vor (siehe UN 2071 und Sondervorschrift 193 der Modellvorschriften).<br />

Das Prüfverfahren ist vorgesehen, um festzustellen, ob ein Ammoniumnitratdüngemittel<br />

fähig ist, sich selbstunterhaltend zu zersetzen.<br />

38.2.2 Anwendungsbereich<br />

Neue Produkte, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, sind dem Klassifizierungsverfahren<br />

zu unterwerfen, wenn <strong>die</strong> Zusammensetzung der Definition <strong>für</strong> UN 2071 entspricht.<br />

Das Klassifizierungsverfahren ist durchzuführen, bevor ein neues Produkt zur <strong>Beförderung</strong><br />

aufgegeben wird.<br />

38.2.3 Klassifizierungsverfahren<br />

38.2.3.1 Das Prüfverfahren ist durchzuführen, um zu bestimmen, ob eine Zersetzung, ausgelöst<br />

an einer bestimmten Stelle, sich durch <strong>die</strong> gesamte Masse fortpflanzt. Das empfohlene Prüfverfahren<br />

ist in 38.2.4 angegeben. Ob der Stoff ein Ammoniumnitratdüngemittel der Klasse 9 ist oder nicht, ist<br />

auf Grundlage der Prüfergebnisse zu entscheiden.<br />

38.2.3.2 Alle Ammoniumnitratdüngemittel der Klasse 9 sind der Verpackungsgruppe III zuzuordnen.<br />

38.2.3.3 Ammoniumnitratdüngemittel, <strong>die</strong> der Zusammensetzung der UN 2071 entsprechen,<br />

können als nicht den Modellvorschriften unterliegend betrachtet werden, wenn sie nicht fähig sind,<br />

sich selbstunterhaltend zu zersetzen und wenn der Nitratgehalt 10 %, bezogen auf <strong>die</strong> Masse, nicht<br />

übersteigt (berechnet als Kaliumnitrat).<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 405

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