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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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26.1. Einleitung<br />

ABSCHNITT 26<br />

PRÜFSERIE F<br />

26.1.1 Die Prüfserie F umfasst Laborpüfungen und Kriterien, welche <strong>die</strong> explosive Kraft von<br />

Stoffen betreffen, wie in Kästchen 12 der Abbildung 20.1 gefordert. Sie ist auf <strong>die</strong>jenigen Stoffe<br />

anzuwenden, <strong>die</strong> <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> in Großpackmitteln (IBC) oder Tankcontainern vorgesehen sind,<br />

oder <strong>für</strong> selbstzersetzliche Stoffe der Unterklasse 4.1 oder organische Peroxide der Unterklasse 5.2,<br />

<strong>die</strong> zur Freistellung von den Vorschriften (siehe Kästchen 11 der Abbildung 20.1) vorgesehen sind.<br />

Stoffe, <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>die</strong>se Möglichkeiten nicht bestehen, können ohne weitere Prüfung dem Typ E<br />

zugeordnet werden.<br />

26.1.2 Alle Prüfungen, ausgenommen Prüfung F.5, können ebenfalls auf solche Stoffe, <strong>die</strong> im<br />

Hinblick auf ihre Fähigkeit eine Detonation weiterzuleiten voruntersucht werden sollen, angewendet<br />

werden (siehe 21.2.2).<br />

26.2 Prüfverfahren<br />

Die Frage „Wie ist seine explosive Kraft?“ (Kästchen 12 der Abbildung 20.1) wird auf<br />

der Grundlage der Ergebnisse einer der Prüfverfahren in Tabelle 26.1 wiedergegeben.<br />

Tabelle 26.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE F<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

F.1 Ballistische Mörser Mk.IIId-Prüfung 26.4.1<br />

F.2 Ballistische Mörserprüfung 26.4.2<br />

F.3 BAM Trauzl Prüfung 26.4.3<br />

F.4 Modifizierte Trauzl Prüfung a 26.4.4<br />

F.5 Hochdruckautoklav 26.4.5<br />

a Empfohlene Prüfung.<br />

26.3 Prüfbedingungen<br />

26.3.1 Das Vorverfahren (siehe Abschnitt 20.3) ist vor der Durchführung <strong>die</strong>ser<br />

Prüfungen auszuführen.<br />

26.3.2 Die Ergebnisse, <strong>die</strong> bei den Prüfungen F.1 bis F.4 erzielt werden, hängen von der<br />

Empfindlichkeit des Stoffes gegenüber Detonationsstoß und der Stärke des verwendeten Detonators<br />

ab. Wenn <strong>die</strong> Ergebnisse viel niedriger als <strong>die</strong> mit ähnlichen Stoffen erzielten sind, kann ein stärkeres<br />

Zündsystem mit einer geeigneten Anpassung (z. B. durch Zünden mit inerten Proben) an <strong>die</strong><br />

Prüfkriterien verwendet werden.<br />

26.3.3 Die Prüfungen sind bei Umgebungstemperatur durchzuführen. Liegt jedoch <strong>die</strong><br />

Kontrolltemperatur unterhalb der Umgebungstemperatur, sind angemessene<br />

Sicherheitsvorkehrungen zu treffen. Wird der Stoff unter Temperaturkontrolle als fester Stoff<br />

befördert, ist er aber bei der Umgebungstemperatur flüssig, ist <strong>die</strong> Prüfung knapp unterhalb des<br />

Schmelzpunktes durchzuführen.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 279

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