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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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16.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 16<br />

PRÜFSERIE 6<br />

16.1.1 Die Ergebnisse von vier Prüfarten der Prüfserie 6 werden angewendet, um festzustellen,<br />

welche der Unterklassen 1.1, 1.2, 1.3 und 1.4 bei einem Brand der Ladung inneren oder<br />

äußeren Ursprungs oder bei einer Explosion inneren Ursprungs (Kästchen 26, 28, 30, 32 und 33 der<br />

Abbildung 10.3) am ehesten dem Verhalten des Produktes entspricht. Die Ergebnisse sind ebenfalls<br />

erforderlich, um zu beurteilen, ob ein Produkt der Verträglichkeitsgruppe S zugeordnet werden kann<br />

und ob es aus der Klasse 1 (Kästchen 35 und 36 der Abbildung 10.3) ausgeschlossen werden soll<br />

oder nicht. Die vier Prüfarten sind:<br />

Prüfart 6 (a): eine Prüfung mit einem einzelnen Versandstück, um festzustellen, ob eine Massenexplosion<br />

des Inhaltes stattfindet;<br />

Prüfart 6 (b): eine Prüfung mit Versandstücken mit einem explosiven Stoff oder Gegenständen mit<br />

Explosivstoff oder nicht verpackten Gegenständen mit Explosivstoff, um festzustellen,<br />

ob eine Explosion von einem Versandstück auf ein anderes oder von einem unverpackten<br />

Gegenstand auf einen anderen übertragen wird;<br />

Prüfart 6 (c): eine Prüfung mit Versandstücken mit einem explosiven Stoff oder Gegenständen mit<br />

Explosivstoff oder mit unverpackten Gegenständen mit Explosivstoff, um festzustellen,<br />

ob bei einem Brand eine Massenexplosion oder <strong>die</strong> Gefahr von gefährlichen Wurfteilen<br />

**/ , Wärmestrahlung und/oder heftigem Abbrand oder ein anderer <strong>gefährlicher</strong><br />

Effekt auftritt; und<br />

Prüfart 6 (d): eine Prüfung mit einem Versandstück mit Gegenständen mit Explosivstoff, auf<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Sondervorschrift 347 des Kapitels 3.3 der Modellvorschriften anzuwenden<br />

ist, ohne Einschluss, um zu ermitteln, ob gefährliche Wirkungen außerhalb<br />

des Versandstücks, hervorgerufen durch nicht beabsichtigte Anzündung<br />

oder Zündung des Inhalts, auftreten.<br />

16.2 Prüfverfahren<br />

16.2.1 Die zurzeit angewendeten Prüfverfahren sind in Tabelle 16.1 aufgelistet.<br />

Tabelle 16.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE 6<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

6 (a) Einzelpackstückprüfung */ 16.4.1<br />

6 (b) Stapelprüfung */ 16.5.1<br />

6 (c) Außenbrand-(Bonfire)-Prüfung */ 16.6.1<br />

6 (d) Einzelversandstückprüfung ohne Einschluss */ 16.7.1<br />

*/ Empfohlene Prüfung.<br />

16.2.2 Die Prüfverfahren 6 (a), 6 (b), 6 (c) und 6 (d) werden in alphabetischer Reihenfolge<br />

ausgeführt. Es ist jedoch nicht immer notwendig, alle Prüfverfahren durchzuführen. Auf Prüfverfahren<br />

6 (a) kann verzichtet werden, wenn Gegenstände mit Explosivstoff ohne Verpackung befördert wer-<br />

**/<br />

Wurfteile können ganze Gegenstände oder Teile von Gegenständen (z. B. Splitter) sein.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 151

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