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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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37.1 Ziel<br />

ABSCHNITT 37<br />

KLASSIFIZIERUNGSVERFAHREN, PRÜFVERFAHREN<br />

UND KRITERIEN IN BEZUG AUF<br />

STOFFE DER KLASSE 8<br />

37.1.1 Dieser Abschnitt stellt das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung von<br />

ätzenden Stoffen der Klasse 8 vor (siehe Abschnitte 2.8.1 und 2.8.2 der Modellvorschriften). Das<br />

Prüfverfahren <strong>für</strong> korrosive Stoffe wird im Unterabschnitt 37.4 <strong>die</strong>ses Prüfhandbuches angegeben.<br />

Das Prüfverfahren zur Bestimmung der Ätzwirkung auf <strong>die</strong> Haut wird in der OECD Richtlinie 404 zur<br />

Verfügung gestellt wobei <strong>die</strong> Kriterien <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung im Kapitel 2.8 der Modellvorschriften angegeben<br />

werden. Wenn ein Stoff eine Ätzwirkung gegenüber Haut aufweist ist es, <strong>für</strong> Zwecke der<br />

Klassifizierung, nicht notwendig <strong>die</strong> Korrosivität gegenüber Metallen zu ermitteln.<br />

37.2 Anwendungsbereich<br />

37.2.1 Neue Produkte, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, sind den Klassifizierungsverfahren,<br />

wie im Paragraphen 2.8.2.5 (c) (ii) der Modellvorschriften beschrieben, zu unterwerfen,<br />

es sei denn, es ist nicht praxisgerecht (zum Beispiel wegen der physikalischen Eigenschaften).<br />

Stoffe, <strong>die</strong> nicht geprüft werden können, sind in Analogie zu bestehenden Eintragungen zu<br />

klassifizieren. Das Klassifizierungsverfahren ist durchzuführen, bevor ein neues Produkt zur <strong>Beförderung</strong><br />

aufgegeben wird.<br />

37.3 Klassifizierungsverfahren<br />

Die folgenden Prüfverfahren wurden entworfen um <strong>die</strong> korrosions Gefahr durch eine <strong>für</strong><br />

<strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> geeignete Klassifizierung zu bewerten.<br />

37.4 Prüfverfahren <strong>für</strong> Korrosivität gegenüber Metallen<br />

37.4.1 Einleitung<br />

37.4.1.1 Prüfung C.1: Prüfung zur Bestimmung der korrosiven Eigenschaften von flüssigen Stoffen<br />

sowie festen Stoffen, <strong>die</strong> sich während der <strong>Beförderung</strong> verflüssigen können, als gefährliche<br />

Güter der Klasse 8, Verpackungsgruppe III.<br />

37.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

Die in das zu klassifizierende Medium ausgelagerten Metallproben müssen aus 2 mm<br />

dicken Platten bestehen und aus folgendem Material hergestellt sein:<br />

- Aluminium, nicht beschichtete der Typen 7075-T6 oder AZ5GU-T6 und<br />

- Stahl der Typen S235JR+CR (1,0037 bzw. St 37-2). S275J2G3+CR (1,0144<br />

bzw. St 44-3), ISO 3574, vereinheitlichtes Nummerierungssystem (UNS*)<br />

G10200 oder SAE 1020 (siehe Abbildung 37.4.1).<br />

* UNS steht <strong>für</strong> Unified Numbering System.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 401

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