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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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18.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 18<br />

PRÜFSERIE 8<br />

Die Beurteilung, ob ein Kandidat <strong>für</strong> „Ammoniumnitrat-Emulsion oder Ammoniumnitrat-<br />

Suspension oder Ammoniumnitrat-Gel, Zwischenprodukt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Herstellung von Sprengstoffen<br />

(ANE)“ unempfindlich genug ist <strong>für</strong> eine Aufnahme in <strong>die</strong> Klasse 5.1, wird durch Prüfungen der<br />

Prüfserie 8 beantwortet und jeder <strong>die</strong>ser Kandidaten soll jede der drei Prüfarten der Prüfserie<br />

bestehen. Die drei Prüfarten sind:<br />

Prüfart 8 (a): eine Prüfung zur Ermittlung der thermischen Stabilität,<br />

Prüfart 8 (b): eine Stoßprüfung zur Ermittlung der Empfindlichkeit gegen starken<br />

Detonationsstoß,<br />

Prüfart 8 (c): eine Prüfung zur Bestimmung der Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss.<br />

Die Prüfserie 8 (d) ist in <strong>die</strong>sen Abschnitt eingefügt worden als eine Methode, um <strong>die</strong> Eignung zur<br />

<strong>Beförderung</strong> in Tanks zu ermitteln.<br />

18.2 Prüfverfahren<br />

Die zurzeit angewendeten Prüfverfahren sind in Tabelle 18.1 aufgeführt.<br />

Tabelle 18.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE 8<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

8 (a) Thermische Stabilitätsprüfung <strong>für</strong> ANE a 18.4<br />

8 (b) ANE Gap-Prüfung a 18.5<br />

8 (c) Koenen-Prüfung a 18.6<br />

8 (d) Rohrprüfungen mit Entlastungsöffnung b 18.7<br />

a Diese Prüfung ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung vorgesehen.<br />

b Diese Prüfungen sind vorgesehen, um <strong>die</strong> Eignung zur <strong>Beförderung</strong> in Tanks zu ermitteln.<br />

18.3 Prüfbedingungen<br />

18.3.1 Der Stoff soll, wie zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben, bei der höchsten <strong>Beförderung</strong>stemperatur<br />

geprüft werden (s. 1.5.4 <strong>die</strong>ses Prüfhandbuchs).<br />

18.4 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 8 Prüfart (a)<br />

18.4.1 Prüfung 8 (a): Thermische Stabilitätsprüfung <strong>für</strong> Ammoniumnitrat-Emulsionen,<br />

-Suspensionen oder -Gele<br />

18.4.1.1 Einleitung<br />

18.4.1.1.1 Diese Prüfung wird angewendet zur Messung der thermischen Stabilität eines<br />

Kandidaten <strong>für</strong> „Ammoniumnitrat-Emulsion oder Ammoniumnitrat-Suspension oder Ammoniumnitrat-<br />

Gel, Zwischenprodukt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Sprengstoffherstellung (ANE)“, wenn er erhöhten thermischen<br />

Bedingungen ausgesetzt ist um zu bestimmen, ob <strong>die</strong> Emulsion, <strong>die</strong> Suspension, das Gel oder das<br />

Zwischenprodukt zu gefährlich ist um befördert werden zu können.<br />

18.4.1.1.2 Diese Prüfung wird angewendet, um festzustellen, ob ein Stoff bei Temperaturen, <strong>die</strong><br />

während einer <strong>Beförderung</strong> auftreten, stabil ist. Bei der normalen Ausführung der Prüfung (s. 28.4.4)<br />

ist das 0,5-l-Dewargefäß nur repräsentativ <strong>für</strong> Verpackungen, IBC und kleine Tanks. Für <strong>die</strong><br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 189

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