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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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27.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 27<br />

PRÜFSERIE G<br />

27.1.1 Prüfserie G umfasst Prüfungen und Kriterien, <strong>für</strong> <strong>die</strong> Bestimmung der Wirkung einer<br />

thermischen Explosion eines Stoffes, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt, gefordert in Kästchen 10 der<br />

Abbildung 20.1. Die Prüfung wird nur <strong>für</strong> Stoffe angewendet, <strong>die</strong> eine starke Wirkung bei Prüfungen<br />

mit Erwärmung unter definiertem Einschluss zeigen (Prüfserie E).<br />

27.2 Prüfverfahren<br />

27.2.1 Die Frage „Kann er, wie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> verpackt, explo<strong>die</strong>ren?“ (Kästchen 10 der<br />

Abbildung 20.1) wird auf Grundlage der Ergebnisse einer der Prüfverfahren in Tabelle 27.1<br />

beantwortet.<br />

Tabelle 27.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE G<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

G.1 Thermische Explosionsprüfung im 27.4.1<br />

Versandstück a<br />

G.2 Selbstbeschleunigende Zersetzungsprüfung 27.4.2<br />

im Versandstück<br />

a Empfohlene Prüfung.<br />

27.2.2 Beide Prüfungen werden als gleichwertig <strong>für</strong> alle Stoffe angesehen, ausgenommen<br />

wasserbefeuchtete, feste Stoffe. Bei wasserbefeuchteten, festen Stoffen haben, im Falle, dass <strong>die</strong><br />

beiden Prüfergebnisse nicht übereinstimmen, <strong>die</strong> Ergebnisse der Prüfung G.1 Vorrang vor den<br />

Ergebnissen der Prüfung G.2.<br />

27.3 Prüfbedingungen<br />

27.3.1 Die Prüfung der Prüfserie G ist auf Versandstücke (Stoff nicht mehr als 50 kg) in dem<br />

Zustand und in der Form anzuwenden, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden.<br />

27.3.2 Das Vorverfahren (siehe Abschnitt 20.3) ist vor der Durchführung <strong>die</strong>ser<br />

Prüfungen durchzuführen.<br />

27.4 Beschreibungen der Prüfungen zur Prüfserie G<br />

27.4.1 Prüfung G.1: Thermische Explosionsprüfung im Versandstück<br />

27.4.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um das Potential <strong>für</strong> <strong>die</strong> thermische Explosion in<br />

einem Versandstück zu bestimmen. Sie kann angewendet werden, um <strong>die</strong> Frage in Kästchen 10 der<br />

Abbildung 20.1 zu beantworten.<br />

27.4.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

27.4.1.2.1 Eine Verpackung (nicht größer als <strong>für</strong> 50 kg Stoff benötigt), Stoff, eine geeignete<br />

Heizvorrichtung (z. B. 2 kW <strong>für</strong> 25 kg Stoff) und einer Ausrüstung zur Messung von Temperaturen.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 303

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