02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

15.4 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 5 Prüfart (a)<br />

15.4.1 Prüfung 5 (a): Kapsel-Empfindlichkeitsprüfung<br />

15.4.1.1 Einleitung<br />

Diese Stoßprüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit eines Stoffes gegenüber<br />

intensiver mechanischer Beanspruchung zu bestimmen.<br />

15.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Der Versuchsaufbau der Kapsel-Empfindlichkeitsprüfung ist in den Abbildungen<br />

15.4.1.1 und 15.4.1.2 dargestellt und besteht aus einem Papprohr mit einem Minimaldurchmesser<br />

von 80 mm, einer Minimallänge von 160 mm und einer Maximalwanddicke von 1,5 mm und ist am<br />

unteren Ende mit einer Membrane verschlossen, gerade ausreichend, um <strong>die</strong> Probe im Papprohr zu<br />

halten. Die intensive mechanische Beanspruchung wird durch einen Standarddetonator (siehe Anhang<br />

1) erzeugt, der mit seiner ganzen Länge zentral in das obere Ende des im Rohr befindlichen<br />

explosiven Stoffes eingeführt wird. Unterhalb des Rohres befindet sich eine 1,0 mm dicke und<br />

160 x 160 mm große Nachweis-Stahlplatte, <strong>die</strong> auf einem Stahlring von 50 mm Höhe, 100 mm Innendurchmesser<br />

und 3,5 mm Wanddicke liegt (siehe Abbildung 15.4.1.1). Alternativ kann ein Zylinder<br />

aus Weichblei (siehe Abbildung 15.4.1.2) mit einem Durchmesser von 51 mm und einer Länge von<br />

102 mm verwendet werden. Die Apparatur wird auf eine quadratische Stahlplatte von 25 mm Dicke<br />

und 152 mm Kantenlänge gestellt.<br />

15.4.1.3 Prüfverfahren<br />

Der zu prüfende Stoff wird in drei gleichen Teilmengen in das Rohr eingefüllt. Rieselfähige,<br />

körnige Stoffe werden nach dem Einfüllen jeder Teilmenge durch Fallenlassen des Rohres<br />

aus einer Höhe von 50 mm verdichtet. Gelartige Stoffe werden sorgfältig von Hand eingefüllt, um <strong>die</strong><br />

Bildung von Hohlräumen zu vermeiden. In jedem Fall muss <strong>die</strong> Fülldichte des explosiven Stoffes im<br />

Rohr der <strong>Beförderung</strong>sdichte so nahe wie möglich sein. Bei besonders hochdichten, patronierten explosiven<br />

Stoffen mit einem Durchmesser von mehr als 80 mm wird <strong>die</strong> Originalpatrone verwendet.<br />

Wenn <strong>die</strong> Originalpatrone <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung unangemessen lang ist, kann ein Teil der Patrone, das nicht<br />

kürzer als 160 mm ist, abgeschnitten und geprüft werden. In <strong>die</strong>sen Fällen wird der Detonator nicht in<br />

das Ende der Patrone eingeführt, das durch das Abschneiden verkürzt wurde. Explosive Stoffe, deren<br />

Empfindlichkeit temperaturabhängig sein kann, sind vor der Prüfung mindestens 30 Stunden bei einer<br />

Temperatur von 28 – 30 °C zu lagern. Explosive Stoffe, <strong>die</strong> geprilltes Ammoniumnitrat enthalten und<br />

<strong>die</strong> in Gebieten hoher Umgebungstemperaturen befördert werden sollen, sind vor der Prüfung folgendem<br />

Temperaturzyklus zu unterwerfen: 25 °C → 40 °C → 25 °C → 40 °C → 25 °C. Das Rohr wird auf<br />

<strong>die</strong> Nachweis-Stahlplatte gestellt und der Standarddetonator wird koaxial in das obere Ende des explosiven<br />

Stoffes eingeführt. Der Detonator wird dann aus sicherer Deckung gezündet und <strong>die</strong> Nachweis-Stahlplatte<br />

wird untersucht. Die Prüfung wird dreimal ausgeführt, es sei denn, dass vorher eine<br />

Detonation auftritt.<br />

15.4.1.4 Prüfkriterien und Verfahren der Ergebnisbewertung<br />

Das Ergebnis wird mit „+" bewertet und der Stoff ist nicht der Unterklasse 1.5 zuzuordnen,<br />

wenn in einem Versuch<br />

138<br />

(a) <strong>die</strong> Nachweis-Stahlplatte gerissen oder anderweitig durchschlagen ist (d. h.<br />

Licht fällt durch <strong>die</strong> Beschädigung der Platte) – Beulen oder Verbiegungen der<br />

Platte zeigen keine Kapselempfindlichkeit an; oder<br />

(b) <strong>die</strong> Mitte des Bleizylinders von seiner ursprünglichen Länge um 3,2 mm oder<br />

mehr gestaucht wurde.<br />

Andernfalls wird das Ergebnis mit „-" bewertet.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!