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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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21.4.2 Prüfung A.2: TNO 50/70 Stahlrohrprüfung<br />

21.4.2.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Fähigkeit eines Stoffes zu messen, eine<br />

Detonation weiterzuleiten, wenn er unter Einschluss in einem Stahlrohr einer detonierenden<br />

Verstärkungsladung ausgesetzt ist. Sie kann angewendet werden, um <strong>die</strong> Frage in Kästchen 1 der<br />

Abbildung 20.1 zu beantworten.<br />

21.4.2.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

21.4.2.2.1 Feste Stoffe<br />

Das Prüfgerät besteht aus einem nahtlosen Stahlrohr (z. B. Material St. 35 in<br />

Übereinstimmung mit DIN 1629/P3), mit einem Innendurchmesser von 50 mm, einer Wanddicke von<br />

10 mm und einer Länge von 1160 mm (Rohr Typ A). An einem Ende (das der Boden genannt wird),<br />

ist das Rohr durch Anschweißen einer 20 mm dicken Stahlplatte (siehe Abbildung 21. 4.2.1)<br />

verschlossen. Das Rohr ist mit Geräten, z. B. mit einer durchgängigen Geschwindigkeitssonde aus<br />

Draht ausgestattet, um <strong>die</strong> Ausbreitungsgeschwindigkeit in dem Stoff zu messen. Die<br />

Verstärkungsladung besteht aus vier Verstärkungsladungen aus RDX/Wachs (95/5) mit einem<br />

Durchmesser von 50 mm, einer Masse von 50 g und einer Länge von 16,4 mm.<br />

21.4.2.2.2 Flüssige Stoffe<br />

Die Fähigkeit von flüssigen Stoffen zu detonieren wird mit Hilfe eines Rohres ähnlich<br />

dem <strong>für</strong> feste Stoffe bestimmt, aber mit einer Länge von 750 mm. Ein Ende des Rohres (Boden<br />

genannt) ist durch eine 0,5 mm Metallplatte geschlossen, unter der <strong>die</strong> vier Verstärkungsladungen<br />

positioniert sind (Rohr Typ B), siehe Abbildung 21.4.2.2. Das Rohr wird mit Hilfe eines Halters oder<br />

drei Stützen, <strong>die</strong> an das Rohr angeschweißt sind, aufrecht gehalten. Bei ätzenden, flüssigen Stoffen<br />

und flüssigen Stoffen, <strong>die</strong> sich in Kontakt mit St. 35 zersetzen, wird ein Rohr aus rostfreiem Stahl 316<br />

(wenn nötig passiviert) mit einer Länge von 750 mm, einem Innendurchmesser von 50 mm und einem<br />

Außendurchmesser von 63 mm (Rohr Typ C) verwendet.<br />

21.4.2.3 Prüfverfahren<br />

21.4.2.3.1 Feste Stoffe<br />

Der Stoff ist bei Umgebungstemperatur zu prüfen oder bei Kontrolltemperatur, wenn<br />

<strong>die</strong>se unter der Umgebungstemperatur liegt. Nach Anpassen der Geschwindigkeitssonde wird der zu<br />

prüfende Stoff in das offene Ende des Rohres eingeführt, während das Rohr stetig geklopft wird.<br />

Nach Füllen des Rohres bis zu 60 mm unterhalb des oberen Randes wird <strong>die</strong> Probenmasse bestimmt<br />

und <strong>die</strong> Fülldichte unter Verwendung des gemessenen Innenvolumens des Rohres errechnet. Die vier<br />

Verstärkungsladungen werden eingesetzt, <strong>die</strong> letzte Verstärkungsladung mit einem Detonator<br />

versehen und <strong>die</strong> Ladung zur Detonation gebracht. Zwei Prüfungen werden ausgeführt, es sei denn,<br />

es wird eine Detonation des Stoffes beobachtet.<br />

21.4.2.3.2 Flüssige Stoffe<br />

Für Prüfungen von flüssigen Stoffen ist <strong>die</strong> Verstärkungsladung, <strong>die</strong> identisch mit der<br />

ist, <strong>die</strong> <strong>für</strong> feste Stoffe verwendet wird, unter der Metallplatte zu positionieren, nachdem das Rohr<br />

vollständig mit dem flüssigen Stoff gefüllt und <strong>die</strong> Masse bestimmt worden ist. Nachfolgend sind <strong>die</strong><br />

Verfahren <strong>für</strong> feste und flüssige Stoffe <strong>die</strong> gleichen.<br />

21.4.2.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

21.4.2.4.1 Die Prüfergebnisse werden auf der Grundlage des Zerlegungsmusters des Rohres<br />

bewertet und in einigen Fällen nach der gemessenen Weiterleitungsgeschwindigkeit. Die Prüfung mit<br />

der strengsten Bewertung ist <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung zu verwenden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 235

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