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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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Zur ordnungsgemäßen Durchführung der Prüfung muss von dem zu klassifizierenden Stoff<br />

mindestens ein Volumen von 1,5 Litern verwendet werden, um sicherzustellen, dass während der<br />

gesamten Auslagerungszeit genug reaktionsfähiges Material vorhanden ist. Sehr lange Prüfzeiträume<br />

ohne Wechsel der Prüfsubstanz können negative Ergebnisse liefern. Um richtige Ergebnisse zu erhalten<br />

und um Wiederholungsprüfungen zu vermeiden sollten folgende Punkte beachtet werden:<br />

(a) Frische Prüfsubstanz muss während des gesamten Verlaufs der Prüfung zur<br />

Verfügung stehen.<br />

(b) Das Volumen sollte groß genug sein, um tiefgreifende Veränderungen der<br />

Korrosionsfähigkeit der Prüfsubstanz während der Prüfung zu vermeiden.<br />

BEMERKUNG: Wenn mit Problemen zu rechnen ist, sollte <strong>die</strong> Zusammensetzung der Prüfsubstanz<br />

nach der Prüfung durch Analysen überprüft werden, um das Ausmaß der Änderung der Zusammensetzung<br />

der Prüfsubstanz, wie sie durch Verdampfen oder Zersetzung auftreten können, zu bestimmen.<br />

37.4.1.3 Prüfverfahren<br />

Die Metallproben müssen mit Schmirgelpapier poliert werden, dass eine Rauhigkeit<br />

von 120 aufweist. Nach Entfernung der Polierrückstände mit Alkohol in einem Ultraschallbad und entfetten<br />

mit Aceton müssen <strong>die</strong> Metallproben auf ± 0,0002 g genau ausgewogen werden. Die Oberfläche<br />

darf nicht chemisch vorbehandelt werden (Einlegen, Ätzen usw.) um Oberflächenveränderungen<br />

zu verhindern (inhibieren, passivieren). Die Metallproben sind im<br />

Auslagerungsgefäßdurch nicht-verpresste PTFE-Fäden zu befestigen. Metalldrähte dürfen nicht verwendet<br />

werden. Die Prüfung mit den so vorbereiteten Metallproben muss noch am selben Tag begonnen<br />

werden, um <strong>die</strong> Erneute Bildung einer Oxidschicht zu vermeiden es sei denn es sind noch<br />

notwendige Messungen <strong>für</strong> <strong>die</strong> weitere Prüfung durchzuführen. Für jede Prüfung ist eine Metallprobe<br />

in <strong>die</strong> Prüfsubstanz ganz einzutauchen, eine weitere nur bis zur Hälfte und eine dritte darf sich nur im<br />

Gasraum des Auslagerungsgefäßes befinden. Die Eintauchtiefe der Metallprobe, <strong>die</strong> gänzlich in <strong>die</strong><br />

Prüfsubstanz eingetaucht ist, muss von der oberen Ecke der Metallprobe bis zur Oberfläche der Prüfsubstanz<br />

mindestens 10 mm betragen. Verluste von flüssigen Stoffen sind zu berücksichtigen.<br />

Die Prüftemperatur von 55 °C ± 1 °C muss während des gesamten Verlaufs der Prüfung, auch in der<br />

Gasphase, beibehalten werden.<br />

Die Metallproben müssen <strong>die</strong>sen stabilen Bedingungen <strong>für</strong> mindestens eine Woche (168 ± 1 Stunde)<br />

ausgesetzt sein.<br />

Nach Beendigung der Prüfung müssen <strong>die</strong> Metallproben abgespült und mit einer Bürste von Resten<br />

der Prüfsubstanze gesäubert werden, wobei Bürsten mit sythetischen oder natürlichen Borsten zu<br />

verwenden sind (keine mit Metallborsten). Reste, <strong>die</strong> sich nicht mit mechanischen Mitteln beseitigen<br />

lassen (anhaftende Korrosionsprodukte oder Anlagerungen) dürfen durch Einlegen in eine gegenüber<br />

den Metallproben in ihrer Reaktivität eingeschränkten Reinigungslösung entfernt werden. In <strong>die</strong>sen<br />

Fällen ist eine nicht ausgelagerte Metallprobe als Referenz genau so zu behandeln wie <strong>die</strong> ausgelagerten<br />

Metallproben (Zeit, Temperatur, Konzentration, Oberflächenvorbereitung) um den Masseverlust<br />

der durch <strong>die</strong> Reinigungslösung verursacht wird, zu ermitteln. Der ermittelte Massenverlust<br />

durch <strong>die</strong> Reinigungslösung ist vor der Bewertung der Korrosionsrate abzuziehen. Nach dem letzten<br />

Reinigen mit Alkohol und Aceton im Ultraschallbad und nachdem sie getrocknet sind, müssen <strong>die</strong><br />

Metallproben ausgewogen werden. Die resultierende Masse unter Berücksichtigung der spezifischen<br />

Masse des Metalls liefert <strong>die</strong> Korrosionsrate.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 403

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