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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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10.4.2.5 Die Frage „Ist der Stoff ein Kandidat <strong>für</strong> Ammoniumnitrat-Emulsion oder Ammoniumnitrat-Suspension<br />

oder Ammoniumnitratgel, Zwischenprodukt <strong>für</strong> <strong>die</strong> Herstellung von Sprengstoffen<br />

(ANE), in Betracht?“ (Kästchen 2(a) von Abbildung 10.2) wird durch Prüfungen der Prüfserie 8 beantwortet<br />

und jeder Kandidat muss jede der drei Prüfungen, welche <strong>die</strong> Prüfserie umfasst, bestehen.<br />

Die drei Prüfarten sind:<br />

Prüfart 8 (a) eine Prüfung zur Ermittlung der thermischen Stabilität;<br />

Prüfart 8 (b) eine Stoßprüfung zur Ermittlung der Empfindlichkeit gegen intensiven Stoß;<br />

Prüfart 8 (c) eine Prüfung zur Bestimmung der Wirkung beim Erwärmen unter Einschluss<br />

Prüfserie 8 (d) ist in <strong>die</strong>sen Abschnitt eingefügt worden als eine Methode, um <strong>die</strong> Eignung zur <strong>Beförderung</strong><br />

in Tanks zu ermitteln.<br />

10.4.3 Anwendung der Prüfverfahren<br />

10.4.3.1 Erklärung bestimmter Ausdrücke, <strong>die</strong> in der Zuordnung von Unterklassen und Verträglichkeitsgruppen<br />

verwendet werden, sind in dem Glossar des Anhangs B der Modellbestimmungen zu<br />

finden (z. B. Massenexplosion, pyrotechnischer Stoff, gesamte Ladung, gesamter Inhalt, explo<strong>die</strong>ren,<br />

Explosion des gesamten Inhalts).<br />

10.4.3.2 Prüfserie 5 muss verwendet werden, um festzustellen, ob ein Stoff der Unterklasse 1.5<br />

zugeordnet werden kann. Nur solche Stoffe, <strong>die</strong> alle drei Prüfarten bestehen, können der Unterklasse<br />

1.5 zugeordnet werden.<br />

10.4.3.3 Prüfserie 6 ist bei Versandstücken mit explosiven Stoffen und Gegenständen, in dem<br />

Zustand und der Form, in der sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, anzuwenden. Die geometrische<br />

Anordnung der Produkte sollte in Hinblick auf <strong>die</strong> Verpackungsmethode und <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong>sbedingungen<br />

wirklichkeitsnah und so sein, dass <strong>die</strong> ungünstigsten Prüfergebnisse zustande<br />

kommen. Wo explosive Gegenstände ohne Verpackung befördert werden, müssen <strong>die</strong><br />

Prüfungen auf <strong>die</strong> unverpackten Gegenstände angewendet werden. Alle Verpackungsarten, <strong>die</strong><br />

Stoffe oder Gegenstände enthalten, müssen den Prüfungen unterworfen werden, es sei denn:<br />

22<br />

(a) das Produkt, einschließlich jeglicher Verpackung, kann eindeutig einer Unterklasse<br />

durch <strong>die</strong> zuständige Behörde <strong>für</strong> Explosivstoffe auf der Grundlage von<br />

Ergebnissen anderer Prüfungen oder vorhandener Informationen zugeordnet<br />

werden; oder<br />

(b) das Produkt, einschließlich jeglicher Verpackung, ist der Unterklasse 1.1 zugeordnet.<br />

10.4.3.4 Prüfarten 6 (a), 6 (b), 6 (c) und 6 (d) werden in alphabetischer Reihenfolge durchgeführt.<br />

Allerdings ist es nicht immer notwendig, alle drei Prüfarten durchzuführen. Auf Prüfart 6 (a)<br />

kann verzichtet werden, wenn explosive Gegenstände ohne Verpackung mitgeführt werden oder<br />

wenn nur ein Gegenstand in dem Versandstück ist. Auf Prüfart 6 (b) kann verzichtet werden, wenn in<br />

jeder Prüfung der Prüfart 6 (a):<br />

(a) das Äußere des Versandstücks unbeschädigt durch innere Detonation<br />

und/oder Anzündung ist; oder<br />

(b) <strong>die</strong> Inhalte des Versandstücks nicht explo<strong>die</strong>ren können oder so schwach explo<strong>die</strong>ren,<br />

dass sie <strong>die</strong> Weiterleitung der Explosionswirkung von einem Versandstück<br />

auf das andere in Prüfart 6 (b) ausschließen.<br />

Auf Prüfart 6 (c) kann verzichtet werden, wenn in einer Prüfung der Prüfart 6 (b) eine praktisch gleichzeitige<br />

Explosion des nahezu gesamten Inhalts des Stapels stattfindet. In solchen Fällen wird das<br />

Produkt der Unterklasse 1.1 zugeordnet.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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