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Empfehlungen für die Beförderung gefährlicher ... - Gefahrgut Online

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13.5 Beschreibungen der Prüfungen zur Prüfserie 3 Prüfart (b)<br />

13.5.1 Prüfung 3 (b) (i): BAM Reibapparat<br />

13.5.1.1 Einleitung<br />

Diese Prüfung wird angewendet, um <strong>die</strong> Empfindlichkeit eines Stoffes gegenüber<br />

Reibbeanspruchung zu messen und um festzustellen, ob der Stoff in der Form, in der er geprüft wurde,<br />

zu empfindlich <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> ist.<br />

13.5.1.2 Prüfgeräte und Materialien<br />

13.5.1.2.1 Der Reibapparat (siehe Abbildung 13.5.1.1) besteht aus einer Grundplatte aus Gussstahl,<br />

auf der <strong>die</strong> Reibeinrichtung fest montiert ist. Diese besteht aus einem feststehenden Porzellanstift<br />

und einer sich bewegenden Porzellanplatte (siehe Abschnitt 13.5.1.2.2). Die Porzellanplatte ist<br />

auf einem Schlitten befestigt, der in zwei Gleitschienen läuft. Der Schlitten ist über eine Schubstange,<br />

eine Exzenterscheibe und ein entsprechendes Getriebe so mit einem Elektromotor verbunden, dass<br />

<strong>die</strong> Porzellanplatte nur einmal über einen Weg von 10 mm unter dem Porzellanstift vor und zurück<br />

bewegt wird. Die Belastungseinrichtung ist in der Achse schwenkbar, so dass der Porzellanstift auswechselbar<br />

ist. Sie ist verlängert durch einen Belastungsarm, der mit sechs Kerben zum Anhängen<br />

eines Gewichtsstückes versehen ist. Der Ausgleich <strong>für</strong> <strong>die</strong> Nullstellung wird durch ein Gegengewicht<br />

bewirkt. Beim Aufsetzen der Belastungseinrichtung auf <strong>die</strong> Porzellanplatte steht <strong>die</strong> Längsachse des<br />

Porzellanstiftes senkrecht zu der Platte. Es gibt Gewichtsstücke unterschiedlicher Masse bis zu<br />

10 kg. Der Belastungsarm enthält sechs Kerben im Abstand von 11 cm, 16 cm, 21 cm, 26 cm, 31 cm<br />

und 36 cm, gemessen von der Achse des Porzellanstiftes. Das Gewichtsstück wird mit einem Ring<br />

mit Haken in <strong>die</strong> Kerben des Belastungsrings gehängt. Die Verwendung verschiedener Gewichtsstücke<br />

in den unterschiedlichen Kerben ergibt Stiftbelastungen von 5 – 10 – 20 - 40 - 60 - 80 - 120 -<br />

160 - 240 – 360 N. Sofern erforderlich, können auch Zwischenwerte angewendet werden.<br />

13.5.1.2.2 Die ebenen Porzellanplatten sind aus technischem, weißem Porzellan hergestellt;<br />

vor dem Brennen werden ihre beiden Reibflächen (Rauhigkeit 9 – 32 µm) sorgfältig durch Streichen<br />

mit einem Schwamm aufgeraut. Die Schwammstriche sind deutlich sichtbar. Die zylindrischen Porzellanstifte<br />

sind ebenfalls aus technischem, weißem Porzellan gefertigt und ihre aufgerauten Enden sind<br />

kugelförmig. Die Abmessungen der Platte und des Stiftes sind in Abbildung 13.5.1.1 angegeben.<br />

13.5.1.3 Prüfverfahren<br />

13.5.1.3.1 Üblicherweise werden <strong>die</strong> Stoffe im Anlieferungszustand geprüft. Angefeuchtete Stoffe<br />

werden mit dem Minimalgehalt an Befeuchtungsmittel, der <strong>für</strong> <strong>die</strong> <strong>Beförderung</strong> vorgesehen ist, geprüft.<br />

Für <strong>die</strong> festen Stoffe mit Ausnahme der pasten- und gelförmigen ist außerdem Folgendes zu<br />

beachten:<br />

(a) pulverförmige Stoffe werden gesiebt (Maschenweite 0,5 mm); der gesamte<br />

Siebdurchgang wird zur Prüfung verwendet */ ;<br />

(b) gepresste, gegossene oder anderweitig verdichtete Stoffe werden in kleine<br />

Stücke zerkleinert und gesiebt; der Siebdurchgang bei einer Maschenweite<br />

von 0,5 mm wird zur Prüfung verwendet */ ;<br />

(c) Stoffe, <strong>die</strong> ausschließlich in Form von Ladungen befördert werden, werden in<br />

Form von Scheibchen oder Chips von 10 mm 3 (Minimaldurchmesser: 4 mm)<br />

geprüft.<br />

*/<br />

Bei Stoffen, <strong>die</strong> aus mehr als einem Bestandteil bestehen, muss <strong>die</strong> gesiebte Probe repräsentativ<br />

<strong>für</strong> den Originalstoff sein.<br />

*/<br />

Bei Stoffen, <strong>die</strong> aus mehr als einem Bestandteil bestehen, muss <strong>die</strong> gesiebte Probe repräsentativ<br />

<strong>für</strong> den Originalstoff sein.<br />

BAM Bundesanstalt <strong>für</strong> Materialforschung und -prüfung 109

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