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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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17.9 Beschreibung der Prüfung zur Prüfserie 7 Prüfart (f)<br />

17.9.1 Prüfung 7 (f): EIDS Langsame Aufheizprüfung unter Einschluss<br />

17.9.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Reaktion eines EIDS-Kandidaten auf ein<br />

schrittweises Ansteigen der Umgebungstemperatur zu bestimmen und <strong>die</strong> Temperatur, bei der <strong>die</strong><br />

Reaktion eintritt, herauszufinden.<br />

17.9.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

17.9.1.2.1 Durch normale Techniken hergestellte, explosive Prüfproben werden verwendet. Die<br />

Proben sollten eine Länge von 20 cm und einen Durchmesser haben, mit dem sie eng in ein nahtloses<br />

Stahlrohr passen, das einen Innendurchmesser von 45 mm (± 10 % Abweichung), eine Wanddicke<br />

von 4 mm (± 10 % Abweichung) und eine Länge von 200 mm hat. Die Rohre werden an den<br />

Enden mit Stahlkappen oder Kappen aus Gusseisen, <strong>die</strong> mindestens so fest wie das Rohr sind, verschlossen<br />

und mit einem Drehmoment von 204 Nm angezogen.<br />

17.9.1.2.2 Der Probenaufbau wird in einem Ofen platziert, der über einen Temperaturbereich von<br />

40 °C bis 365 °C <strong>für</strong> eine kontrollierte Umgebungstemperatur sorgt, <strong>die</strong> Temperatur der <strong>die</strong> Probe<br />

umgebenden Atmosphäre um 3,3 °C pro Stunde im gesamten Temperaturbereich erhöhen kann und<br />

sicherstellt, dass <strong>die</strong> zu prüfende Probe durch Zirkulation oder andere Mittel eine einheitliche Umgebungstemperatur<br />

hat.<br />

17.9.1.2.3 Vorrichtungen zum Aufzeichnen der Temperatur werden verwendet, um <strong>die</strong> Temperatur<br />

in Intervallen von 10 Minuten oder weniger zu überwachen; permanente Überwachung ist vorzuziehen.<br />

Eine Messgeräteausrüstung mit einer Genauigkeit von ± 2 % über den Prüftemperaturbereich<br />

wird verwendet zur Temperaturmessung<br />

17.9.1.3 Prüfverfahren<br />

(a) der Luft innerhalb des Ofens; und<br />

(b) der Außenfläche des Stahlrohrs.<br />

17.9.1.3.1 Der Prüfgegenstand ist einem schrittweisen Anstieg der Lufttemperatur mit einer Rate<br />

von 3,3 °C pro Stunde unterworfen, bis eine Reaktion eintritt. Die Prüfung kann mit dem auf 55 °C<br />

unterhalb der vorausgesagten Reaktionstemperatur vorgeheizten Prüfgegenstand beginnen. Die<br />

Temperatur bei einsetzender Reaktion, bei der <strong>die</strong> Temperatur der Probe <strong>die</strong> Temperatur des Ofens<br />

überschreitet, ist zu registrieren.<br />

17.9.1.3.2 Nach jeder Prüfung werden das Rohr oder Splitter des Rohres im Prüfraum geborgen<br />

und im Hinblick auf ein Anzeichen <strong>für</strong> eine heftige explosive Reaktion geprüft. Es können Farbfotografien<br />

aufgenommen werden, um den Zustand der Einheit und der Prüfausrüstung vor und nach der<br />

Prüfung zu dokumentieren. Kraterbildung und <strong>die</strong> Abmessungen und Lage von Splittern können auch<br />

als Hinweis auf den Grad der Reaktion dokumentiert werden.<br />

17.9.1.3.3 Es sind <strong>für</strong> jeden Stoff-Kandidaten drei Prüfungen durchzuführen, es sei denn, ein positives<br />

Ergebnis wird früher beobachtet.<br />

17.9.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Ein Stoff, der detoniert oder heftig reagiert (Splitterbildung an einem oder zwei Endkappen<br />

und Zersplitterung des Rohres in mehr als drei Stücke), wird nicht als ein EIDS angesehen<br />

und das Ergebnis wird als „+“ vermerkt.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 183

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