02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

16.4 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 6 Prüfart (a)<br />

16.4.1 Prüfung 6 (a): Einzelversandstückprüfung<br />

16.4.1.1 Einleitung<br />

Dies ist eine Prüfung mit einem einzelnen Versandstück, um festzustellen, ob eine<br />

Massenexplosion des Inhaltes stattfindet.<br />

16.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Die folgenden Gegenstände werden benötigt:<br />

(a) ein Detonator, um den Stoff oder Gegenstand zu zünden;<br />

(b) ein Anzünder, der ausreicht zur sicheren Anzündung des zu prüfenden Stoffes<br />

oder Gegenstandes;<br />

(c) geeignetes Einschlussmaterial; und<br />

(d) ein Blech aus 3,0 mm dickem unlegiertem Stahl, das als Nachweisplatte <strong>die</strong>nt.<br />

Ausrüstung zur Messung des Druckstoßes kann verwendet werden.<br />

16.4.1.3 Prüfverfahren<br />

16.4.1.3.1 Diese Prüfung bezieht sich auf Versandstücke mit explosiven Stoffen und Gegenständen<br />

in dem Zustand und in der Form, wie sie zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden. Werden<br />

Gegenstände mit Explosivstoff unverpackt befördert, so sind <strong>die</strong> Prüfungen mit unverpackten Gegenständen<br />

auszuführen. Die Entscheidung darüber, ob eine Zünd- oder eine Anzündeinrichtung zu verwenden<br />

ist, erfolgt auf der Grundlage der folgenden Überlegungen.<br />

16.4.1.3.2 Für verpackte Stoffe:<br />

(a) wenn der Stoff in einer Detonation reagieren soll, wird er mit einem Standarddetonator<br />

(Anhang 1) geprüft;<br />

(b) Wenn der Stoff in der Form einer Deflagration reagieren soll, ist er mit einem<br />

Anzünder zu prüfen, der gerade ausreicht (jedoch nicht mehr als 30 g<br />

Schwarzpulver), um eine Anzündung des Stoffes im Versandstück sicherzustellen.<br />

Der Anzünder ist in der Mitte des Stoffes im Versandstück zu platzieren;<br />

(c) Stoffe, <strong>die</strong> nicht <strong>für</strong> eine Verwendung als Explosivstoff vorgesehen sind, jedoch<br />

vorerst der Klasse 1 zugeordnet sind, sind zunächst mit einem Standarddetonator<br />

(Anhang 1) und, sofern keine Explosion erfolgt, mit einem Anzünder,<br />

wie unter (b) beschrieben, zu prüfen. Liefert ein Stoff ein „-" Ergebnis<br />

(keine Weiterleitung einer Detonation) bei einer Prüfung des Prüfverfahrens<br />

1 (a), kann auf <strong>die</strong> Prüfung mit einem Detonator verzichtet werden und wenn<br />

ein Stoff in einer Prüfung des Prüfverfahrens 2 (c) ein „-" Ergebnis (keine oder<br />

langsame Deflagration) liefert, kann auf <strong>die</strong> Prüfung mit dem Anzünder verzichtet<br />

werden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 153

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!