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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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17.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 17<br />

PRÜFSERIE 7<br />

Die Frage „Handelt es sich um einen extrem unempfindlichen explosiven Gegenstand?"<br />

(Kästchen 40, Abbildung 10.3) wird durch Prüfungen der Prüfserie 7 beantwortet und jeder<br />

Kandidat <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterklasse 1.6 muss von jeder der 10 Prüfarten, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Prüfserie umfasst, eine bestehen.<br />

Die ersten 6 Prüfarten 7 (a) bis 7 (f) werden angewendet, um festzustellen, ob ein Stoff ein<br />

extrem unempfindlicher, detonierender Stoff (EIDS) ist, und <strong>die</strong> verbleibenden vier Prüfarten 7 (g),<br />

7 (h), 7 (j) und 7 (k) werden angewendet, um festzustellen, ob ein Gegenstand, der einen EIDS enthält,<br />

der Unterklasse 1.6 zugeordnet werden kann. Die zehn Prüfarten sind:<br />

Prüfart 7 (a): eine Stoßprüfung, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber intensiver mechanischer<br />

Beanspruchung festzustellen;<br />

Prüfart 7 (b): eine Stoßprüfung mit einer definierten Verstärkungsladung und einem definierten<br />

Einschluss, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber Stoß festzustellen;<br />

Prüfart 7 (c): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit des explosiven Stoffes gegenüber einer<br />

Verschlechterung unter Schlagwirkung festzustellen;<br />

Prüfart 7 (d): eine Prüfung, um den Reaktionsgrad des explosiven Stoffes gegenüber Schlag<br />

oder Durchschlagen, resultierend aus einer vorgegebenen Energiequelle, festzustellen;<br />

Prüfart 7 (e): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Reaktion eines explosiven Stoffes gegenüber Außenbrand<br />

festzustellen, wenn das Material eingeschlossen ist;<br />

Prüfart 7 (f): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Reaktion eines explosiven Stoffes in einer Umgebung, in<br />

der <strong>die</strong> Temperatur schrittweise auf 365 °C ansteigt, festzustellen;<br />

Prüfart 7 (g): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Reaktion eines Gegenstandes im gleichen Zustand, wie er<br />

zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird, gegenüber Außenbrand festzustellen;<br />

Prüfart 7 (h): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Reaktion eines Gegenstandes in einer Umgebung, in der<br />

<strong>die</strong> Temperatur schrittweise auf 365 °C ansteigt, festzustellen;<br />

Prüfart 7 (j): eine Prüfung, um <strong>die</strong> Reaktion eines Gegenstandes gegenüber Schlag oder<br />

Durchschlagen, resultierend aus einer vorgegebenen Energiequelle, festzustellen;<br />

Prüfart 7 (k): eine Prüfung, um festzustellen, ob <strong>die</strong> Detonation eines Gegenstandes eine Detonation<br />

in einem benachbarten gleichen Gegenstand auslöst.<br />

Die Antwort in Kästchen 40 lautet „nein", wenn in einer Prüfung der Prüfserie 7 ein „+" Ergebnis erzielt<br />

wird.<br />

17.2 Prüfverfahren<br />

Die zurzeit angewendeten Prüfverfahren werden in Tabelle 17.1 aufgeführt.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 169

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