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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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32.4.3 Viskositätsprüfung<br />

Die Auslaufzeit in Sekunden wird bei 23 °C mit dem Auslaufbecher nach ISO-<br />

Norm 2431:1984 mit 4 mm Auslaufdüse bestimmt. Wenn <strong>die</strong> Auslaufzeit 100 s überschreitet, ist eine<br />

zweite Versuchsreihe mit dem Auslaufbecher mit 6 mm Auslaufdüse durchzuführen.<br />

32.5 Prüfverfahren zur Bestimmung der Lösemittelabtrennung und der<br />

selbstunterhaltenden Verbrennung<br />

32.5.1 Prüfung L.1: Prüfung zur Lösemittelabtrennung<br />

32.5.1.1 Einleitung<br />

Das Prüfverfahren <strong>die</strong>nt dazu, bei viskosen Stoffen wie Farben, Glasuren, Lacken,<br />

Klebstoffen und Polituren mit einem Flammpunkt kleiner als 23 °C <strong>die</strong> Menge der sich abscheidenden<br />

Lösemittelphase zu bestimmen.<br />

32.5.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Ein mit einem Glasstopfen verschließbarer 100 ml Messzylinder mit einer maximalen Gesamthöhe<br />

von 25 cm und einem einheitlichen Innendurchmesser des kalibrierten Bereiches von ca. 3 cm ist<br />

erforderlich.<br />

32.5.1.3 Prüfverfahren<br />

Die Farbe ist zu rühren, um eine einheitliche Konsistenz zu erhalten und bis zur 100 ml<br />

Marke einzufüllen. Der Messzylinder ist mit dem Stopfen zu verschließen und <strong>für</strong> 24 Stunden<br />

ungestört zu lassen. Nach 24 Stunden wird <strong>die</strong> Höhe der Flüssigphase, <strong>die</strong> sich am oberen Rand<br />

abgeschieden hat, gemessen.<br />

32.5.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Die Höhe der Flüssigphase, <strong>die</strong> sich am oberen Rand abgeschieden hat, ist in Prozent<br />

der Gesamthöhe der Probe anzugeben. Wenn sich weniger als 3 % an klarer Flüssigphase<br />

abscheiden, kann der Stoff in <strong>die</strong> Verpackungsgruppe III eingestuft werden (siehe 32.3.1.6 und<br />

32.3.1.7).<br />

32.5.2 Prüfung L.2: Prüfung zur Bestimmung der selbstunterhaltenden Verbrennung<br />

32.5.2.1 Einleitung<br />

Mit <strong>die</strong>sem Prüfverfahren wird bestimmt, ob ein Stoff selbstunterhaltend verbrennt,<br />

wenn er nach vorgeschriebenen Prüfbedingungen erwärmt wird und einer Flamme ausgesetzt ist. Ein<br />

Metallblock mit einer konkaven Vertiefung (Probenmulde) wird auf eine definierte Temperatur<br />

erwärmt. Das festgelegte Volumen des zu prüfenden Stoffes wird in <strong>die</strong> Probenmulde gefüllt und<br />

seine Fähigkeit selbstunterhaltend zu verbrennen, nachdem nach vorgeschriebenem Verfahren eine<br />

Gasbrennerflamme angenähert und wieder entfernt wurde, wird registriert.<br />

32.5.2.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

32.5.2.2.1 Ein Verbrennungsprüfgerät, bestehend aus einem Block Aluminium-Legierung oder<br />

anderem korrosionsresistentem Material mit hoher Wärmeleitfähigkeit, ist zu verwenden. Der<br />

Metallblock hat eine konkave Vertiefung (Probenmulde) und ein Sackloch, um das Thermometer<br />

aufzunehmen. Eine kleine Gasbrennerdüse, montiert auf einem Drehzapfen, befindet sich am<br />

Metallblock. Der Griff und <strong>die</strong> Gaszuführung können in jedem beliebigen Winkel zur Gasbrennerdüse<br />

angebracht sein. Abbildung 32.5.2.1 zeigt eine geeignete Versuchseinrichtung; Schnittzeichnungen<br />

der wesentlichen Teile zeigen <strong>die</strong> Abbildungen 32.5.2.1 und 32.5.2.2. Folgende Ausrüstung ist<br />

außerdem erforderlich:<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 359

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