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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.4.6 Prüfung 3 (a) (vi): Schlagempfindlichkeitsprüfung<br />

13.4.6.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Schlagempfindlichkeit eines Stoffes zu messen<br />

und zu bestimmen, ob der Stoff in der Form, in der er geprüft wurde, zu gefährlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong><br />

ist. Er ist auf feste Stoffe und flüssige Stoffe anwendbar unter Benutzung zweier verschiedener<br />

Probeneinrichtungen.<br />

13.4.6.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

13.4.6.2.1 Die Abbildung 13.4.6.1 zeigt eine Darstellung des Schlagapparates. Die Hauptbestandteile<br />

des Schlagapparates sind folgende:<br />

102<br />

(a) ein Amboss aus Stahl;<br />

(b) vertikale, parallele Führungsschienen <strong>für</strong> ein Fallgewicht;<br />

(c) ein Stahlgewicht (10 kg) mit einer Sperrvorrichtung - der Schlageinsatz ist aus<br />

gehärtetem Stahl (Rockwell Härte 60 - 63);<br />

(d) eine Halte- und Auslöseeinrichtung;<br />

(e) eine Zahnstange, <strong>die</strong> das Gewichtsstück daran hindert, wiederholt auf <strong>die</strong> auf<br />

dem Amboss liegende Probe zu fallen und zu schlagen; und<br />

(f) ein Lineal mit Einteilungen von 1 mm.<br />

13.4.6.2.2 Die Probe wird in <strong>die</strong> Stempelvorrichtung 2 (feste Stoffe) oder 3 (flüssige Stoffe) eingesetzt.<br />

Abmessungen und Anforderungen <strong>die</strong>ser Stempelvorrichtungen sind in den Abbildungen<br />

13.4.6.2 und 13.4.6.3 dargestellt. Folgende zusätzliche Ausstattung ist erforderlich:<br />

13.4.6.3 Prüfverfahren<br />

13.4.6.3.1 Feste Stoffe<br />

(a) eine Laborwaage mit einer Genauigkeit von 0,005 g;<br />

(b) eine hydraulische Presse, <strong>die</strong> einen Kompressionsdruck von 290 MPa liefert;<br />

und<br />

(c) ein Normexplosivstoff, Tetryl (rekristallisiert aus Aceton) mit Kristallgrößen von<br />

0,200 - 0,270 mm.<br />

13.4.6.3.1.1 Normalerweise werden Stoffe im Anlieferungszustand geprüft. Angefeuchtete Stoffe<br />

sind mit der Mindestmenge an Befeuchtungsmittel, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> gefordert ist, zu prüfen.<br />

Abhängig von ihrer physikalischen Form sind <strong>die</strong> Stoffe den folgenden Prüfverfahren zu unterwerfen:<br />

(a) granulierte, geschuppte, gepresste, gegossene und ähnliche Stoffe werden<br />

gemahlen und gesiebt; <strong>die</strong> Teilchen müssen durch ein Sieb mit einer Maschengröße<br />

von 0,9 -1,0 mm gehen;<br />

(b) Elastische Stoffe werden mit einem geschärften Messer auf einer Holzoberfläche<br />

in nicht mehr als 1 mm große Stücke geschnitten. Elastische Stoffe<br />

werden nicht gesiebt; und<br />

(c) Pulverisierte und Plastiksprengstoffe werden nicht gemahlen und gesiebt.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

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