02.11.2012 Aufrufe

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

30 Minuten brennen zu lassen oder bis der Stoff oder Gegenstand ganz sicher genügend Zeit hatte,<br />

um auf das Feuer zu reagieren.<br />

15.6.1.3.3 Eine mit einem geeignetem flüssigen Brennstoff oder einer Kombination aus Holz und<br />

flüssigem Brennstoff gefüllte Wanne oder ein Gasfeuer können als Alternativen zum Holzfeuer verwendet<br />

werden, vorausgesetzt, sie sind von gleicher Heftigkeit. Wird flüssiger Brennstoff verwendet,<br />

sollte <strong>die</strong> Wanne bis zu einem Abstand von mindestens 1,0 m in jede Richtung über <strong>die</strong> Versandstücke<br />

hinausgehen. Der Abstand zwischen der Rostplattform und der Wanne sollte ungefähr 0,5 m<br />

betragen. Bevor <strong>die</strong>ses Verfahren angewendet wird, muss überlegt werden, ob zwischen dem explosiven<br />

Stoff und dem Brennstoff eine Löschwirkung oder ungünstige Wechselwirkung eintreten und<br />

<strong>die</strong> Ergebnisse in Frage stellen kann. Wenn ein Gasfeuer verwendet wird, muss der Rost in korrekter<br />

Höhe oberhalb des Brenners sein, um eine entsprechende Umhüllung durch das Feuer zu gestatten.<br />

15.6.1.3.4 Das Anzündsystem ist zu platzieren und der Brennstoff wird an beiden Seiten gleichzeitig<br />

angezündet, wobei eine dem Wind zugewandt ist. Wenn <strong>die</strong> Windgeschwindigkeit 6 m/s überschreitet,<br />

ist <strong>die</strong> Prüfung nicht vorzunehmen. Nachdem das Feuer gelöscht ist, ist eine von der<br />

Prüfstelle vorgeschriebene, sichere Wartezeit einzuhalten.<br />

15.6.1.3.5 Beobachtungen gelten Anzeichen einer Explosion, wie lauter Knall oder das Fortschleudern<br />

von Wurfstücken aus der Brandstelle.<br />

15.6.1.3.6 Diese Prüfung wird normalerweise nur einmal durchgeführt, aber wenn das Holz oder<br />

anderer <strong>für</strong> das Feuer verwendeter Brennstoff vollständig aufgebraucht ist und eine merkliche Menge<br />

nicht aufgebrauchten explosiven Stoffs in den Überresten oder in der Nachbarschaft des Feuers übrig<br />

geblieben ist, ist <strong>die</strong> Prüfung mit mehr Brennstoff erneut durchzuführen oder eine andere Methode<br />

anzuwenden, <strong>die</strong> <strong>die</strong> Intensität und/oder <strong>die</strong> Dauer des Brandes erhöht. Wenn das Ergebnis der Prüfung<br />

<strong>die</strong> Bestimmung einer Unterklasse nicht ermöglicht, ist eine weitere Prüfung durchzuführen.<br />

15.6.1.4 Prüfkriterien und Prüfverfahren der Ergebnisbewertung<br />

Ein Stoff, der bei <strong>die</strong>ser Prüfung explo<strong>die</strong>rt, liefert ein „+"-Ergebnis und darf der Unterklasse<br />

1.5 nicht zugeordnet werden.<br />

15.6.1.5 Ergebnisbeispiele<br />

Stoff Ergebnis<br />

ANFO -<br />

ANFO (mit 6 % Aluminiumpulver) -<br />

ANFO (mit 6 % verbrennlichem Material) -<br />

ANFO Emulsion (mit 1 % Mikrohohlkugeln) -<br />

ANFO Emulsion (mit 3,4 % Mikrohohlkugeln) -<br />

150<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!