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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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38.2.4.3.2 Der Dünger wird in der Form, wie er zur <strong>Beförderung</strong> aufgegeben wird, in den Trog<br />

eingefüllt und an einem Ende <strong>die</strong> Zersetzung mit Hilfe eines elektrischen Heizkörpers oder eines<br />

Gasbrenners, wie voran beschrieben, eingeleitet. Die Erwärmung muss so lange dauern, bis eine<br />

Zersetzung des Düngemittels gut in Gang kommt und ein Fortschreiten der Zersetzungsfront (über<br />

eine Länge von etwa 3 bis 5 cm) beobachtet wird. Falls das zu prüfende Düngemittel thermisch sehr<br />

stabil ist, kann es erforderlich sein, <strong>die</strong> Zeit der Erwärmung auf zwei Stunden auszudehnen. Zeigen<br />

Düngemittel Anzeichen des Schmelzens, muss <strong>die</strong> Erwärmung vorsichtig, z. B. durch Verwendung<br />

geringerer Heizleistung durch eine kleinere Flamme, durchgeführt werden.<br />

38.2.4.3.3 Etwa 20 Minuten nach Beendigung des Heizvorgangs wird <strong>die</strong> Stelle der Zersetzungsfront<br />

aufgezeichnet. Die Stelle der Zersetzungsfront kann durch unterschiedliche Verfärbung bestimmt<br />

werden, z. B. braun (nicht zersetztes Düngemittel) zu weiß (zersetztes Düngemittel) oder<br />

durch <strong>die</strong> Temperatur, <strong>die</strong> durch das angrenzende Paar von Thermoelementen, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Reaktionsfront<br />

umgeben, ermittelt wird. Das Fortschreiten der Zersetzung kann entweder durch Beobachtung<br />

und Zeitmessung oder durch Thermoelement-Aufzeichnungen bestimmt werden. Es ist aufzuzeichnen,<br />

ob nach Abbruch keine fortschreitende Zersetzung oder ob eine Zersetzung durch den<br />

gesamten Stoff stattfindet.<br />

38.2.4.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

38.2.4.4.1 Wenn sich <strong>die</strong> fortschreitende Zersetzung durch <strong>die</strong> gesamte Probe fortsetzt, weist das<br />

Düngemittel eine selbstunterhaltende Zersetzung auf.<br />

38.2.4.4.2 Wenn sich <strong>die</strong> fortschreitende Zersetzung nicht durch <strong>die</strong> gesamte Probe fortsetzt,<br />

weist das Düngemittel keine Gefahr der selbstunterhaltenden Zersetzung auf.<br />

38.2.4.4.3 Ergebnisbeispiele<br />

BEMERKUNG: Der NPK-Anteil eines Düngemittels kann nicht als Maß <strong>für</strong> seine Fähigkeit gelten,<br />

sich fortschreitend selbst zu zersetzen, verwendet werden, da <strong>die</strong>s von den vorhandenen chemischen<br />

Bestandteilen abhängt.<br />

Stoff Länge der Zersetzungsfront<br />

(cm)<br />

Ergebnis<br />

Komponentendünger NPK 17-11-22 a<br />

50 +<br />

Komponentendünger NPK 15-11-8 a<br />

10 -<br />

Komponentendünger NPK 14-14-14 a<br />

10 -<br />

Komponentendünger NPK 21-14-14 a<br />

10 -<br />

Komponentendünger NPK 12-12-18 b<br />

50 +<br />

a enthält Chlorid.<br />

b enthält Spuren von Kobalt und Kupfer, aber weniger als 1 % Chlorid.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 407

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