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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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34.1 Ziel<br />

ABSCHNITT 34<br />

KLASSIFIZIERUNGSVERFAHREN, PRÜFVERFAHREN<br />

UND KRITERIEN IN BEZUG AUF<br />

ENTZÜNDEND (OXIDIEREND) WIRKENDE STOFFE<br />

DER UNTERKLASSE 5.1<br />

34.1.1 Dieser Abschnitt des Prüfhandbuches stellt das UN-Klassifizierungsschema <strong>für</strong><br />

entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende Stoffe der Unterklasse 5.1 vor (siehe Unterabschnitt 2.5.2 der<br />

Modellvorschriften). Der Text ist in Verbindung mit den Klassifizierungsprinzipien der Unterabschnitte<br />

2.5.2.2. und 2.5.2.3 der Modellvorschriften und der Prüfbeschreibung, wie heier unter Abschnitt 34.4<br />

angegeben, anzuwenden.<br />

34.2 Anwendungsbereich<br />

34.2.1 Neue Produkte, wie sie <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> aufgegeben werden, sind den<br />

Klassifizierungsverfahren, wie in den Paragraphen 2.5.2.2.1 und 2.5.2.2.2 oder 2.5.2.3.1 und<br />

2.5.2.3.2 der Modellvorschriften beschrieben, zu unterwerfen, es sei denn, es ist nicht praxisgerecht<br />

(zum Beispiel wegen der physikalischen Eigenschaften). Stoffe, <strong>die</strong> nicht geprüft werden können, sind<br />

in Analogie zu bestehenden Eintragungen zu klassifizieren. Das Klassifizierungsverfahren ist<br />

durchzuführen, bevor ein neues Produkt zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird.<br />

34.3 Klassifizierungsverfahren<br />

Die Prüfverfahren, wie sie hier beschrieben sind, bewerten <strong>die</strong> Gefahr der entzündend<br />

(oxi<strong>die</strong>rend) wirkenden Stoffe in angemessener weise, so dass eine <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> geeignete<br />

Klassifizierung durch <strong>die</strong> zuständige Behörde vorgenommen werden kann. Im Falle bestehender<br />

Unterschiede zwischen Prüfergebnissen und bekannten Erfahrungswerten, hat <strong>die</strong> Bewertung nach<br />

bekannten Erfahrungswerten gegenüber Prüfergebnissen Vorrang.<br />

34.3.1 Entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende feste Stoffe<br />

Die Prüfung ist durchzuführen, um das Potential eines festen Stoffes zu ermitteln, <strong>die</strong><br />

Abbrandrate oder <strong>die</strong> Intensität des Abbrandes eines brennbaren Stoffes zu erhöhen, wenn beide<br />

Stoffe sorgfältig vermischt sind. Das empfohlene Prüfverfahren ist hier und in Unterabschnitt 2.5.2.2<br />

der Modellvorschriften aufgeführt. Ob ein fester Stoff ein entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkender Stoff der<br />

Unterklasse 5.1 ist, und wenn, welcher der Verpackungsgruppen I, II oder III er zuzuordnen ist, ist auf<br />

Grundlage der Prüfergebnisse zu entscheiden (siehe auch Grundlagen zur Ermittlung der<br />

überwiegenden Gefahren, Kapitel 2.0.3 der Modellvorschriften). Da <strong>die</strong> Korngröße eine bedeutende<br />

Auswirkung auf das Ergebnis hat, ist <strong>die</strong> Korngröße des geprüften Stoffes im Prüfbericht anzugeben.<br />

34.3.2 Entzündend (oxi<strong>die</strong>rend) wirkende flüssige Stoffe<br />

Die Prüfung ist durchzuführen, um das Potential eines flüssigen Stoffes zu ermitteln,<br />

<strong>die</strong> Abbrandrate oder <strong>die</strong> Intensität des Abbrandes eines brennbaren Stoffes oder <strong>für</strong> eine spontane<br />

Entzündung wenn beide Stoffe sorgfältig vermischt sind. Das hier empfohlene Prüfverfahren misst <strong>die</strong><br />

Druckanstiegszeit während der Verbrennung. Ob ein flüssiger Stoff ein entzündend (oxi<strong>die</strong>rend)<br />

wirkender Stoff der Unterklasse 5.1 ist, und wenn, welcher der Verpackungsgruppen I, II oder III er<br />

zuzuordnen ist, ist auf Grundlage der Prüfergebnisse zu entscheiden (siehe auch Grundlagen zur<br />

Ermittlung der überwiegenden Gefahren, Kapitel 2.0 der Modellvorschriften).<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 383

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