02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

gitterförmig unter dem Rost (1,0 m vom Boden entfernt) und bis zur Basis der Rostplattform, <strong>die</strong> das<br />

Rohr trägt, gestapelt werden. Die Holzlatten sollten sich über das Rohr bis zu einer Entfernung von<br />

wenigstens 1 m in jede Richtung ausdehnen und der seitliche Abstand zwischen den Latten sollte<br />

ungefähr 100 mm betragen.<br />

18.7.1.3.3 Eine mit geeignetem flüssigen Brennstoff oder einer Kombination aus Holz und<br />

flüssigem Brennstoff gefüllte Wanne können als Alternativen zum Holzstapel verwendet werden,<br />

vorausgesetzt, sie sind von gleicher Heftigkeit. Wird flüssiger Brennstoff verwendet, sollte <strong>die</strong> Wanne<br />

bis zu einem Abstand von mindestens 1,0 m in jede Richtung über das Rohr hinausgehen. Der<br />

Abstand zwischen der Rostplattform und der Wanne sollte ungefähr 0,5 m betragen. Bevor <strong>die</strong>se<br />

Methode angewendet wird, muss überlegt werden, ob zwischen dem Stoff und dem Brennstoff eine<br />

Löschwirkung oder ungünstige Wechselwirkung eintreten und <strong>die</strong> Ergebnisse in Frage stellen kann.<br />

18.7.1.3.4 Wird ein Gas als Brennstoff verwendet, muss <strong>die</strong> Brandzone bis zu einem Abstand von<br />

mindestens 1,0 m in jede Richtung über das Rohr hinausgehen. Die Gaszufuhr muss so sein, dass<br />

sichergestellt ist, dass das Feuer gleichmäßig um das Rohr herum brennt. Der Gasbehälter muss<br />

groß genug sein, um das Feuer wenigstens 30 Minuten brennen zu lassen. Die Anzündung des<br />

Gases geschieht entweder durch ferngesteuert angezündete Pyrotechnik oder durch ferngesteuert<br />

ausgelöstes Ausströmen des Gases, das sich an einer bereits bestehenden Anzündquelle entzündet.<br />

18.7.1.3.5 Das Anzündsystem ist zu platzieren und der Brennstoff wird an zwei Seiten gleichzeitig<br />

angezündet, wobei eine dem Wind zugewandt ist. Wenn <strong>die</strong> Windgeschwindigkeit 6 m/s<br />

überschreitet, ist <strong>die</strong> Prüfung nicht vorzunehmen. Das Feuer soll von einem sicheren Platz aus<br />

angezündet werden. Wenn das Rohr nicht aufreißt, soll der Versuchseinrichtung genug Zeit<br />

zum Abkühlen gegeben werden, bevor sie abgebaut und das Rohr geleert wird.<br />

18.7.1.3.6 Beobachtungen gelten folgenden Reaktionen:<br />

(a) Anzeichen einer Explosion;<br />

(b) lautes Geräusch; und<br />

(c) Hinausschleudern von Splittern aus dem Feuerbereich<br />

18.7.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Das Ergebnis wird „+" bewertet und der Stoff soll nicht in Tanks befördert werden, wenn eine<br />

Explosion und/oder eine Zersplitterung des Rohres beobachtet wird. Wenn keine Explosion und/oder<br />

Zersplitterung des Rohres beobachtet wird, wird das Ergebnis „-" bewertet.<br />

18.7.1.5 Ergebnisbeispiele<br />

Stoff Ergebnis<br />

Bleibt frei<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 205

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!