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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.4.2.3 Prüfverfahren<br />

13.4.2.3.1 Für feste Stoffe - außer pastenförmige oder gelartige Stoffe - sind folgende Punkte zu<br />

beachten:<br />

(a) pulverförmige Stoffe werden gesiebt (Maschenweite 0,5 mm), der gesamte<br />

Siebdurchgang wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfung verwendet */ ;<br />

(b) gepresste, gegossene oder anderweitig kompaktierte Stoffe werden in kleine<br />

Stücke zerkleinert und gesiebt; <strong>die</strong> Siebfraktion zwischen 0,5 mm und 1,0 mm<br />

wird <strong>für</strong> <strong>die</strong> Prüfungen verwendet */ ;<br />

(c) Stoffe, <strong>die</strong> nur als Ladungen befördert werden, werden in Form kleiner Plättchen<br />

(Chips) mit einem Volumen von 40 mm 3 (Durchmesser ca. 4 mm, Dicke<br />

ca. 3 mm) geprüft.<br />

Die Zylinder und der Führungsring müssen vor der Verwendung mit Aceton entfettet werden. Die Zylinder<br />

und der Führungsring sind nur einmal zu verwenden.<br />

13.4.2.3.2 Bei pulverförmigen Stoffen wird mit Hilfe eines zylindrischen Hohlmaßes von 40 mm 3<br />

Volumen (3,7 mm Durchmesser x 3,7 mm Höhe) eine Probe abgemessen. Für pastenförmige oder<br />

gelartige Stoffe wird ein zylindrisches Röhrchen gleichen Volumens in den Stoff eingedrückt. Nach<br />

dem Abstreifen der überstehenden Menge wird <strong>die</strong> Probe mit einem Holzstäbchen aus dem Röhrchen<br />

herausgedrückt. Bei flüssigen Stoffen wird eine fein ausgezogene Pipette von 40 mm 3 Volumen verwendet.<br />

Der Stoff wird in <strong>die</strong> geöffnete Stempelvorrichtung eingefüllt, <strong>die</strong> schon auf dem Zwischenamboss<br />

mit Zentrierring steht und bei pulver-, pastenförmigen oder gelartigen Stoffen wird der obere<br />

Stahlstempel vorsichtig bis zum Berühren der Probe hineingedrückt, ohne <strong>die</strong> Probe flachzudrücken.<br />

Flüssige Proben werden so in <strong>die</strong> offene Stempelvorrichtung eingefüllt, dass sie <strong>die</strong> Rille zwischen<br />

unterem Stahlzylinder und Führungsring füllen. Der obere Stahlzylinder wird mit Hilfe eines Tiefenmaßes<br />

bis zu einem Abstand von 2 mm vom unteren Stahlzylinder hineingedrückt (siehe Abbildung<br />

13.4.2.5) und durch einen Gummi-„O"-Ring festgehalten. In einigen Fällen verursacht <strong>die</strong><br />

Kapillarwirkung ein Austreten der Probe um <strong>die</strong> Oberkante des Führungsringes herum. In <strong>die</strong>sen<br />

Fällen ist <strong>die</strong> Vorrichtung zu säubern und <strong>die</strong> Probe erneut zu verwenden. Die gefüllte Stempelvorrichtung<br />

wird zentrisch auf den Hauptamboss gestellt, der hölzerne Schutzkasten geschlossen und<br />

das auf <strong>die</strong> vorgesehene Fallhöhe eingestellte entsprechende Gewichtsstück ausgelöst. Bei der<br />

Interpretation der Versuchsergebnisse wird zwischen „keine Reaktion“, „Zersetzung" (ohne Flamme<br />

oder Explosion), erkennbar an der Farbänderung oder dem Geruch, und „Explosion" (mit schwachem<br />

bis starkem Knall oder Entflammung) unterschieden. In einigen Fällen ist es ratsam, Vergleichsversuche<br />

mit entsprechenden inerten Vergleichsstoffen auszuführen, um eine bessere Beurteilung zu<br />

ermöglichen, ob ein Knall stattgefunden hat oder nicht.<br />

13.4.2.3.3 Die <strong>die</strong> Schlagempfindlichkeit eines Stoffes charakterisierende Grenz-Schlagenergie ist<br />

definiert als niedrigste Schlagenergie, bei der man in mindestens einem von mindestens sechs Versuchen<br />

das Ergebnis „Explosion" erhält. Die angewendete Schlagenergie wird aus der Masse des<br />

Gewichtsstückes und der Fallhöhe (z. B. 1 kg x 0,5 m = 5 J) berechnet. Das 1-kg-Gewichtsstück wird<br />

bei Fallhöhen von 10, 20, 30, 40 und 50 cm (Schlagenergie 1 bis 5 J), das 5-kg-Fallgewicht bei Fallhöhen<br />

von 15, 20, 30, 40, 50 und 60 cm (Schlagenergie 7,5 bis 30 J) und das 10-kg-Fallgewicht bei<br />

Fallhöhen von 35, 40 und 50 cm (Schlagenergie 35 bis 50 J) eingesetzt. Die Versuchsreihe wird mit<br />

einem Einzelversuch bei 10 J begonnen. Wenn in <strong>die</strong>sem Versuch das Ergebnis „Explosion" beobachtet<br />

wird, wird <strong>die</strong> Reihe mit Versuchen bei stufenweise niedrigeren Schlagenergien fortgesetzt,<br />

bis das Ergebnis „Zersetzung“ oder „keine Reaktion“ beobachtet wird. Bei <strong>die</strong>sem Schlagenergieniveau<br />

wird der Versuch bis zu insgesamt sechs Versuchen wiederholt, wenn keine „Explosion“ eintritt;<br />

anderenfalls wird <strong>die</strong> Schlagenergie in Stufen soweit reduziert, bis <strong>die</strong> Grenzschlagenergie be-<br />

*/<br />

Bei Stoffen, <strong>die</strong> sich aus mehr als einem Bestandteil zusammensetzen, muss <strong>die</strong> gesiebte Probe <strong>für</strong><br />

den Originalstoff repräsentativ sein.<br />

*/<br />

Bei Stoffen, <strong>die</strong> sich aus mehr als einem Bestandteil zusammensetzen, muss <strong>die</strong> gesiebte Probe <strong>für</strong><br />

den Originalstoff repräsentativ sein.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 79

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