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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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Stempelvorrichtungen <strong>für</strong> Proben von festen Stoffen werden mit Aceton oder Ethanol entfettet. Vorbereitete<br />

Prüfvorrichtungen müssen eine Differenz von 0,02 - 0,03 mm zwischen den Durchmessern<br />

der Führungsringe und der Stempel aufweisen. Die Teile können, solange sie sich innerhalb <strong>die</strong>ser<br />

Spezifikation befinden, wiederverwendet werden.<br />

13.4.6.3.1.2 Um <strong>die</strong> untere Empfindlichkeitsgrenze eines zu prüfenden Explosivstoffes zu bestimmen,<br />

wird eine Probe mit einer Masse von 100 ± 5 mg auf der Stempeloberfläche in der offenen<br />

Stempelvorrichtung 2 platziert. Der Führungsring ist mit der Rille unten auszurichten. Der zweite<br />

Stempel wird auf <strong>die</strong> explosive Probe gesetzt und der obere Stempel wird verwendet, um <strong>die</strong>se durch<br />

Drücken und Drehen zu glätten. Die Vorrichtung mit dem Explosivstoff wird auf eine hydraulische<br />

Presse gesetzt, wo sie mit einem Druck von 290 MPa zusammengepresst wird. Bei plastischen, elastischen<br />

und pastösen Explosivstoffen wird der Druck vorher so gewählt, dass der Explosivstoff nicht<br />

außerhalb der Stempeloberflächen gedrückt wird. Angefeuchtete Explosivstoffe werden nicht zusammengepresst.<br />

Der Führungsring mit den Stempeln und dem Explosivstoff wird dann umgedreht in<br />

eine Haltevorrichtung gesetzt und der Führungsring wird dann auf <strong>die</strong> Haltevorrichtung gedrückt, so<br />

weit es geht. Dies stellt sicher, dass <strong>die</strong> Probe in Kontakt mit der Rille des Führungsrings ist. Die den<br />

Explosivstoff enthaltende Vorrichtung wird auf den Amboss des Schlagapparates gesetzt. Das Gewichtsstück<br />

(10 kg) fällt und schlägt auf <strong>die</strong> Probe.<br />

13.4.6.3.1.3 Die untere Schlagempfindlichkeitsgrenze von Explosivstoffen wird als <strong>die</strong> maximale<br />

Fallhöhe eines 10-kg-Stahlgewichtes definiert, <strong>die</strong> in 25 Versuchen kein positives Ergebnis zeigt. Die<br />

Fallhöhe wird aus folgendem Bereich ausgewählt: 50, 70, 100, 120, 150, 200, 250, 300, 400,<br />

500 mm. Die Prüfungen werden mit einer Höhe von 150 mm begonnen. Ein Geräusch, Blitz oder<br />

Brandspuren auf Stempel und Führungsring werden als positive Reaktion betrachtet. Verfärbung der<br />

Probe wird nicht als Hinweis auf eine Explosion angesehen. Wenn bei <strong>die</strong>ser Höhe positive Ergebnisse<br />

erzielt werden, wird <strong>die</strong> Prüfung mit der nächstniedrigen Fallhöhe wiederholt. Umgekehrt, werden<br />

negative Ergebnisse erzielt, wird <strong>die</strong> nächsthöhere Fallhöhe angewendet. Demzufolge ist <strong>die</strong><br />

maximale Fallhöhe <strong>für</strong> ein 10-kg-Gewicht erreicht, wenn in 25 Prüfungen keine positive Reaktion auftritt.<br />

Wenn bei der 50-mm-Fallhöhe in 25 Prüfungen positive Ergebnisse erzielt werden, wird angegeben,<br />

dass <strong>die</strong> untere Empfindlichkeitsgrenze eines in der Stempelvorrichtung 2 geprüften explosiven<br />

Stoffes < 50 mm ist. Wenn bei der 500-mm-Fallhöhe in 25 Prüfungen keine positive Reaktion<br />

auftritt, wird <strong>die</strong> untere Schlagempfindlichkeitsgrenze <strong>für</strong> den in der Stempelvorrichtung 2 geprüften<br />

explosiven Stoff als 500 mm oder mehr angegeben.<br />

13.4.6.3.2 Flüssige Stoffe<br />

13.4.6.3.2.1 Stempelvorrichtungen 3 werden mit Aceton oder Ethanol entfettet. Üblicherweise werden<br />

35 - 40 Stempelvorrichtungen vorbereitet. Die Stempelvorrichtungen müssen eine Differenz von<br />

0,02 - 0,03 mm zwischen den Durchmessern der Haltevorrichtungen und der Stempel haben.<br />

13.4.6.3.2.2 Um <strong>die</strong> untere Empfindlichkeitsgrenze zu bestimmen, wird der flüssige Stoff mit einer<br />

Bürette oder Pipette in <strong>die</strong> Kapsel gefüllt. Die Kapsel wird mittig auf dem unteren Stempel positioniert<br />

und vollständig mit dem flüssigen Stoff gefüllt. Der zweite Stempel wird vorsichtig auf <strong>die</strong> mit dem<br />

flüssigen Stoff gefüllte Kapsel gesetzt, <strong>die</strong> Stempelvorrichtung wird auf den Amboss des Schlagapparates<br />

gesetzt und das Stahlgewicht ausgelöst. Das Ergebnis wird vermerkt.<br />

13.4.6.3.2.3 Die untere Schlagempfindlichkeitsgrenze von Explosivstoffen wird als <strong>die</strong> maximale<br />

Fallhöhe des 10-kg-Stahlgewichtes definiert, <strong>die</strong> in 25 Versuchen kein positives Ergebnis zeigt. Die<br />

Fallhöhe wird aus folgendem Bereich ausgewählt: 50, 70, 100, 120, 150, 200, 250, 300, 400,<br />

500 mm. Die Prüfungen werden mit einer Höhe von 150 mm begonnen. Wenn bei <strong>die</strong>ser Höhe positive<br />

Ergebnisse erzielt werden, wird <strong>die</strong> Prüfung mit der nächstniedrigen Fallhöhe wiederholt. Umgekehrt,<br />

werden negative Ergebnisse erzielt, wird <strong>die</strong> nächsthöhere Fallhöhe angewendet. Demzufolge<br />

ist <strong>die</strong> maximale Fallhöhe <strong>für</strong> ein 10-kg-Gewicht erreicht, wenn in 25 Prüfungen keine positive Reaktion<br />

auftritt. Wenn bei der 50-mm-Fallhöhe in 25 Prüfungen ein oder mehr positive Ergebnisse erhalten<br />

werden, wird festgestellt, dass <strong>die</strong> untere Empfindlichkeitsgrenze eines in einer Stempelvorrichtung<br />

3 geprüften explosiven Stoffes < 50 mm ist. Wenn bei der 500-mm-Fallhöhe in 25 Prüfungen<br />

keine positive Reaktion auftritt, wird <strong>die</strong> untere Schlagempfindlichkeitsgrenze <strong>für</strong> den in der Stempelvorrichtung<br />

3 geprüften explosiven Stoff mit 500 mm oder mehr angegeben.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 103

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