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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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18.6.1.3 Prüfverfahren<br />

18.6.1.3.1 Der Stoff wird bis zu einer Höhe von 60 mm in <strong>die</strong> Stahlhülse eingefüllt, wobei zur<br />

Vermeidung von Hohlräumen mit besonderer Vorsicht zu arbeiten ist. Der Gewindering wird von<br />

unten über <strong>die</strong> Hülse gestreift, <strong>die</strong> entsprechende Düsenplatte eingesetzt und <strong>die</strong> Mutter von Hand<br />

festgezogen, nachdem etwas Gleitmittel auf Molybdändisulfid-Basis (MoS2-Basis) aufgetragen wurde.<br />

Es ist wichtig, darauf zu achten, dass kein Stoff zwischen den Hülsenflansch und <strong>die</strong> Düsenplatte<br />

oder in <strong>die</strong> Gewindegänge gelangt.<br />

18.6.1.3.2 Für Düsenplatten mit einer Öffnung von 1,0 mm bis 8,0 mm Durchmesser sind Muttern<br />

mit einer Öffnung von 10,0 mm Durchmesser zu verwenden; wenn der Durchmesser der Öffnung<br />

über 8,0 mm liegt, muss der Durchmesser der Öffnung der Mutter 20 mm betragen. Jede Stahlhülse<br />

wird <strong>für</strong> nur einen Versuch verwendet. Die Düsenplatten, <strong>die</strong> Gewinderinge und <strong>die</strong> Muttern können<br />

wiederverwendet werden, vorausgesetzt, sie sind unbeschädigt.<br />

18.6.1.3.3 Die Hülse wird in eine fest montierte Vorrichtung eingesetzt und <strong>die</strong> Mutter mit einem<br />

Schraubenschlüssel festgezogen. Die Stahlhülse wird danach zwischen zwei Stäben im Schutzkasten<br />

aufgehängt. Der Prüfbereich wird von allen Personen verlassen, <strong>die</strong> Gaszufuhr aufgedreht und <strong>die</strong><br />

Brenner angezündet. Die Zeit bis zur Reaktion und <strong>die</strong> Dauer der Reaktion können zusätzliche<br />

Informationen, <strong>die</strong> nützlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Ergebnisauswertung sind, liefern. Wenn kein Aufreißen der Hülse<br />

auftritt, ist <strong>die</strong> Erwärmung <strong>für</strong> wenigstens fünf Minuten fortzusetzen, bevor der Versuch beendet wird.<br />

Nach jedem Versuch sind <strong>die</strong> Teile der Stahlhülse, soweit vorhanden, einzusammeln und zu wiegen.<br />

18.6.1.3.4 Folgende Zerlegungsarten werden unterschieden:<br />

„O": Stahlhülse unverändert;<br />

„A": Stahlhülsenboden aufgebeult;<br />

„B": Stahlhülsenboden und -wandung aufgebeult;<br />

„C": Stahlhülsenboden ab-/aufgerissen;<br />

„D": Wand der Stahlhülse aufgerissen;<br />

„E": Stahlhülse in zwei */ Teile zerrissen;<br />

„F": Stahlhülse in drei */ oder mehr, hauptsächlich große Teile zerlegt, <strong>die</strong> in einigen<br />

Fällen durch einen schmalen Streifen miteinander verbunden sein können;<br />

„G": Stahlhülse in viele, hauptsächlich kleine Teile zerlegt, Verschraubung<br />

unbeschädigt; und<br />

„H": Stahlhülse in viele, hauptsächlich sehr kleine Teile zerlegt, Verschraubung<br />

aufgeweitet oder zerlegt.<br />

Beispiele <strong>für</strong> <strong>die</strong> Zerlegungsarten „D", „E" und „F" werden in Abbildung 18.6.1.3 gezeigt. Wenn ein<br />

Versuchsergebnis einer der Zerlegungsarten „O" bis „E" entspricht, wird das Ergebnis als „keine<br />

Explosion" bezeichnet. Wenn ein Versuch der Zerlegungsart „F", „G" oder „H" entspricht, wird das<br />

Ergebnis als „Explosion" bezeichnet.<br />

18.6.1.3.5 Die Versuchsreihe wird mit einem Einzelversuch unter Verwendung einer 20-mm-<br />

Düsenplatte gestartet. Wenn bei <strong>die</strong>sem Versuch das Ergebnis „Explosion" beobachtet wird, wird <strong>die</strong><br />

Reihe mit Versuchen unter Verwendung von Stahlhülsen ohne Düsenplatten und Muttern, aber mit<br />

Gewinderingen (24-mm-Öffnung) fortgesetzt. Wenn bei 20 mm „keine Explosion" erfolgt, wird <strong>die</strong><br />

Prüfserie mit Einzelversuchen mit Düsenplatten mit folgenden Öffnungen: 12,0 – 8,0 – 5,0 – 3,0 –<br />

2,0 – 1,5 und schließlich 1,0 mm fortgesetzt, bis man bei einem <strong>die</strong>ser Durchmesser das Ergebnis<br />

„Explosion" erhält. Nun werden Versuche mit größer werdenden Durchmessern, entsprechend der in<br />

18.6.1.2.1 gegebenen Abfolge, durchgeführt, bis in drei Prüfungen gleichen Niveaus nur negative<br />

Ergebnisse erzielt werden. Der Grenzdurchmesser <strong>für</strong> einen Stoff ist der größte Durchmesser der<br />

Düsenöffnung, bei dem das Ergebnis „Explosion" erzielt wird. Wenn keine „Explosion" bei einem<br />

Durchmesser von 1,0 mm erzielt wird, wird der Grenzdurchmesser als „kleiner als 1,0 mm“<br />

aufgeschrieben.<br />

*/<br />

Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als ein Teil.<br />

*/<br />

Der obere Teil der Stahlhülse, der in der Verschraubung verbleibt, zählt als 1 Splitter.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 199

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