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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.7 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 3 Prüfart (d)<br />

13.7.1 Prüfung 3 (d): Kleine Brandprüfung<br />

bestimmen.<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um das Verhalten eines Stoffes gegenüber Feuer zu<br />

13.7.1.1 Prüfgeräte und Materialien<br />

13.7.1.1.1 Feste Stoffe und flüssige Stoffe<br />

Es wird ausreichend mit Kerosin getränktes Sägemehl (ungefähr 100 g Sägemehl und<br />

200 cm 3 Kerosin) benötigt, um eine 30 cm 2 große und 1,3 cm dicke Schicht herzustellen. Für nicht<br />

schnell entzündbare Stoffe wird <strong>die</strong> Dicke auf 2,5 cm erhöht. Es wird auch ein elektrischer Anzünder<br />

und ein dünnwandiger Plastikbecher benötigt, der ausreichend groß <strong>für</strong> <strong>die</strong> Aufnahme der Probe und<br />

mit ihr verträglich ist.<br />

13.7.1.1.2 Alternatives Prüfverfahren (nur feste Stoffe)<br />

Es werden eine Uhr und ein Bogen Kraftpapier 30 cm x 30 cm, der auf eine nicht<br />

brennbare Unterlage gelegt wird, verwendet. Einige Gramm feinen Treibladungspulvers und eine geeignete<br />

Anzündeinrichtung werden so, wie unter Prüfverfahren beschrieben und in Abbildung 13.7.1.1<br />

gezeigt, verwendet.<br />

13.7.1.2 Prüfverfahren<br />

13.7.1.2.1 Feste Stoffe und flüssige Stoffe<br />

10 g der Probe werden in den Becher gefüllt. Der Becher wird zentrisch auf das mit<br />

Kerosin getränkte Sägemehl gestellt und das Sägemehl wird mit einem geeigneten elektrischen Anzünder<br />

entzündet. Die Prüfung wird zweimal mit der 10 g der Probe und zweimal mit 100 g ausgeführt,<br />

es sei denn, es wird eine Explosion beobachtet.<br />

13.7.1.2.2 Alternatives Prüfverfahren (nur feste Stoffe)<br />

Auf den Bogen Kraftpapier wird ein kegelförmiger Haufen des Stoffes geschüttet, <strong>die</strong><br />

Höhe des Haufens ist gleich dem Radius an der Basis. Eine feine Spur des Treibladungspulvers wird<br />

um den zu prüfenden Stoff herum geschüttet und <strong>die</strong>se Spur wird aus sicherer Entfernung an zwei<br />

diagonal gegenüber liegenden Punkten (siehe Abbildung 13.7.1.1) angezündet. Das Kraftpapier wird<br />

durch <strong>die</strong> Spur des Treibladungspulvers entzündet und überträgt <strong>die</strong> Flamme auf den zu prüfenden<br />

Stoff. Die Prüfung wird zweimal mit der 10 g der Probe und zweimal mit 100 g ausgeführt, es sei<br />

denn, es wird eine Explosion beobachtet.<br />

13.7.1.3 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Die Prüfung wird beobachtet. Als Ergebnis wird eine der folgenden Möglichkeiten<br />

registriert:<br />

(a) keine Entzündung;<br />

(b) Entzündung und Abbrand; oder<br />

(c) Explosion.<br />

Die Dauer des Abbrandes oder <strong>die</strong> Zeit bis zur Explosion kann zwecks zusätzlicher Information notiert<br />

werden. Das Prüfergebnis wird „+" bewertet, wenn eine Explosion des geprüften Stoffes eintritt und<br />

der Stoff wird in der Form, in der er geprüft wurde, als zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> angesehen.<br />

Andernfalls wird das Prüfergebnis „-" bewertet.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 125

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