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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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41.3.4 Verfahren<br />

41.3.4.1 Der zu prüfende Container kann im Einzelnen wie folgt vor oder nach der Montage auf<br />

der Prüfplattform befüllt werden:<br />

428<br />

a) Ortsbewegliche Tanks:<br />

Der Tank soll mit Wasser oder irgendeiner anderen drucklosen Substanz bis<br />

ungefähr 97 % des Tankvolumens gefüllt sein. Der Tank soll während der Prüfung<br />

drucklos sein. Wenn es aus Gründen der Überladung nicht wünschenswert ist, den<br />

Tank bis zu 97 % der Kapazität zu füllen, dann soll <strong>die</strong>ser so gefüllt werden, dass <strong>die</strong><br />

Masse des zu prüfenden Containers (Tara + Produkt) so nah wie möglich an das<br />

Maximum der Bruttomasse (R) heranreicht.<br />

b) MEGCs:<br />

Jedes Element soll mit einer gleichen Menge Wassers oder einer anderen<br />

drucklosen Substanz gefüllt sein. Der MEGC soll so gefüllt sein, dass seine Masse so<br />

nah wie möglich an das Maximum der Bruttomasse (R) heranreicht, aber in keinem Fall<br />

zu mehr als 97 % seines Volumens. Der MEGC soll während des Tests drucklos sein.<br />

Das Befüllen eines MEGC ist nicht erforderlich, wenn sein TARA gleich oder höher als<br />

90 % der Bruttomasse (R) ist.<br />

41.3.4.2 Die Masse des zu prüfenden Containers soll gemessen und aufgezeichnet werden.<br />

41.3.4.3 Der zu prüfende Container muss so platziert sein, dass daraus <strong>die</strong> strengsten<br />

Prüfbedingungen resultieren. Der Container soll so auf der Prüfplattform befestigt sein, dass er so<br />

nahe wie möglich am Aufschlagende unter Nutzung aller vier Eckbeschläge zur Verhinderung von<br />

Bewegungen in allen Richtungen gesichert wird. Jeglicher Spielraum zwischen den Eckbeschlägen<br />

des zu prüfenden Containers und den Sicherungseinrichtungen am Aufprallende der Prüfplattform soll<br />

minimiert werden. Insbesondere sollen <strong>die</strong> gestoßenen Massen ungehindert zurückprallen können.<br />

41.3.4.4 Ein Stoß soll so erzeugt werden (siehe 41.3.2), dass <strong>für</strong> einen einzelnen Stoß das<br />

gemessene „Shock Response Spectrum“ (SRS-Kurve) (siehe 41.3.5.1) von beiden Eckbeschlägen<br />

am Aufprallende gleich oder höher liegt als <strong>die</strong> Minimum-SRS-Kurve, welche in Abbildung 1 gezeigt<br />

ist, wobei das Spektrum alle Frequenzen von 3 Hz bis zu 100 Hz umfasst. Um <strong>die</strong>ses Ergebnis zu<br />

erreichen kann es erforderlich sein, wiederholte Stöße durchzuführen, aber <strong>die</strong> Testergebnisse jedes<br />

einzelnen Stoßes sollen individuell berücksichtigt werden.<br />

41.3.4.5 Im Anschluss an einen Stoß, beschrieben in 41.3.4.4, soll der zu prüfende Container<br />

bewertet und <strong>die</strong> Ergebnisse aufgezeichnet werden. Zum Bestehen der Prüfung soll der Container<br />

keine Leckage, dauerhafte Verformung oder Beschädigung zeigen, welche ihn ungeeignet <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

Nutzung machen würde. Der Container soll sich in Übereinstimmung mit den Anforderungen an <strong>die</strong><br />

Abmessungen bezüglich der Handhabung, der Sicherung und des Umschlages von einem<br />

Transportmittel zum anderen befinden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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