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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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1. Ziel<br />

ANHANG 6<br />

VORUNTERSUCHUNGEN<br />

1.1 Die Industrie verwendet Voruntersuchungen, um das Gefahrenpotential von Rohmaterialien,<br />

reaktionsfähigen Mischungen und Zwischenprodukten, Produkten und Nebenprodukten<br />

zu identifizieren. Die Anwendung solcher Verfahren ist wichtig, um <strong>die</strong> Sicherheit während der Forschung<br />

und der Entwicklung zu garantieren und sicherzustellen, dass neue Produkte und Arbeitsabläufe<br />

so sicher wie möglich sind. Diese Verfahren bestehen üblicherweise aus der Kombination<br />

einer theoretischen Einschätzung und Prüfungen in kleinem Rahmen und sie ermöglichen in vielen<br />

Fällen, dass eine angemessene Gefahrenauswertung ohne <strong>die</strong> Notwendigkeit von größeren Klassifizierungsprüfungen<br />

durchgeführt wird. Dies führt zu einer Verminderung des geforderten Materials,<br />

verringert <strong>die</strong> nachteilige Wirkung auf <strong>die</strong> Umgebung und minimiert <strong>die</strong> Anzahl unnötiger Prüfungen.<br />

1.2 Der Zweck <strong>die</strong>ses Anhanges ist der, Voruntersuchungen beispielhaft darzustellen. Er<br />

ist anzuwenden in Verbindung mit Voruntersuchungen, wiedergegeben in den Einleitungen zu den<br />

dazugehörend Prüfserien. Mit einer festgelegten Sicherheitsspanne sagen <strong>die</strong> Ergebnisse der Voruntersuchungen<br />

genau voraus, wann es nicht notwendig ist, eine Klassifizierungsprüfung durchzuführen,<br />

da ein negatives Ergebnis erzielt werden würde. Sie werden nur zur Orientierung angeboten<br />

und ihre Verwendung ist nicht obligatorisch. Andere Voruntersuchungen können verwendet werden,<br />

vorausgesetzt, dass eine ausreichende Korrelation mit den Klassifizierungsprüfungen <strong>für</strong> einen<br />

repräsentativen Stoffbereich erzielt wurde und dass eine angemessene Sicherheitsspanne eingehalten<br />

wird.<br />

2. Bereich<br />

2.1 Eine Gefahreneinschätzung <strong>für</strong> einen neuen Stoff ist zu übernehmen, bevor er <strong>für</strong> <strong>die</strong><br />

<strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird. Zur anfänglichen Einschätzung können <strong>die</strong> Voruntersuchungen, wie in<br />

<strong>die</strong>sem Anhang angegeben, verwendet werden. Wenn <strong>die</strong> Voruntersuchung auf eine Gefahr hinweist,<br />

ist das vollständige Klassifizierungsverfahren anzuwenden.<br />

2.2 Die Voruntersuchungen sind nur auf Stoffe und stabile, homogene Mischungen von<br />

Stoffen anzuwenden. Wenn sich eine Mischung während der <strong>Beförderung</strong> trennt, ist das Voruntersuchungen<br />

<strong>für</strong> jeden reaktionsfähigen Bestandteil der Mischung zusätzlich zu dem der Mischung<br />

durchzuführen.<br />

2.3 Die Bemerkungen 1.1.2 des Abschnitts1 „Allgemeine Einleitung“ machen <strong>die</strong> Kompetenz<br />

seitens der Prüfbehörde deutlich und dass <strong>die</strong>se <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> <strong>die</strong> Klassifizierung hat.<br />

3. Voruntersuchungen <strong>für</strong> Stoffe, <strong>die</strong> explosive Eigenschaften haben können<br />

3.1 Die Voruntersuchung kann <strong>für</strong> neue Stoffe angewendet werden, bei denen explosive<br />

Eigenschaften vermutet werden. Wenn explosive Eigenschaften <strong>für</strong> selbstzersetzliche Stoffe der Unterklasse<br />

4.1 oder organische Peroxide der Unterklasse 5.2 zu berücksichtigen sind, wird auf Teil II<br />

<strong>die</strong>ses Handbuchs und den Abschnitt 5.1 <strong>die</strong>ses Anhangs verwiesen. Für Stoffe, <strong>die</strong> mit der Absicht<br />

einer praktischen explosiven oder pyrotechnischen Wirkung hergestellt wurden, ist er nicht anzuwenden.<br />

3.2 Explosive Eigenschaften sind verbunden mit der Gegenwart gewisser chemischer<br />

Gruppen in einem Molekül, <strong>die</strong> dahingehend reagieren können, dass sie sehr schnelle Temperatur-<br />

oder Druckanstiege hervorrufen. Die Voruntersuchung zielt darauf ab, <strong>die</strong> Gegenwart solcher reaktionsfähiger<br />

Gruppen und das Potential <strong>für</strong> <strong>die</strong> schnelle Energieabgabe herauszufinden. Wenn <strong>die</strong><br />

Voruntersuchung ergibt, dass das Material ein potenzieller Explosivstoff ist, ist das Aufnahmeverfahren<br />

der Klasse 1 (siehe 10.3) anzuwenden.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 457

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