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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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(b) Bei 100 °C, wenn der Stoff in Verpackungen mit einem Volumen von nicht<br />

mehr als 450 Litern befördert wird.<br />

33.3.1.6.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

33.3.1.6.4.1 Ein positives Ergebnis wird erhalten, wenn eine Selbstentzündung eintritt oder wenn<br />

<strong>die</strong> Temperatur der Probe <strong>die</strong> Ofentemperatur um 60 °C während 24 Stunden Prüfung übersteigt.<br />

Wenn nicht, ist das Ergebnis als negativ zu bewerten.<br />

33.3.1.6.4.2 Ein Stoff ist nicht in <strong>die</strong> Unterklasse 4.2 einzustufen, wenn:<br />

(a) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein negatives Ergebnis erhalten wird;<br />

(b) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein positives Ergebnis erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem<br />

Probenwürfel mit 25 mm Kantenlänge bei 140 °C ein negatives Ergebnis<br />

erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm<br />

Kantenlänge bei 120 °C ein negatives Ergebnis erhalten wird und der Stoff in<br />

Verpackungen mit einem Volumen von nicht mehr als 3 m³ befördert wird;<br />

(c) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein positives Ergebnis erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem<br />

Probenwürfel mit 25 mm Kantenlänge bei 140 °C ein negatives Ergebnis<br />

erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm<br />

Kantenlänge bei 100 °C ein negatives Ergebnis erhalten wird und der Stoff in<br />

Verpackungen mit einem Volumen von nicht mehr als 450 Litern befördert<br />

wird.<br />

33.3.1.6.4.3 Selbsterhitzungsfähige Stoffe, <strong>die</strong> bei der Prüfung mit einem Probenwürfel mit einer<br />

Kantenlänge von 25 mm bei 140 °C ein positives Ergebnis ergeben, sind der Verpackungsgruppe II<br />

zuzuordnen.<br />

33.3.1.6.4.4 Selbsterhitzungsfähige Stoffe sind der Verpackungsgruppe III zuzuordnen, wenn:<br />

(a) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein positives Ergebnis erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem<br />

Probenwürfel mit 25 mm Kantenlänge bei 140 °C ein negatives Ergebnis<br />

erhalten wird und der Stoff in Verpackungen mit einem Volumen von mehr als<br />

3 m³ befördert wird;<br />

(b) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein positives Ergebnis erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem<br />

Probenwürfel mit 25 mm Kantenlänge bei 140 °C ein negatives Ergebnis<br />

erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm<br />

Kantenlänge bei 120 °C ein positives Ergebnis erhalten wird und der Stoff in<br />

Verpackungen mit einem Volumen von mehr als 450 Litern befördert wird;<br />

(c) bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm Kantenlänge bei 140 °C<br />

ein positives Ergebnis erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem<br />

Probenwürfel mit 25 mm Kantenlänge bei 140 °C ein negatives Ergebnis<br />

erhalten wird und bei einer Prüfung mit einem Probenwürfel mit 100 mm<br />

Kantenlänge bei 100 °C ein positives Ergebnis erhalten wird.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 377

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