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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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15.1 Einleitung<br />

ABSCHNITT 15<br />

PRÜFSERIE 5<br />

15.1.1 Die Ergebnisse von drei Prüfarten der Prüfserie 5 werden zur Beantwortung der Frage<br />

„Handelt es sich um einen sehr unempfindlichen explosiven Stoff mit Massenexplosionsgefahr?"<br />

(Kästchen 21 der Abbildung 10.3) angewendet. Die Prüfarten sind:<br />

Prüfart 5 (a): eine Stoßprüfung, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit gegenüber intensiver mechanischer<br />

Beanspruchung zu bestimmen;<br />

Prüfart 5 (b): thermische Prüfungen, durch <strong>die</strong> <strong>die</strong> Tendenz zum Übergang einer Deflagration<br />

in eine Detonation festgestellt wird;<br />

Prüfart 5 (c): eine Prüfung, um festzustellen, ob ein in großen Mengen vorliegender<br />

Stoff bei Einwirkung eines starken Feuers explo<strong>die</strong>rt.<br />

15.1.2 Die Frage in Kästchen 21 wird mit „nein" beantwortet, wenn in einer der drei Prüfarten<br />

das Ergebnis ein „+" ist, d.h. jeder <strong>für</strong> <strong>die</strong> Unterklasse 1.5 in Frage kommende Stoff muss eine Prüfung<br />

jeder Prüfart bestehen.<br />

15.2 Prüfverfahren<br />

Die zurzeit angewendeten Prüfverfahren sind in Tabelle 15.1 aufgeführt.<br />

Tabelle 15.1: PRÜFVERFAHREN FÜR PRÜFSERIE 5<br />

Code Prüfverfahren Abschnitt<br />

5 (a) Kapsel-Empfindlichkeitsprüfung*/ 15.4.1<br />

5 (b) (i) DDT-Prüfung (Frankreich) 15.5.1<br />

5 (b) (ii) DDT-Prüfung (USA)*/ 15.5.2<br />

5 (b) (iii) Deflagration-Detonation-Übergangsprüfung 15.5.3<br />

5 (c) Außenbrandprüfung <strong>für</strong> Unterklasse 1.5 */ 15.6.1<br />

*/ Empfohlene Prüfung.<br />

Von jeder Prüfart ist eine Prüfung durchzuführen<br />

15.3 Prüfbedingungen<br />

15.3.1 Da <strong>die</strong> Dichte des Stoffes einen entscheidenden Einfluss auf <strong>die</strong> Ergebnisse der Prüfungen<br />

der Prüfart 5 (a) und 5 (b) hat, ist <strong>die</strong> Dichte festzustellen. Die Probenmasse und -dichte sind<br />

stets aufzuschreiben.<br />

15.3.2 Die Prüfungen sind bei Umgebungstemperatur durchzuführen, es sei denn, der Stoff<br />

wird unter Bedingungen befördert, unter denen er seinen physikalischen Zustand oder seine Dichte<br />

verändern kann.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung<br />

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