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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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ABSCHNITT 1<br />

ALLGEMEINE EINLEITUNG<br />

BEMERKUNG: Diese allgemeine Einleitung bezieht sich nur auf <strong>die</strong> Teile I bis III des Handbuchs<br />

über Prüfungen und Kriterien und seine Anhänge 1 bis 7. Auf seiner zweiten Sitzung (10. Dezember<br />

2004) entschied der Sachverständigenausschuss <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> <strong>gefährlicher</strong> Güter und <strong>für</strong> das<br />

global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien einen neuen Teil IV<br />

anzufügen, der sich auf Prüfmethoden betreffend <strong>die</strong> Transporteinrichtungen bezieht.<br />

1.1 Einleitung<br />

1.1.1 Mit <strong>die</strong>sem Text werden das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong> bestimmte Arten von gefährlichen<br />

Gütern und eine Beschreibung der als am geeignetsten angesehenen Prüfverfahren vorgestellt,<br />

<strong>die</strong> der zuständigen Behörde <strong>die</strong> notwendigen Informationen <strong>für</strong> eine richtige <strong>Beförderung</strong>sklassifizierung<br />

der Stoffe und Gegenstände liefern. Das Handbuch <strong>für</strong> Prüfungen und Kriterien ist in<br />

Verbindung mit der letzten Fassung der <strong>Empfehlungen</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> <strong>gefährlicher</strong> Güter (nachstehend<br />

<strong>die</strong> <strong>Empfehlungen</strong> genannt) und den Modellvorschriften <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> <strong>gefährlicher</strong><br />

Güter (nachstehend <strong>die</strong> Modellvorschriften genannt) zu verwenden.<br />

1.1.2 Es sollte beachtet werden, dass das Handbuch <strong>für</strong> Prüfungen und Kriterien kein Lehrbuch<br />

<strong>für</strong> Prüfverfahren ist, das unfehlbar zu einer richtigen Klassifizierung der Produkte führt. Sachverstand<br />

wird bei der Prüfbehörde vorausgesetzt und es obliegt ihr <strong>die</strong> Verantwortung <strong>für</strong> den Vorgang<br />

der Klassifizierung. Außerdem liegt es im Ermessen der zuständigen Behörde, auf bestimmte<br />

Prüfungen zu verzichten, in Einzelheiten von den Prüfverfahren abzuweichen und <strong>die</strong> Anwendung<br />

zusätzlicher Prüfungen zu fordern, sofern <strong>die</strong>s gerechtfertigt ist, um zu einer zuverlässigen und realistischen<br />

Beurteilung der Gefahr des Produktes zu gelangen. In einigen Fällen können Verfahren in<br />

kleinem Maßstab angewendet werden, um zu entscheiden, ob Klassifizierungsprüfungen in großem<br />

Maßstab notwendig sind oder nicht. Geeignete Verfahrensbeispiele werden in den Einleitungen zu<br />

einigen Prüfserien und in Anhang 6 gegeben.<br />

1.2 Gliederung<br />

1.2.1 Die Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien sind in drei Teile aufgeteilt:<br />

Teil I: <strong>die</strong> Zuordnung von Explosivstoffen zur Klasse 1.<br />

Teil II: <strong>die</strong> Zuordnung von selbstzersetzlichen Stoffen zur Unterklasse 4.1 und organischer<br />

Peroxide zur Unterklasse 5.2.<br />

Teil III: <strong>die</strong> Zuordnung von Stoffen oder Gegenständen zur Klasse 3, Klasse 4, Unterklasse<br />

5.1 oder Klasse 9.<br />

Teile III enthält einige Klassifizierungsverfahren, Prüfverfahren und Kriterien, <strong>die</strong> auch in den Modellvorschriften<br />

vorgegeben sind. Es gibt auch eine Anzahl von Anhängen, <strong>die</strong> über eine Anzahl verschiedener<br />

Prüfarten Auskunft geben, über nationale Kontakte zur Erlangung von Prüfeinzelheiten,<br />

über ein beispielhaftes Verfahren <strong>für</strong> eine Notfalldruckentlastungseinrichtung von ortsbeweglichen<br />

Tanks <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> organischer Peroxide und selbstzersetzlicher Stoffe und über Überprüfungsverfahren.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 1

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